Verletzung der Menschenwürde?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Herr Daschner hat seine von Staat und Volk definierten Kompetenzen bei Weitem überschritten.

Er repräsentierte die Staatsgewalt und war wegen seines Vorgehens nicht mehr tragbar.

Im Übrigen ist es Blödsinn, einem Verdächtigen unter enormen Druck und Androhung von Gewalt ein Geständnis entlocken zu wollen. Wenn er es nämlich nicht war und es nur aus Angst gestanden hat, läuft der tatsächliche Verbrecher noch frei herum - dämlich ist das.

Außerdem ist die Androhung von Gewalt verboten (zu Recht) und die Ausübung sowieso!!

Ja, natürlich haben mir damals auch die Finger gejuckt -gebe ich zu - dennoch ist es verboten und das hat auch so zu bleiben.

Ich hätte nicht gedacht, dass dieser Fall nochmal Gesprächsthema wird.

apt2nowhere  03.05.2023, 10:40

Dankeschön für das Sternchen

bei solchen Themen soll man nicht schweigen, finde ich

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Strafe muss sein. Vor dem Gesetz sind alle gleich.

Die Bestrafung erfolgte nicht wegen Menschenwürde oder sonstwas, sondern schlicht und einfach wegen einer Straftat, nämlich Nötigung nach § 240 StGB. Wegen irgendwelcher Verstösse gegen das Grundgesetz kann man nicht verurteilt werden denn das Grundgesetz enthält keine Sanktionen bei Verstössen. Zudem kann einen Verstoss gegen das Grundgesetz nur das Bundesverfassungsgericht feststellen.

Auch war, im Gegensatz zum Luftsicherungsgesetz, die Aufrechnung von "Leben" gegeneinander nicht Inhalt des Prozesses.