Ich möchte mein Elternhaus aber werde mir mit meinen Brüdern nicht einig was kann ich tun?

10 Antworten

Ich möchte mein Elternhaus aber werde mir mit meinen Brüdern nicht einig was kann ich tun?

wenn beide Parteien sich nicht einigen können bzw. die eine die andere nicht ausbezahlen kann dann wird das Haus verkauft und das Geld zwischen den Erben aufgeteilt.

Jetzt hab ich ihm den Vorschlag gemacht das ich beide ausbezahle aber nur mit der Vorraussetzung das Sie alle ausziehen weil sonst hat ja das alles keinen Nutzen für mich.

eine Möglichkeit wäre es - dazu müssen aber eben beide Brüder zustimmen da ihnen auch 1/3 vom haus gehört. Dass die dann ausziehen müssen oder dann halt Miete an dich zahlen ist auch in Ordnung.

Sie weigern sich aber sie wollen mir meinen Anteil nicht ausbezahlen und sie wollen auch nicht ausziehen

Da haben sie aber rechtlich schlechte Karten wenn sie kein Wohnrecht im Erbe dabei haben. Könnt ihr euch nicht einigen dann wird das Haus verkauft - und dann muss er sowieso raus.

Ohne Gerichtsstreit wirst du die leider da kaum raus bekommen..

hilflos99  02.03.2021, 12:06

alles falsch, das Haus wird nicht verkauft und sie haben Wohnrecht

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Google mal "Aufhebung einer Erbengemeinschaft".

Du hast einen Rechtsanwalt. Er kennt eure genaue Situation. Du bezahlst ihn für rechtliche Beratung. Er weiß was zu tun ist, wenn die Frist abgelaufen ist.

Ich würde dir raten dich an einen entsprechenden Anwalt für Erbrecht zu wenden. Es gäbe auch die Möglichkeit deinen KOMPLETTEN Erbteil, also den Teil an der Erbengemeinschaft zu verkaufen, doch wer möchte da schon entsprechend zahlen.

Vermutlich geht die ganze Sache vor Gericht. Aber wie gesagt... versuche es mit einem Anwalt und lass dir zuvor die Erfolgsaussichten ganz klar darlegen. Leider kann man Mieter, die partout nicht zahlen möchten, in der Regel auch nur sehr selten dazu bringen zu zahlen. Ansonsten laufen die laufenden Rechnungen vermutlich eher auf die Erbengemeinschaft als solche, das heißt ich vermute das Endet in Richtung von Gesamtschulder, das heißt man kann von dir die Summe verlangen, du hättest dann bei Zahlung aber einen Anspruch gegen deine Brüder, der sich wiederum gerichtlich durchsetzen lässt, was wohl zu nichts führen wird.

Mein Beileid, das ist eine grässliche Lage!

peterobm  20.02.2021, 15:14

wie kommst auf Mieter? es ist Eigentum durch Vererbung.

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schwarzerkicker  14.08.2021, 05:08

Das ist der Punkt, wo Einzelkinder definitiv im Vorteil sind.
Ich finde es grauenhaft, wenn Geschwister, die früher zusammen im selben Bett lagen und Comics gelesen haben, nur noch über einen Anwalt miteinander kommunizieren. Hoffentlich passiert mir das nicht.

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Verzichte doch gleich darauf an das Geld ranzukommen, was offensichtlich schwierig ist durchzusetzen und wenn doch, womöglich nur über einen langen Rechtsstreit. Stattdessen melde bei Gericht Anspruch auf einen Teil des Hauses an, sodaß dir ein Teil der Zimmer/bzw eine Etage überlassen wird und wenn du dort selbst nicht leben möchtest, kannst du diesen Teil entweder vermieten, oder als Eigentumswohnung verkaufen.

Geld ist kein Grund zu streiten, überhaupt bei Geschwistern. Ich verstehe was du meinst, wäre aber vllt trotzdem besser ein ernstes Wort mit deinen Brüdern zu reden als anwaltlich vorzugehen. Sonst wäre es nur möglich mit einem Anwalt zu gehen und mit dem die Sachlage zu bereden