erbauszahlung erhalten? Grundbuchaustrag verweigert?

5 Antworten

Es geht nicht darum das sie den Pflichtteil nicht bekommen soll den kann und soll sie sie ja gerne haben denn nicht ich bin derjenige der sie enterbt hat.Es geht darum das ihr väterlicherseits das Erbe ausgezahlt wurde obwohl sie Nur Schulden geerbt hätte mit ihrem ausdrücklichen Wunsch sich dann aus dem Grundbuch auszutragen.Was sie dann natürlich nicht getan hat hinterher. Laut Testament ist sie jedenfalls mütterlicherseits enterbt und gehört rechtlich gesehen somit nicht zur Erbengemeinschaft es geht somit einzig darum das sie endlich den Grundbuchauszug berichtigt. und sich was den väterlichen Anteil angeht austragen lässt da sie das aber bisher verweigert können wir als Erbengemeinschaft aber eben nicht handeln. IHR ist auch klar das sie ihren Pflichtteil nur bekommen kann wenn wir das Haus verkaufen aber sie verzichtet eher auf ihren Pflichtteil und stürzt uns in Schulden weil wir bzw wie schon erwähnt ich im moment sämtliche laufende Kosten trage und die belaufen sich im Moment auf jährlich ca 4000 Euro. Es kann doch nicht sein das ich mich verschulde und vor einem Scherbenhaufen stehe und mich dann noch erpressen lassen muss von ihr .

Meine Schwester hat sich 2013 den Erbteil vom Vater auszahlen lassen der 1993 verstorben war.

Was - 20 Jahre nach dessen Ableben?

Zum Zeitpunkt des Todes vom Vater waren auf dem Haus jedoch Schulden in Höhe von gut 120000 DM.

Die sind natürlich anteilig bei der Berechnung abzuziehen.

Trotzallem haben wir meiner Schwester eine Erbauszahlung von 8500 Euro gewährt

Nachdem ihr scheinbar 4 Geschwister zu sein scheint, beliefe sich der Anspruch der Schwester auf 1/8 des Wertes nach Abzug der Verbindlichkeiten (gesetzliche Erbfolge vorausgesetzt). Es erscheint mir eigenwillig, dass das ganze Haus nur € 196.000.-- wert gewesein sein soll. Warum die Kinder alle als Eigentümer im Grundbuch stehen, erschließt sich mir zudem auch nicht - als Schenkung ist doch bei den geringern Werten kein Vorteil zu erzielen, weil weit unterhalb jeder Freibeträge.

Die Erbauszahlung kann auch per Kontoauszug belegt werden mit dem Vermerk "Erbauszahlung Erbe vom Vater."Nach Auszahlung des Erbes verweigert meine Schwester bis heute sich aus dem Grundbuch austragen zu lassen.

Tja, mit Recht. Ohne notarielle Vereinbarung ist das Schall und Rauch.

um Kosten zu sparen haben wir auf einen Notar verzichtet

Das war ja mal völlig sinnfrei. Der Notartermin wäre ja schon wegen der Grundbuchänderung zwingend notwendig gewesen.

Laut Testament soll das Haus der Mutter verkauft werden. Dies können wir jedoch nicht weil meine eine Schwester eben immernoch im Grundbuch steht und sich weigert dem Hausverkauf zuzustimmen.

Auch das mit Recht. Hier ist so ungefähr alles falsch gemacht worden, was man machen konnte.

Schlimmernoch versucht sie uns jetzt zu erpressen

Nein. Sie beharrt auf dem ihr zustehenden Anteil.

und zu verpflichten ihr trotz Enterbung

Irrelevant. Sie ist ja bereits Miteigentümerin. Zudem steht ihr ihr Pflichtteil trotzdem zu, denn eine völlige Enterbung ist nach deutschem Recht unmöglich.

ein Viertel vom Erbe zu zahlen bzw ein Viertel vom Erlös des Hauses zu zahlen ansonsten würde sie den Hausverkauf weiter blockieren.

Würde ich an ihrer Stelle auch tun.

Was kann man also tun?

Einen Vertrag aushandeln. Sonst endet es in der Teilungsversteigerung, die nur Verlierer kennt.

Die Erbengemeinschaft ansich ist mittlerweile auch verstritten und die laufenden Kosten trage ich für den Hauserhalt seit dem Tod der Mutter allein

Das ist bei der Gemengenlage auch kein Wunder.

Gibts es eine Möglichkeit sie gerichtlich zu zwingen den Grundbuchaustrag endlich vorzunehmen damit sie den Hausverkauf nicht mehr blockieren kann?

Nein. Die Schwester kann zwar zum Verkauf gerichtlich ggfs. gezwungen werden, aber dann steht ihr genau der Anteil am Reinerlös zu, der ihren Miteigentumsanteilen entspricht. Hier ist gerichtlich nichts zu machen, die Schwester hält alle Trümpfe in ihrer Hand.

Sweetdevil21le 
Fragesteller
 31.01.2020, 11:13

ja das hab ich mir gedacht und damit hab ich schon gerechnet das sie auf diese Art und Weise handelt. Aber dann kann bzw muss man sie doch genauso an allen anfallenden Kosten beteiligen können wenn sie "hausbesitzerin "ist

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FordPrefect  31.01.2020, 12:00
@Sweetdevil21le

Das ist auch richtig. Als Miteigentümerin haftet sie natürlich auch im Rahmen ihres Anteils für Kosten und Unterhalt. Auch das ist gerichtlich durchsetzungsfähig.

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Wenn das von Euch verabredete Verfahren nicht schriftlich fixiert ist, muss die hartnäckige Schwester gar nichts und pocht zurecht auf ihre Ansprüche. Dass ein Haus testamentarisch zum Verkauf gebracht werden kann, scheint mir wenig glaubhaft.

Sweetdevil21le 
Fragesteller
 31.01.2020, 11:20

Laut Testament ist es der Wunsch der Mutter gewesen das das Haus nach ihrem Ableben verkauft wird weil keiner interesse an dem Haus ansich hat. 2 Schwestern leben in Karlsruhe eine in München ich in Leipzig das Haus steht bei Leipzig. Somit wäre es das einfachste und die beste lösung dem Wunsch zu entsprechen und das Haus dann auch zu verkaufen. Bei der Erbauszahlung des vaters schrieb sie per brief drohte mit der Zwangsversteigerung des Hauses wenn wir ihr nicht summe x zahlen. den Notar wollte sie erst nach Auszahlung der gesamten Summe aufsuchen. und ja wir waren blind und naiv das zu glauben das wissen wir heute mehr denn je aber. als familie hält man ja normalerweise zusammen und vertraut einander

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Guekeller  31.01.2020, 12:24
@Sweetdevil21le

Die Situation ist halt total verfahren. Blöd, dass ihr damals keine juristische Hilfe geholt habt und ziemlich blauäugig gehandelt habt. Nehmt wenigstens jetzt einen Anwalt.

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Wie wäre es wenn du diese komplizierte Erbschaftsangelegenheit mit einem auf Erbschaftsangelegenheiten erfahrenen Anwalt besprichst, statt in einem Laienforum nachzufragen? Glaubst du ernsthaft, du bist der einzige der schon mal in solcher Situation war? Nur so viel, vollständig enterben ist in Deutschland unmöglich, es gibt immer den Pflichtteil. Alles andere verrät dir der Anwalt.

Als ihr der Erbteil ausgezahlt wurde, hat sie dort bei einem Notar den Verzicht auf den Pflichtteil erklärt? Wenn nicht, steht ihr der Pflichtteil des Erbes trotzdem zu, da man diesen nicht testamentarisch aberkennen kann.