Ist Deutschland jetzt besetzt oder nicht?

12 Antworten

Deutschland ist auch nach der Teilwiedervereinigung der DDR und der BRD weiterhin besetztes Gebiet. Dies ergibt sich aus dem Fortgelten des Artikel 2 Abs. 1 des Überleitungsvertrages (amtlicher Text BGBl. II S. 405, 1955, vgl. Anhang). Durch Schreiben des Bundesjustizministeriums vom 29. März 2004 (vgl. Anhang) wurde bestätigt, dass Artikel 2 Abs. 1 des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen weiterhin in Kraft ist. Weiterhin wurde durch das Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin (BGBl. II, S. 26 und 40 ff. Art. 1, 2 und 3 Abs. 2 a)) der 2 + 4 Vertrag in seinen Kernaussagen für die BRD wieder aufgehoben. Dieses Übereinkommen wurde durch Annahme des Bundestages mit Zustimmung des Bundesrates am 13. Januar 1994 in den Gesetzesstand erhoben. Für besetzte Gebiete gelten im völkerrechtlichen Rahmen die Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung mit Vorrang vor allen anderen Gesetzen in Deutschland (vgl. Art. 25 Grundgesetz). Artikel 46 der Haager Landkriegsordnung besagt:

Da wir es ganz klar gesagt http://ralfkeser.files.wordpress.com/2014/02/2014-02-10-jusitzministerium30-08-04-bestc3a4tigt-c3bcberlvertrag-1990.pdf

PatrickLassan  17.11.2014, 20:16
Deutschland ist auch nach der Teilwiedervereinigung der DDR und der BRD weiterhin besetztes Gebiet.

Unfug. Der Besatzungsstatus endete in der Bundesrepublik bereits 1955. Schon mal etwas von den Pariser Verträgen gehört? Seit 1990 ist die Bundesrepunlik im übrigen vollständig souverän, siehe Artikl 7 Abs. 2 des (nicht aufgehobenen) 2+4-Vertrags.

Weiterhin wurde durch das Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin (BGBl. II, S. 26 und 40 ff. Art. 1, 2 und 3 Abs. 2 a)) der 2 + 4 Vertrag in seinen Kernaussagen für die BRD wieder aufgehoben.

Falsch. Bitte mal hier nachlesen:

http://krr-faq.net/aufheb.php

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PatrickLassan  18.11.2014, 12:59
@PatrickLassan

Artikel 2 Abs. 1 des sog. 'Überleitungsvertrags' lautet:

Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.

http://www.hackemesser.de/ueberleitungsvertrag.html

Einfach gesagt, bedeutet das nichts weiter, als dass die dort genannten Normen deutschem Recht unterliegen und vom deutschen Gesetzgeber jederzeit geändert oder aufgehoben werden können. Daher kommt auch die Bezeichnung des Vertrags - Besatzungsrecht wurde in Recht der Bundesrepublik Deutschland übergeleitet.

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Schäuble sagte selbst, Deutschland war nach 1945,zu keiner Zeit Souverän. 1945 hat die Wehrmacht kapituliert,aber nicht das deutsche Volk,sprich das deutsche Reich. Ihr seid immer noch besetzt,bis es einen Putsch gibt und Ihr die Zügel wieder selbst in die Hand nehmt und diese Ungeheurlichkeiten an Lügen aus Euren Köpfen verbannt und die Ordnung im Deutschen Reich wiederherstellt. So ist die Lage,lasst Euch nicht anlügen!

Nein. Deutschland ist nicht nur nicht besetzt, sondern seit 1989 souverän. Der Grund für die Truppen ist die Nato

Mit dem Abzug der hier staionierten Besatzungsmäche endete auch die Besetzung. Unabhängig sind wir seit der Gründung der BRD und DDR, durch den kalten Krieg waren beide Staaten jedoch de facto abhängig vom jeweiligen Bündnispartner. Die Österreicher waren bis 1990 neutral, vor allem wegen der Randlage und der Gefahr der Wiederanschließung...

kunji  26.04.2012, 13:40

BULLSHIT!!!! Österreich hatte garnichts damit zutun,es ging einzig und alleine um den Motor"Deutsches Reich" Xuthor,Amerika ist nicht abgezogen!Was erzähls du hier für ZEUG???

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Ich hab da, wenn auch verspätet, eine eventuell wichtige Frage und zwar, bei uns in der Region Kaiserslautern (Rheinland-Pfalz) gibt es noch sehr viele US-Kasernen. Ich würde gerne wissen wie das gesetzlich festgelegt ist, denn die Amerikaner errichten zur zeit ein Krankenhaus für ihre Verletzten im Ausland, die dann von der Airbase in Ramstein schneller zu diesem Krankenhaus transportiert werden sollen. Die frage ist demnach: "Wieso muss der deutsche Steuerzahler die hälfte des Krankenhauses mitzahlen (so wurde es mir mehrfach von unterschiedlichen Quellen berichtet), wenn es ausschließlich für amerikanische Zwecke verwendet wird und wieso dürfen/können die das einfach so dort errichten ?" Würde mich brennend interessieren!Mir wurde nämlich gesagt, dass das Besatzungsstatut immer noch für Amerika gültig ist. Daher existieren auch noch Kasernen in Deutschland. MfG DigitalerEmbryo
PatrickLassan  11.04.2016, 14:08

Wieso muss der deutsche Steuerzahler die hälfte des Krankenhauses mitzahlen?

Es gibt zwei Möglichkeiten:

1. Es wird von Deutschland mitgenutzt.

2. Die Aussage stimmt nicht.

Mir wurde nämlich gesagt, dass das Besatzungsstatut immer noch für Amerika gültig ist.

Von wem soll Amerika denn besetzt sein? Spass beiseite:Das Besatzungsstatut für die Bundesrepublik Deutschland wurde 1955 aufgehoben (Stichwort 'Deutschlandvertrags')

Daher existieren auch noch Kasernen in Deutschland.

Das kann man mit genau vier Buchstaben erklären: NATO.

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