Warum ist in NL Sterbehilfe legal und in DE nicht?

6 Antworten

Was bei uns okay ist oder nicht wird bei uns von "oben" gesetzlich bestimmt und begründet. Andere Länder, andere Sitten. Dafür sind bei uns vielleicht Dinge möglich, die in den NL nicht möglich sind. Ob wir das jetzt als richtig oder nicht ansehen, bleibt dahin gestellt. Dazu wird es auch immer sowohl Pro wie auch Contra geben.

Das ist perse falsch, Sterbehilfe ist in der Bundesrepublik Deutschland nicht grundsätzlich illegal. Dies ist ein Irrglaube.

§217 Strafgesetzbuch (StGB), enthielt ein Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe. Geschäftsmäßig bedeutet grundsätzlich auf Wiederholung angelegt, zum Beispiel durch Sterbehilfevereine. Die Sterbehilfe im individuellen Einzelfall, zum Beispiel durch Angehörige oder durch einzelne Ärzte, war hiervon nicht erfasst. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE), hat am 26. Februar 2020 §217 StGB für verfassungswidrig erklärt, da das im Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht (Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 GG) auch das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben umfasst. Dies schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dazu auch Hilfe bei dritten Personen zu suchen und sofern sie angeboten wird, diese Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dabei ist das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben sehr weit gefasst und laut BVerfGE ausdrücklich NICHT an fremddefinierbare Situationen wie eine schwere und unheilbare Erkrankung gebunden sondern es besteht in jeder Phase von menschlicher Existenz, da nur der einzelne Mensch anhand von seinen höchstpersönlichen Wertvorstellungen entscheiden kann, wann er sein Leben für menschenwürdig und lebenswert erachtet und unter welchen Umständen er es sich vorstellen kann, sein Leben zu beenden. Damit, ist auch die geschäftsmäßige Sterbehilfe erlaubt. Das BVerfGE hat dem Gesetzgeber jedoch die Möglichkeit offen gelassen, die Sterbehilfe gesetzlich zu regulieren, unter anderem Wartefristen festzulegen damit niemand aus einer Kurzschlussreaktion heraus handelt und eine vorherige ärztliche Aufklärung zur Pflicht zu machen, damit niemand aus bloßer Unkenntnis über bestehende Hilfsangebote sich für den Suizid entscheidet. Eine gesetzliche Regelung, muss laut BVerfGE dem Einzelnen jedoch ausreichend Freiraum zur Verwirklichung seines Sterbewunsches lassen. Bislang, konnte sich der deutsche Bundestag zu keiner Regelungen durchringen und die Vorschläge zu einem Gesetz, gehen hier wie zu erwarten sehr weit auseinander, von liberal bis hin zu sehr streng. Eine entsprechende gesetzliche Regelung, wird bis zum Sommer diesen Jahres erwartet. Entsprechende Institutionen haben jedoch bereits angekündigt, gegen eine zu strenge gesetzliche Regelung erneut mit einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht vorgehen zu wollen.

Die aktive Tötung eines Menschen, also wenn ihm die tödliche Substanz durch eine dritte Person verabreicht wird, ist in Deutschland bislang grundsätzlich nach §216 StGB als "Tötung auf Verlangen" strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft. Jedoch, hat der Bundesgerichtshof (BGH) als höchstes deutsches Strafgericht im Sommer des letzten Jahres die Ehefrau eines Patienten vom Vorwurf der "Tötung auf Verlangen" freigesprochen, welche diesen auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin mit einer Überdosis Insulin getötet hatte. Der BGH sah darin keine strafbare "Tötung auf Verlangen" sondern eine erlaubte Beihilfe zum Suizid. Dies gilt laut BGH dann, wenn es dem Sterbewilligen ansonsten faktisch unmöglich wäre, von seinem verfassungsmäßigen Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben, Gebrauch zu machen. Es gibt ja Menschen, die überhaupt gar nicht mehr in der Lage sind, die tödliche Substanz selbstständig einzunehmen, zum Beispiel aufgrund von einer Lähmung aber die im Kopf noch vollkommen klar sind und die einen ganz konkreten Sterbewunsch haben. Diese, wären dann entgegen von ihrem freien Willen zum Leben gezwungen. Dies wäre aufgrund von Artikel 3 Absatz 1 GG ("Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich") und aufgrund von Artikel 3 Absatz 3 GG ("Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden") aus verfassungsrechtlicher Sicht als höchst kritisch zu beurteilen.

Mfg

Weil Deutschland Menschen zwingt zu leben denen es gleich ist was sie möchten.

Ich hoffe sehr das es das auch in D legal geben wird wenn ich es mal brauche.

Sollte ich im Alter unheilbar krank werden, würde ich mich gerne "einschläfern lassen" anstatt vor mich hinzusiechen.

In der Schweiz ist es auch legal, www.exit.ch ist sehr bekannt.

Artus01  25.01.2023, 13:11
würde ich mich gerne "einschläfern lassen" anstatt vor mich hinzusiechen.

Das wirst Du in Deutschland nicht bekommen. Der § 216 StGB wird erhalten bleiben, und das ist auch gut und richtig so.

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Bonye  25.01.2023, 13:12
@Artus01

Hoffentlich ist dann Sterbetourismus möglich. OneWayTicket nach NL oder CH.

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Artus01  25.01.2023, 13:15
@Bonye

Warum sollte der nicht möglich sein, wer will denn hinterher noch was bestrafen?

Ausserdem darst Du auch in Deutschland sternben wenn Du es willst, Du musst den entscheidenden Schritt nur selbst tun und nicht feige an Andere abgeben.

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Bonye  25.01.2023, 13:18
@Artus01

Dafür müsste ich selbst aber an das Mittel dazu kommen. Via Giftspritze human "eingeschläfert" zu werden, ist ein ganz anderes Sterben als wenn ich mir den Strick nehme und qualvoll ersticke.

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Artus01  25.01.2023, 13:27
@Bonye

Das Mittel dazu kannst Du Dir jederzeit besorgen, oder besorgen lassen. Das hier:

Via Giftspritze human "eingeschläfert" zu werden,

wird es allerdings nicht geben und das ist, wie ich schon schrieb, gut so, denn die Spritze kann man sich auch selbst geben.

Ob es die Möhlichkeit in Deutschland geben wird ein entsprechendes Medikament zu kaufen hängt in der Schwebe. Der Verkauf ist nicht verboten, die entsprechenden Mittel haben aber kein Zulassung durch das Bundesgesundheitsministerium, welches aber kein Verpflichtung hat es zuzulassen.

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Morticia20  25.01.2023, 13:47
@Artus01

Es gibt auch in Dtl. Ärzte, die mit "Dignitas" in der Schweiz zusammenarbeiten und dann hier den assistierten Suizid begleiten.... nicht mit dem Medikament aus der Schweiz, das ist hier nicht zugelassen, dieser Arzt, der mir bekannt ist, verwendet hochdosiertes Schmerzmittel.

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Artus01  25.01.2023, 14:00
@Morticia20
nicht mit dem Medikament aus der Schweiz, das ist hier nicht zugelassen,

Das schrieb ich bereits. Das es diese Mittel in der schweiz oder in den Niederlanden gibt ist auch nicht neu, nur muss man sich eben ein bisschen mehr bemühen um heranzukommen.

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Morticia20  25.01.2023, 14:02
@Artus01

Hallo, das sollte gar kein kommentieren deiner Antwort sein.... wollte nur schreiben, das es auch in Dtl. möglich ist.

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Artus01  25.01.2023, 14:07
@Morticia20
wollte nur schreiben, das es auch in Dtl. möglich ist.

Auch dazu habe ich nirgendwo was anderes behauptet.

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Morticia20  25.01.2023, 14:13
@Artus01

Entschuldige bitte, das ich unter deinen Kommentar gepostet habe

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Artus01  25.01.2023, 14:15
@Morticia20

Das steht jedem zu, nur sollte der Kommentar auch Sinn machen.

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Morticia20  25.01.2023, 14:21
@Artus01

Zum besseren Verständnis... ich habe nur falsch geklickt, der Kommentar sollte unter einer anderen Antwort stehen....

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Bonye  25.01.2023, 14:49
@Artus01
Das Mittel dazu kannst Du Dir jederzeit besorgen, oder besorgen lassen. 

Ich habe weder die erforderlichen Kenntnisse wo ich das bekomme noch wie ich das für mich dosieren muss damit es die gewünschte Wirkung erzielt. Und je nachdem wie es mich erwischt bin ich womöglich auch gar nicht mehr im Stande mir selbst eine Spritze zu setzen.

Die Patientenverfügung a la "nicht künstlich am Leben halten" habe ich schon vor Jahren gemacht. Aber das ist leider nicht gleich Sterbehilfe in Deutschland.

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Bonye  25.01.2023, 14:51
@Morticia20
Es gibt auch in Dtl. Ärzte, die mit "Dignitas" in der Schweiz zusammenarbeiten und dann hier den assistierten Suizid begleiten..

Und das kann ich als deutscher Staatsbürger nutzen? A la Sterbetourismus in die Schweiz?

Wenn ich exit.ch richtig im Kopf habe, ist die schweizerische Staatsbürgerschaft dort Voraussetzung.

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Artus01  25.01.2023, 15:16
@Bonye
Ich habe weder die erforderlichen Kenntnisse wo ich das bekomme noch wie ich das für mich dosieren muss damit es die gewünschte Wirkung erzielt.

Das kostet nur genug Zeit um im Internet die nötigen Informationen zu beschaffen.

Und je nachdem wie es mich erwischt bin ich womöglich auch gar nicht mehr im Stande mir selbst eine Spritze zu setzen.

Das macht nichts, es kann auch eine entsprechender Cocktail gemixt werden, das musst Du nicht selbst tun, das darf jede andere Helfer auch. Der Helfer kann Dir sogar den Strohhalm in den Mund stecken, nur ziehen musst Du daran noch selbst.

Wer das nicht mehr kann, der kann auch nicht mehr entscheiden ob er nun wirklich sterben will. Wenn er dann keine Patientenverfügung hat, dann hat er in der Tat Pech.

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Morticia20  25.01.2023, 15:23
@Bonye

Wir hatten jetzt erst wieder einen solchen Sterbefall, ja

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In Deutschland ist Sterbehilfe auch legal, nur geht sie hier zum Glück nicht so weit wie in den Niederlanden.