Erbengemeinschaft wie bekomme ich einen Erben aus dem Grundbuch heraus?

7 Antworten

Ihr habt die Möglichkeit der Teilungsversteigerung nach § 180 ZVG. Die ist immer möglich, wenn eine Gemeinschaft aufgelöst werden soll (Haus würde dann aber zwangsversteigert werden).

Eventuell schafft ihr es auch, sie um ihren Pflichtteil zu bringen, da gibt es auch spezielle Regelungen.

Ich würde auf alle Fälle einen Anwalt bemühen, der sich damit auskennt, auch speziell mit Erbrecht und Versteigerung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

... was alt ist, ist meist erledigt.

Sie hat einen Abschlag bekommen und bekommt jetzt den Rest. Ist eigentlich ganz einfach.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Erstmal muss man festhalten, dass ihr damals wohl wirksam einen Vertrag über die Erbauseinandersetzung geschlossen habt: Die Schwester bekommt Geld und scheidet aus der Erbengemeinschaft aus (in welcher Form sei mal dahingestellt). Nach Erhalt des Geldes hat sie also eine rechtliche Verpflichtung, daran mitzuwirken und auch die Eintragung in das Grundbuch zu bewilligen.

Man hätte also gleich damals sich rechtlich vertreten und die Schwester auf Abgabe der Erklärungen verklagen müssen. Das kann man unter Umständen auch jetzt noch (das Bestehen und die Durchsetzbarkeit des Anspruchs muss der Rechtsanwalt sorgfältig prüfen), aber die Beweislage wurde nicht besser. Wird Klage erhoben, wird das Ganze aber länger dauern. Schnell geht hier leider gar nichts.

Ich würde ihr die entsprechenden Rechnungen für den Unterhalt der letzten Jahre per Einschreiben schicken. Am Besten über einen Anwalt. Zudem ihre Unterschrift unter einer Kostenübernahmeerklärung für jetzt anstehende Renovierungen einfordern.

Mal sehen was dann passiert.

Gibt es irgendeinen schriftlichen Nachweis über die Regelung, die ihr nach dem Tod des Vaters getroffen habt? Und dafür, dass die Schwester zugestimmt hat, dass sie dafür aus dem Grundbuch ausgetragen wird?