Ex Partner aus Haus werfen?

5 Antworten

Es ist dein Haus natürlich muss er gehen, aber versuch als erstes noch ihn dazu selber zu bewet

Frist setzen - dann Koffer vor die Tür und vorher das Schloss austauschen lassen. Wenn er aggressiv reagiert-Polizei rufen.

sassenach4u  27.12.2023, 19:18

DAS wird nicht gehen.

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Aveairam  27.12.2023, 19:26
@sassenach4u

Warum soll das nicht gehen? Bei einer meiner Nachbarinnen hat es geklappt. Und der Typ erhielt sogar eine Strafe, weil er auf ihre Tür eingetreten hat und sie beschädigt hat.

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Schmeiss ihn raus. Tut er das nicht ruf die Polizei. Du allein hast das Hausrecht!

Und sage uns Bescheid, ob die Polizei ihn mitgenommen hat oder nicht.

Hast du das alleinige Sorgerecht? Wenn nein, würde ich es beantragen!

Hat er sich in der Vergangenheit regelmäßig an den Wohnkosten beteiligt?

Für den Auszug musst du ihm eine angemessene Frist zugestehen. Fristlos ist nicht zulässig.

Die gesetzte Frist von 2 Monaten dürfte angemessen sein.

HalloSusi1985 
Fragesteller
 27.12.2023, 18:46

Er hat mir regelmäßig Geld überwiesen für Fixkosten, Lebensmittel etc

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Interesierter  27.12.2023, 18:53
@HalloSusi1985

Das könnte als Mietzahlung angesehen werden, was wiederum ein Untermietverhältnis begründen würde.

Hat er denn die 2 Monate akzeptiert?

Wenn ja, rate ich dazu, die zwei Monate abzuwarten.

Direkt rauswerfen oder gar Schlösser austauschen, ist rechtlich nicht zulässig.

Dagegen könnte er vorgehen.

Hast du das alleinige Sorgerecht? Falls nicht, könnte aus der Richtung auch Ärger kommen, denn bei gemeinsamem Sorgerecht hat er in Bezug auf das Kind dieselben Rechte wie du.

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Dann müsste er jetzt sofort gehen. Ansonsten mit der Polizei

Interesierter  27.12.2023, 15:27

Diese Aussage ist falsch!

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Interesierter  27.12.2023, 15:40
@psimonp

Eben nicht.

Zunächst einmal wissen wir nicht, ob eventuell über eine regelmäßige Kostenbeteiligung ein Untermietverhältnis besteht. In diesem Fall wäre eine ordentliche Kündigung mit 3-monatiger Frist notwendig. Und selbst danach wäre eine Räumungsklage notwendig, wenn er nicht geht.

Besteht kein Untermietverhältnis, so muss sie sich an die bereits genannte Frist von 2 Monaten halten.

Jetzt sofort ist in dieser Situation nicht möglich.

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psimonp  27.12.2023, 15:51
@Interesierter

völlig egal. es ist ihre wohnung und sie kann ihn einfach rauswerfen, meldet ihm beim ema ab und ist fertig mit ihm.

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Interesierter  27.12.2023, 16:00
@psimonp

Eben nicht!

Die Rechtslage gibt das nicht her.

Sie muss mindestens die zwei Monate abwarten, die sie selbst gesetzt hat.

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Interesierter  27.12.2023, 16:01
@Goodnight
Die Frist wurde laut Frage gesetzt..

Dann gilt es jetzt, die gesetzte Frist abzuwarten.

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psimonp  27.12.2023, 19:14
@Interesierter

doch selbstverständlich. sie kann ihn einfach rauswerfen. da gibts keine rechtslage.

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Interesierter  27.12.2023, 19:25
@psimonp

Wie gesagt, befindest du dich da schlichtweg im Irrtum.

Insbesondere, weil zwischenzeitlich bekannt ist, dass er regelmäßig Zahlungen für Lebensmittel und "Fixkosten" geleistet hat.

Daher ist von einem Untermietverhältnis auszugehen, für das eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten gilt.

Aber auch ohne dieses, muss sie ihm eine angemessene Zeit geben, um eine eigene Unterkunft zu finden.

Einfach auf die Straße setzen, funktioniert in Deutschland nicht. Im Falle eines gemeinsamen Hausstandes ist der Mitbewohner zum Mitbesitzer gemäß § 854 BGB geworden. Insbesondere, wenn dies durch dessen Anmeldung unter der Adresse der Wohnung nach außen dokumentiert wurde.

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