Streit mit Eltern, Freund soll aus Wohnung ausziehen?

4 Antworten

Wohnen deine Eltern ebenfalls in jenem Haus? Wenn du keine Miete bezahlst, wer bezahlt die Betriebskosten der Wohnung?

Es könnte also ein Fall von LEIHE, nicht MIETE, vorliegen. Wenn du die Wohnung also von deinen Eltern geliehen hast, fällt die Wohnung nicht unter das Mietrecht und den damit verbundenen Kündigungsschutz. Dein Freund wird nirgendwo in diesem Leihvertrag geschützt sein und müsste nach einer zu bestimmenden Auszugsfrist die Wohnung verlassen.....

Oh jeh, das wird schwierig. Vielleicht sollte dein Freund mal über seinen Schatten springen und sich bei deinen Eltern entschuldigen, egal ob er nun im Recht ist oder nicht. Andererseits kann es nur beduten, dass du/ihr euch eine neu Wohnung sucht und auszieht. Wisst du das? Kannst du/ihr euch das leisten? Kenne dein Alter nicht und ob du finanziell unabhängig von deinen Eltern bist. Es könnte beim Auszug auch zu einm Bruch mit deinen Eltern kommen. Willst du das?

Wenn er nicht geht können deine Eltern die Polizei rufen und ihm Hausverbot erteilen.

Bine1994fs 
Fragesteller
 05.04.2020, 20:59

Dürfen sie das wirklich? Auch wenn ich sage er gehört zu mir und er wohnt bei mir?

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ripleben  05.04.2020, 21:04
@Bine1994fs

Du hast kein Anrecht auf die Wohnung. Dein Freund erst recht nicht..

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Patrick3007  05.04.2020, 21:02

Du hast keinen Mieterschutz. Sucht euch eine Wohnung oder verlangt einen Mietvertrag.

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Um dir zu raten was du tun kannst muss man wissen

  • Euer Alter ?
  • Eure Eiunkommensverhältnisse/ Beruf oder nicht ?
  • Weil meistens vor solchem Streit eie Reihe von Konflikten waren: Die Art eurer Konflikte ?
Gerhart  06.04.2020, 10:43

Es kommt nur auf das Besitzrecht an der Wohnung an !

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flunra39  06.04.2020, 12:41
@Gerhart

Vor einer Rechtsprechung suchen kluge Richter stets nach anderen Auswegen....

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Gerhart  06.04.2020, 15:47
@flunra39

Dazu sind sie angehalten in einer Güteverhandlung, die auf eine Klage folgen könnte. Deine Fragen spielen auch in einer Güteverhandlung keine Rolle. Wenn die Eltern auf Räumung des Freundes klagen, werden sie gewinnen. Der Freund hat kein Verragsverhältnis, seine Klage auf Verbleib in der Wohnung würde abgewiesen. Die Tochter hat keinen Klagegrund gegen die Eltern.

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flunra39  06.04.2020, 17:00
@Gerhart

Hier abschließend, wenns nach mir geht:

Ich setze Gespräch, Aufklärung, Verständnis und gemeinsamen Kompromissversuch VOR die von dir bemühten eiskalten Eigenschaften

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