Warum ist die Vereinigung von Deutschland und Österreich verboten?

Support

Liebe/r CrunchyMuesli,

Du bist ja noch nicht so lange dabei, deshalb möchte ich Dich auf etwas aufmerksam machen: gutefrage.net ist eine Ratgeber-Plattform und kein Chat- oder Diskussionsforum. Ich möchte Dich bitten, dies bei Deinen nächsten Fragen und/oder Antworten zu beachten. Bitte schau diesbezüglich auch noch einmal in unsere Richtlinien unter http://www.gutefrage.net/policy.

Wenn Dich die Meinung der Community interessiert, kannst Du Deine Frage gerne im Forum unter http://www.gutefrage.net/forum stellen.

Vielen Dank für Dein Verständnis!

Herzliche Grüsse

Gerti vom gutefrage.net-Support

5 Antworten

das gibt es nicht! Sowas stand noch nie im Raum und Österreich gehörte auch noch nie zu Deutschland. Außerdem ist das von keiner Seite gewünscht und macht keinerlei Sinn!

PatrickLassan  31.03.2012, 19:06

Österreich gehörte zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, letzter römisch-deutscher Kaiser war ein Österreicher, zudem war Österreich später Mitglied im Deutschen Bund, also gibt es sehr wohl eine Verbindung. Während des 19. Jahrhunderts gab es Bestrebungen, ein neues deutsches Reich unter Einbeziehung Österreichs zu gründen, es setzten sich dann allerdings die Vertreter der kleindeutschen Lösung durch, was zu Recihsgründung 1871 führte.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kleindeutsche_L%C3%B6sung

0
Mismid  31.03.2012, 19:43
@PatrickLassan

das römische Reich deutscher Nation hat ja wenig mit Deutschland zu tun, sonst müßten ja 100 Staaten zu Deutschland gehören

0
JoDaTr  02.09.2015, 20:36
@PatrickLassan

Ein paar Nachträge zu Ihrem ansonsten recht ordentlichen Kommentar:

1. Nicht nur der letzte heilig-römische Kaiser war Österreicher, sondern bis auf zwei Ausnahmen (Kaiser Karl VII., Kaiser Franz I.) waren seit 1438 bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches (SRI) 1806 alle heilig-römischen Könige bzw. Kaiser Erzherzöge von Österreich.

2. Österreich war nicht nur (das wichtigste) Mitglied im Deutschen Bund, sondern führte auch das Bundespräsidium.

3. Die Separation Österreichs ist zwar in gewisser Weise durchaus eine Folge der Durchsetzung der Vertreter der kleindeutschen Lösung; der konkrete Grund ist aber, daß Preußen und seine Verbündeten im Deutsch-Preußischen Krieg von 1866 den Deutschen Bund mit seiner Präsidialmacht Österreich besiegten und Österreich als Gegenleistung für den Verzicht auf territoriale etc. Einbußen einem Rückzug aus der nationalstaatlichung Regelung der deutschen Frage zustimmte.

0
JoDaTr  02.09.2015, 21:59
@Mismid

Das Argument zieht nicht, weil die über 300 Reichsstände, die nach dem Westfälischen Frieden zum Heiligen Römischen Reich gehörten (und die Sie mit "100 Staaten" wohl meinen), zum ganz überwiegenden Teil nach und nach in den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich aufgegangen sind.

0

Das Anschlussverbot existiert bereits seit dem Ende des ersten Weltkriegs. Nach diesem verlor Deutschland weite Teile seines Territorialgebiets und die Doppelmonarchie Österreich-Ungarn zerbrach. Österreich wollte im folgenden sich Deutschland anschließen, was jedoch den Gebietsverlust Deutschlands relativiert hätte und daher von den Siegermächten (Frankreich, England etc.) verboten wurde. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde dieses dann erneuert.

Ps: Österreich war schon immer Teil Deutschlands, sowohl kulturell, als auch historisch. Die Österreicher haben sich auch immer als Deutsche angesehen, wobei dies seit dem zweiten Weltkrieg zurückging, aber immer noch vorhanden ist. Die Bezeichnung Österreichs als eigenes Volk existiert im übrigen auch erst seit dem zweiten Weltkrieg.

PPS: ist übrigens aus meiner Sicht her falsch. Österreich ist vielmehr der zweite deutsche Staat, welcher genauso wie Deutschland aus einem Völkerbund besteht. Ein Volk, so verpönt das heute auch sein mag (dankt dem Typen mit den Schamhaaren unter der Nase), bildet sich vor allem aus Sprache, Kultur und Geschichte.

CrunchyMuesli 
Fragesteller
 06.11.2012, 23:28

Danke für die Info - das erklärt Einiges.

0

Zwar ist die Frage schon etwas älter, aber dieses Verbot existiert in dieser Form nicht mehr, da die Sowjetunion 1991 sich aufgelöst hat und diese dieses Gebot verfasst hat. Ohne diese Auflösung wäre der Beitritt Österreichs 1989 zur EU unmöglich gewesen.

Aufgrund unseres Staatsvertrages v. 15. Mai 1955 ein Vereinigung jeglicher Art verboten. Es ist in der Verfassung festgeschrieben. Trotzdem Österreicher zum Deutschen unterscheiden sich so wie ein Pinscher zum Spaniel beide sind Hunde und bellen.

Liebe/r Gerti, liebes Support-Team,

möglicherweise war es Ihnen verwährt zu erkennen, dass es sich hiebei um eine Wissensfrage handelt und nicht, wie fälschlicherweise von Ihnen unterstellt, um eine Meinungsumfrage, wie auch viele Poster begriffen haben.

Ich bitte Sie, dies zu beachten.

Herzliche Grüße

Ihre CrunchyMuesli