Fristlose kündigung durch undichten dachboden?

3 Antworten

Grundsätzlich brauchst du erst einen Anwalt, wenn Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden. Bei einer hohen Forderung kann es aber sinnvoll sein, diesen schon vorher einzuschalten.

Da die Wohnung de facto unbewohnbar ist, wäre auf jeden Fall eine Mietminderung von 100% angebracht.

Du kannst entweder fristlos kündigen oder mit der gesetzlichen Frist. Dazwischen gibt es nicht. Allenfalls fristlos hilfsweise fristwahrend.

Hallo,

das sind gravierende Baumängel wenn sie bereits bekannt waren sollte es normal keine Frage sein ich würde in eurem Fall zum Miterschutzbund gibt es in jeder kleinen Stadt ist günstiger falls man keine Rechtschutz hat und nur ein einmalgiger Betrag.Ansonsten zum Anwalt.Ich könnte mir vorstellen das man die Miete kürzen kann so was würde ich auch nicht lange mit machen ist eine Frechheit vom Vermieter.