Kosten für den Erbschein aus der Erbschaft bezahlen, geht das?

3 Antworten

  1. Die Gebühren für den Erbschein und für die dem Antrag auf Erteilung des Erbscheins beizufügende eidesstattliche Erklärung (darüber, dass man keine Kenntnis über abweichende erbrechtliche Verfügungen des Erblassers hat) kann man zunächst nicht aus dem "Erbe" zahlen, weil man ja erst aufgrund des Erbscheins über das Erbe bzw. seinen Anteil daran verfügen kann. Selbstver-ständlich können diese Gebühren dann bei der Auseinandersetzung, also der Verteilung des Nachlasses unter den Erben anteilig entsprechend den Erbteilen berücksichtigt werden. Wenn also z.B. einer der Erben die Gebühr vorlegt, kann er verlangen, dass er anteiligen Ersatz aus den zu verteilenden Anteilen der anderen Miterben erhält.
  2. Da keiner der Miterben ohne den Erbschein Zugriff auf sein Erbe hat, muss es doch im Interesse aller Beteiligten liegen, gemeinsam diesen Erbschein zu beantragen und die Gebühren dafür den Erbanteilen entsprechend aufzubringen
  3. Der Streit zwischen den Erben müsste eigentlich an diesem Punkt "ausgesetzt" werden, weil sonst keiner aus dem Nachlass etwas erhalten kann, weil die Erbengemeinschaft bis zur Auseinandersetzung nur gemeinschaftlich darüber verfügen kann.
  4. Mir scheint notwendig, dass sich die Erbengemeinschaft gemeinsam bei einem Notar einfindet, diesen zunächst einmal mit dem Antrag auf Erbschein und Abnahme der eidestattl. Versicherung aller Miterben beauftragt und dann am besten schon eine Vereinbarung über die Verteilung des Nachlasses ("Auseindersetzung" ) mit ihm vorbereiten bzw. auch schon von den Miterben unterschreiben lässt.
  5. Weil ja alle Miterben daran interessiert sein müssten, zu einer gerechten Verteilung des Nachlasses zu kommen, sollte vielleicht einer von ihnen, am besten der geschäftsgewandteste oder kenntnisreichste von ihnen, die Initiative ergreifen, die zerstrittene "Gemeinschaft" trotz aller Animositäten zusammen zu bringen, um zu erreichen, dass der Erbschein von dem NOTAR gemeinsam beantragt und alles weitere von ihm vorbereitet wird.

Rede mal mit Deiner Bank, ob die Dir den Dispo evtl. kurzfristig erhöhen. Mit dem Erbschein zusammen sollte das klappen.

Ich kenne es nur so, das alle Verbindlichkeiten aus dem Erbe bezahlt werden !


peterobm  15.11.2021, 18:44

Erbschein zählt aber nicht zu den Verbindlichkeiten des Erblassers

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schoschi06  15.11.2021, 18:47
@peterobm

Sicherlich nicht, wird ihn auch nicht Interresieren, ich meinte auch die Erbengemeinschaft ! :)

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