Sperrzeit Arbeitsamt Rückzahlung?

2 Antworten

Erst wenn das Urteil rechtskräftig ist, kannst Du damit etwas unternehmen, also beim Amt einen Antrag stellen, eigentlich müßte ja der Arbeitgeber das Geld für die normale Kündigungszeit nachzahlen und nicht das Amt.

BIocko 
Fragesteller
 12.03.2020, 23:07

Ja das Amt würde von den 3 Monaten Sperrzeit 1 1/2 Monate zurückzahlen müssen wenn ich ein Anrecht darauf habe. Das wurd schon ausgerechnet.

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Wenn das Urteil rechtskräftig ist und dir somit zu Unrecht 12 Wochen Sperrzeit nach § 159 SGB - lll verhängt worden, dann steht dir natürlich eine Nachzahlung zu, dass aber nicht nur von der Agentur für Arbeit, sondern auch vom ehemaligen Arbeitgeber und das wird dann mit deinem Anspruch verrechnet werden.