Fristgerechte Kündigung wegen Störung des Hausfriedens wirksam?
Liebe Community,
meine Wohnung wurde mir fristgerecht gekündigt zum 30.04., das schreiben ist vom 01.02. Grund dafür ist die wiederholte Störung des Hausfriedens. In der Kündigung wurde ich nicht darauf hingewiesen Wiedersprechen zu können, das schreiben war jedoch unterschrieben. Die Kündigung wurde per Einschreiben zugestellt. zusätzlich wird mir nicht die Mieterauskunft für das Amt zugestellt von meinem Vermieter, mit dem Hinweis, ich solle erst den Erhalt der Kündigung bestätigen (Er hat doch eh die Bestätigung durch das Einschreiben? Ohne Mieterauskunft kann ich kein ALG beantragen)
Zu mir: Ich bin seit 2 Monaten arbeitslos und suche nach Jobs im ganzen Bundesgebiet, bedeutet ein Auszug zum 30.04 würde für mich ggf. einen Zwischenumzug bedeuten. Eine Wohnung in meiner Stadt zu finden ist schwer. Nachweislich habe ich schon nach Wohnungen gesucht, auch nach welchen in denen sich meine Wohnsituation verschlechtern würde (aktuell: 24qm;420€ warm ohne Strom).
Zum Hintergrund:
Die Störungen traten durch den Besuch meiner Freundin auf. Diese leidet an mehreren gravierenden psychischen Erkrankung. Diese Erkrankung äußert sich auch in verbaler Form, sprich..sie schreit. Grund der Streits ist eine Verunsicherung im Bereich Vertrauen, welches sie aus ihrer Kindheit auf mich überträgt. Dabei geht es um das Thema Betrug, Pädophilie und zahlreiche weitere Faktoren. Dies dürften auch meine Nachbarn aufgrund der Lautstärke mitbekommen haben. Verschlimmert wurde die Situation dadurch, dass ein Zettel in unserem Flur aufgehängt wurde indem ich mitunter aufgefordert wurde meinen "Schwanz" bei mir zu halten. Dies hat ihre Psychose verstärkt, weil sie nun annahm meine Nachbarn würden von einem geheimen Doppelleben mitbekommen. Die Streits gingen teils soweit das von Nachbarn die Polizei gerufen wurde. Diese kam 2 mal, die Sachlage wurde beide male erläutert und die Beamten haben keine weiteren Maßnahmen vorgenommen, da die Beamten über Ihre Krankheit und über den Zettel der Nachbarn informiert waren. Da die Polizei nur 2 mal erschienen ist, nehme ich an, dass Sie bei weiteren Anrufen die Situation einschätzen konnten und deswegen von einem Eingreifen abgesehen haben. Nun stellt es sich doch so dar, dass sie für ihre Erkrankung nichts kann und sich auch in Behandlung befindet. Somit fällt es auch mir schwer diese Handlungen zu unterlassen bzw. wie ich aufgefordert wurde für Besserung zu sorgen, zumal die Nachbarn wissentlich, oder nicht provokativ gehandelt haben. Sie hat natürlich auch eine Wohnung, in welcher wir uns auch aufhalten. Ein permanentes dort leben um bei meiner Freundin zu sein ist mir leider nicht möglich, somit muss es mir doch gestattet sein sie auch mit zu mir zu nehmen?
Meine Fragen:
Liegt ein Formfehler vor, da keine Widerrufsbelehrung vorliegt?
Darf mir wegen Störung gekündigt werden, wenn meine Nachbarn es verschlimmert haben?
Gilt wegen dem Zwischenumzug eine Härtefallregelung?
2 Antworten
du kannst widersprechen, beauftrage einen Anwalt, das läuft notfalls über ein Gericht.
Liegt ein Formfehler vor, da keine Widerrufsbelehrung vorliegt?
nein, eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung.
ich solle erst den Erhalt der Kündigung bestätigen
ist nicht erforderlich und es besteht kein Zwang.
" Nun stellt es sich doch so dar, dass sie für ihre Erkrankung nichts kann und sich auch in Behandlung befindet. "
Die Nachbarn können aber auch nichts dafür.
"Somit fällt es auch mir schwer diese Handlungen zu unterlassen bzw. wie ich aufgefordert wurde für Besserung zu sorgen,"
Da sie nicht Mieterin ist und nur zu Besuch, doch.
"somit muss es mir doch gestattet sein sie auch mit zu mir zu nehmen?"
Ist es ja auch.Aber im Rahmen des allgemeinen Hausfriedens.
"Darf mir wegen Störung gekündigt werden, wenn meine Nachbarn es verschlimmert haben?"
Da die grundlegende Störung von Euch ausging und offensichtlich auch nicht besser wurde, ja. Du kannst es natürlich mit Anwalt versuchen, dagegen vorzugehen.
Wenn der Vermieter Dich mehrmals aufgefordert hat, für Ruhe zu sorgen und das nicht erfolgt, ist die Kündigung berechtigt.
Der Vermieter ist kein Amt, der muss kein Widerrufsrecht einräumen. Du musst der Kündigung auch nicht zustimmen.