Auszahlung Lebensversicherung bei Todesfall?
Halli, hallo......
Ich habe eine Frage, wie ist das wenn man zwei Erwachsene Kinder des Verstorben in der Lebensversicherung begünstigte sind,aber das geld wird nur bei der Schwester aufs konto überwiesen(oder erst auf das Konto des Verstorben und die Bank überweist, das dann auf das Konto der Schwester wer muss dann die Steuern vom FA zahlen?
Bekommt der Verstorbene erst Post, oder nur die die das Geld überwiesen bekommt? Oder bekommen beide Geschwister Post vom FA?
Und gibt es keine Freigrenze bei sowas? Bezüglich der Steuern?
3 Antworten
...aber das geld wird nur bei der Schwester aufs konto überwiesen (oder erst auf das Konto des Verstorben und die Bank überweist, das dann auf das Konto der Schwester wer muss dann die Steuern vom FA zahlen?
Also weder noch, sondern allein die Bezugsberechtigten 2 erw. KInder haben Anspruch auf die Auszahlung auf deren Konto!
Stolperfalle 5: Steuern zahlenAuf die ausgezahlte Versicherungssumme an den Bezugsberechtigten können Steuern anfallen, zum Beispiel Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Bei Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnerschaften schlägt die Erbschaftssteuer jedoch nicht so stark zu Buche, da es hohe Freibeträge von 500.000 Euro gibt, bevor Steuern anfallen. Bei Kindern liegt die Grenze bei 400.000 Euro. Ehepartner können die Erbschaftssteuer mit einem einfachen legalen Trick allerdings auch ganz vermeiden. Dazu darf der Versicherungsnehmer nicht gleichzeitig die versicherte Person sein.
Nachzulesen in dem Link hier: https://www.finanzen.de/magazin/bezugsrecht-versicherung
Bei einer Lebensversicheung wird ein begünstigter eingetragen
Die Auszahlsumme geht zu gleichen Teilen auf das jeweilige Konto der Kinder!
Nur keine Panik, das Finanzamt wird vorab über die Auszahlung informiert!
Dann erfolgt die Auszahlung eben steuerfrei und muß auch nicht beim Finanzamt angegeben werden in der Ek-Steuererklärung ;-)
kinder eines verstorbenen, also erben 1. ordnung, haben einen freibetrag von 400.000 €, d.h. bis zu diesem betrag ist der nachlass steuerfrei.
die versicherungssumme einer lebensversicherung zählt nach der üblichen rechtsprechung aber nicht zum nachlass, da sie kein vermögen des erblassers darstellt. wenn es bei der bestimmung der begünstigten personen keine rangfolge gibt, ist sie zu gleichen teilen aufzuteilen.
Und an wenn wendet sich dann das FA❓an denn verstorben oder an beide Geschwister oder nur bei dem geschwisterteil der auch das geld aufs konto überwiesen wird ❓
Die Kinder geben jeweils in deren Ek-Steuererklärung ihre Auszahlbeträge an und das FA berücksichtigt die jeweiligen Freibeträge...
Nicht immer. Bei mir stehen sogar 3 drin - zu gleichen Teilen.