Erbengemeinschaft wie bekomme ich einen Erben aus dem Grundbuch heraus?
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Hallo Gemeinde !
Also mein Problem stellt sich wie folgt dar.
Meine Vater verstarb 1993. Daraufhin wurde was das Haus angeht eine Grundbuchänderung vorgenommen. Meine Mutter meine 3 Geschwister und ich wurden zur Erbengemeinschaft. 2013 forderte die älteste Schwester unter der Androhung der Zwangsversteigerung ihren Anteil väterlicherseits. Zum Zeitpunkt des Totes des Vaters lagen auf dem Haus jedoch Schulden in Höhe von gut 100000DM bzw ca 50000 Euro.Somit hätte sie ausser Schulden also nichts geerbt.
Trotz das sie eigentlich nichts hätte bekommen dürfen liessen wir uns darauf ein um ihr aus einer Geldschuld zu helfen aber mit der Forderung das sie sich dann dafür aus dem Grundbuch austragen lässt ,was nebenbei dann auch ihr eigener Wunsch war, wenn sie das Geld bekäme. Das Geld haben wir ihr gezahlt und um Kosten zu sparen haben wir es wie man es in Familien eigentlich macht auf Vertrauensbasis getan, und ohne Notar das ganze gezahlt. Auf den Überweisungen stand als Vermerk jedoch Auszahlung Erbe vom Vater.
Das Geld floss eine Austragung erfolgte bis heute natürlich nicht. Jetzt zum eigentlich Problem.
Letztes Jahr verstarb die Mutter und laut Testament wurde die älteste Schwester enterbt auch auf Grund der Nichtaustragung aus dem Grundbuch und wegen Beleidigung und mehrfacher Erpressung mehr Geld zu zahlen gegenüber der Mutter (bekommt somit nur ihren Pflichtteil ) der Rest wurde wie folgt geteilt : die Hälfte vom Verkaufserlös des Hauses soll ich bekommen ,da ich die Mutter die letzen Jahre gepflegt hatte die andere Hälfte soll unter meinen beiden Schwestern aufgeteilt werden. Jetzt würden wir das Haus natürlich gerne verkaufen aber die älteste stellt sich jetzt quer und verweigert einen Verkauf wenn wir ihr nicht ein viertel vom Erbe bezahlen, plus den väterlichen Anteil zusätzlich da sie sich ja bis dato noch immer nicht aus dem Grundbuch hat austragen lassen für mich ist es einfach nur Erpressung weil sie somit mehrfach versucht Geld zu bekommen. Kann man sie irgendwie aus dem Grundbuch herausklagen da sie ja wie schon gesagt den Erbteil vom Vater ausgezahlt bekommen hat ?
Denn von mütterlicher Seite her hätten wir ja aufgrund der Enterbung dann keine Probleme das Haus zu verkaufen, da sie ja aus der Nummer dann raus wäre und kein Mitspracherecht hätte.Ich und auch meine Geschwister sehen dies jedoch nicht ein, die Zeit drängt allerdings da das Haus seit über einem Jahr leer steht und somit der Zahn der Zeit daran nagt. An laufenden Kosten fürs Haus beteiligt sie sich ebenso wenig und lacht sich dabei die ganze Zeit ins Fäustchen. Kurzum welche Möglichkeiten gibt es um sie endlich aus dem Grundbuch herauszubekommen. und ihr einen Strich durch die Rechnung zu machen, damit der Hausverkauf schnellstmöglich erfolgen kann.
Bin dankbar für jede hilfreiche und erfolgreiche Antwort
7 Antworten
Ihr habt die Möglichkeit der Teilungsversteigerung nach § 180 ZVG. Die ist immer möglich, wenn eine Gemeinschaft aufgelöst werden soll (Haus würde dann aber zwangsversteigert werden).
Eventuell schafft ihr es auch, sie um ihren Pflichtteil zu bringen, da gibt es auch spezielle Regelungen.
Ich würde auf alle Fälle einen Anwalt bemühen, der sich damit auskennt, auch speziell mit Erbrecht und Versteigerung.
... was alt ist, ist meist erledigt.
Sie hat einen Abschlag bekommen und bekommt jetzt den Rest. Ist eigentlich ganz einfach.
Erstmal muss man festhalten, dass ihr damals wohl wirksam einen Vertrag über die Erbauseinandersetzung geschlossen habt: Die Schwester bekommt Geld und scheidet aus der Erbengemeinschaft aus (in welcher Form sei mal dahingestellt). Nach Erhalt des Geldes hat sie also eine rechtliche Verpflichtung, daran mitzuwirken und auch die Eintragung in das Grundbuch zu bewilligen.
Man hätte also gleich damals sich rechtlich vertreten und die Schwester auf Abgabe der Erklärungen verklagen müssen. Das kann man unter Umständen auch jetzt noch (das Bestehen und die Durchsetzbarkeit des Anspruchs muss der Rechtsanwalt sorgfältig prüfen), aber die Beweislage wurde nicht besser. Wird Klage erhoben, wird das Ganze aber länger dauern. Schnell geht hier leider gar nichts.
Ich würde ihr die entsprechenden Rechnungen für den Unterhalt der letzten Jahre per Einschreiben schicken. Am Besten über einen Anwalt. Zudem ihre Unterschrift unter einer Kostenübernahmeerklärung für jetzt anstehende Renovierungen einfordern.
Mal sehen was dann passiert.
Gibt es irgendeinen schriftlichen Nachweis über die Regelung, die ihr nach dem Tod des Vaters getroffen habt? Und dafür, dass die Schwester zugestimmt hat, dass sie dafür aus dem Grundbuch ausgetragen wird?