Streit wegen Auszahlung der Sterbegeldversicherung?

9 Antworten

Dann würde ich dem garnicht zu stimmen.dann gehen erstmal beide leer aus. Suche dir einen Anwalt und lass dich beraten.

Dann stimme doch einfach nicht zu, dass das Geld auf das Konto Deiner Schwester kommt. Dann hat sie nämlich auch nichts.

Du kannst ihr erklären, dass sie die Hälfte des Geldes bekommt, wenn das Geld auf Dein Konto überwiesen wird. Ansonsten machst Du gar nichts.

Würde aber sicherheitshalber mal mit einem Anwalt Kontakt aufnehmen.

Soweit es nur Dich und Deine Schwester gibt wäret Ihr Erben zu gleichen Teilen.

Und sei Dir sicher, Deine Schwester hat garantiert keine höheren Ansprüche als Du, weil sie die "Ältere" ist. Und achte bitte auch darauf, dass alle Forderungen des RA Deiner Mutter vorher erledigt sind.

Besteht hier Uneinigkeit zwischen Euch, so bitte die Versicherung "das Erbe" an Euch zu gleichen Teilen auszuzahlen, soweit nicht noch Verbindlichkeiten zu bezahlen sind.

Bevor irgendein Erbe ausgekehrt wird, sind alle Schulden zu begleichen - z.B. die Miete bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.

        Pflichtteil zu Lebzeiten einfordern?               13 Antworten        
  

 bestimmte

Wenn es kein Testament gibt, bekommt jeder die Hälfte, wenn Ihr nur nach der Mutter die beiden Erben seid. Von dem Erbe der Mutter sind zuvor die Beerdigungskosten und evtl. offene Rechnungen zu begleichen. Was am Ende übrigbleibt, einschließlich der Sterbegeldversicherung, wenn sie nicht auf eine bestimmte Person lautet, wird auf die Erben aufgeteilt. Nach wem hat die Schwester einen Pflichtteil bekommen? Sollte es nach dem evtl. vorverstorbenen Vater sein, hat das mit dem Erbe nach der Mutter nichts zu tun.

Hallo,

ein ziemliches durcheinander da.

1.Sterbegeldversicherung

Wer ist in der Versicherungspolice als Bezugsberechtigter eingetragen ?

Denn nur an den wird die Versicherung auch zahlen.

2.Erben

Seid ihr die einzigen Erben der verstorbenen ?

Wenn ja,so muß sich deine Schwester zur Hälfte an den Kosten der Beerdigung betiligen, wenn sie Geld aus dem Erbe haben will.