Sprechfunkzeugnis, LAPL (S), Segelflugschein?

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Für den Segelflugschein ist kein BZF notwendig. Du darfst dann aber nicht in Kontrollzonen einfliegen. Nur die Lufträume E, F (gibt es in Deutschland nicht mehr) und G stehen dir offen. Solltest du mal auf die TMG-Berechtigung erweitern wollen, muss Das BZF II her, dort gehört der Anflug eines kontrollierten Platzes bzw. Durchflug durch einen Luftraum D (Kontrollzone) zum Standard.
Es gibt übrigens seit 2020 keinen LAPL (S) mehr, es gibt nur noch den SPL. Mit einem Class II-Medical ist er weltweit gültig, mit einem LAPL-Medical nur in den EASA-Staaten.

Woher ich das weiß:Hobby – Bin Fluglehrer für Segelflug und Reisemotorsegler