Sperrzeit Arbeitsamt Rückzahlung?
Hallo, ich habe meinen Job verloren durch eine Fristlose Kündigung.
Dadurch hatte ich eine Sperrzeit von 3 Monaten.
Jetzt hat das Arbeitsgericht bei einem Kammertermin ein Versäumnisurteil ausgesprochen und die Fristlose Kündigung wurde eine Fristgerechte Kündigung.
Damit sollte die Sperrzeit ja aufgehoben werden und ich sollte dadurch doch eine Nachzahlung erhalten oder wie sehe ich das?
Kenn mich mit den Ämtern leider nicht so gut aus.
Danke schonmal für die Antworten.
2 Antworten
Erst wenn das Urteil rechtskräftig ist, kannst Du damit etwas unternehmen, also beim Amt einen Antrag stellen, eigentlich müßte ja der Arbeitgeber das Geld für die normale Kündigungszeit nachzahlen und nicht das Amt.
Ja das Amt würde von den 3 Monaten Sperrzeit 1 1/2 Monate zurückzahlen müssen wenn ich ein Anrecht darauf habe. Das wurd schon ausgerechnet.
Wenn das Urteil rechtskräftig ist und dir somit zu Unrecht 12 Wochen Sperrzeit nach § 159 SGB - lll verhängt worden, dann steht dir natürlich eine Nachzahlung zu, dass aber nicht nur von der Agentur für Arbeit, sondern auch vom ehemaligen Arbeitgeber und das wird dann mit deinem Anspruch verrechnet werden.