SPD und Bürgergeld: Verstoßen geplante Sanktionen gegen Artikel 1 GG.?

BEN321abc  19.01.2024, 09:19

Mich würde mal interessieren, mit welcher Begründung eine totalsanktion von 100% vom regelsatz verfassungskonform sein sollen! und das wegen sparmaßnahmen!??

vanOoijen 
Fragesteller
 19.01.2024, 09:20

Ich weiß leider auch nicht welches Schlufloch Heil meint gefunden zu haben.

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich weiß du willst eigentlich die Gegenseite lesen, ich bin da eher ganz bei dir und würde meine Ansicht gern kurz begründen

Punkt1:

Rein zahlenmäßig wäre es trotz "Arbeitskräftemangel" nicht möglich alle erwerbsfähigen BG-Empfänger unterzubringen. Und auch wenn es die gleiche Anzahl an Stellen, wie Arbeitssuchende gäbe, kann nicht jeder jede Arbeit machen.

Es gab 2023 in Deutschland ca 5,5 Millionen Menschen, die BG beziehen oder in einer Bedarfsgemeinschaft leben, davon waren ca 4 Millionen erwerbsfähig und davon wiederum waren 2,6 Mill arbeitslos. 1,4 Mill Menschen bezogen also BG weil sie aufstocken mussten. Den 2,6 Mill Arbeitslosen standen ca 765000 offene Stellen gegenüber (einschließlich gemeldeter Stellen im Ausland)

Quelle: Statista.de (welcher Art die Stellenangebote sind, ist nicht näher ausgeführt, sprich es ist auch möglich, dass das nicht alles auskömmliche Vollzeitstellen sind)

Punkt 2:

Das BG ist die unterste Grenze eines möglichen Verdienstes. Fällt diese Grenze weg, dürften die Löhne weiter sinken. Mindestlohn hin oder her, wenn die Leute anfangen zu hungern, arbeiten sie auch für ne Schüssel Suppe. Wer bei gleicher Qualifikation, weniger Kosten verursacht, wird eingestellt. Die teuren Leute dürfen gehen oder sich eben auch mit weniger zufrieden geben. Zumal Langzeitarbeitslose oder Leute aus dem Bürgergeldbezug, die ersten 6 Monate nicht Mindestlohnberechtigt sind.

Punkt 3

Eine Grundsicherung sichert den sozialen Frieden. Wenn die Wahl zwischen Erfrieren und Verhungern oder Diebstahl und Einbruch besteht, wird die Kriminalität steigen und nicht unbedingt bei Diebstahl und Einbruch enden.

Man sollte nicht vergessen: Egal was jemand angestellt hat, selbst Vergewaltiger und Mörder erhalten im Knast ein Dach über den Kopf und drei Mahlzeiten am Tag. Etwas was man den Menschen, die BG beziehen, entsagen will, weil sie einen Job ablehnen oder auch zwei oder drei.

Im Umkehrschluss heißt das überspitzt ausgedrückt: auf scheinbare Faulheit folgt der Hungertod, auf Mord und Totschlag Freiheitsentzug mit Vollversorgung.

Punkt 4:

die "Angebote" sind teils wirklich unsinnig

Aus eigener Erfahrung als ich vor x Jahren vorübergehend kurze Zeit aufstocken musste: Jobangebot - befristet auf 4 Wochen!, knapp 150km entfernt, 8 Std Kisten bis zu 25kg schleppen für 8 Euro brutto/Stunde. Weder Auto, noch machbare Bahnverbindung waren vorhanden. Ich habe abgelehnt.

Anderes Beispiel: ausgebildete Buchhändlerin im Mini-Job bekommt auf Arbeit einen Anruf, dass sie am Folgetag ein Vorstellungsgespräch als Buchhalterin hat... (Ich stand daneben und wir sind anschließend ins Gespräch gekommen)

Ich will nicht wissen, wieviele solcher Angebote kursieren.

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Mein Vorschlag: wenn es eine Pflicht zur Arbeit gibt unter Androhung von Sanktionen, muss es auch ein Recht auf eine auskömmliche, sozialversicherungspflichtige Arbeit, zu mindestens dem Mindestlohn oder aber Tariflohn geben, ohne Ausnahme.

Wenn die Leute eine Umschulung, Weiterbildung oder auch Ausbildung machen möchten, um wieder besser Fuß fassen zu können, sollten sie gefördert werden (Bewerbungstraining, Einkaufskurse, Bastelmaßnahmen und Co sind nicht hilfreich kosten den Steuerzahler aber Unsummen)

Erwerbsfähig sollte sein, wer tatsächlich erwerbsfähig ist, sprich soviel arbeiten kann, um vom Verdienst zu leben. Die derzeitige Regelung: wer 3 Std/Tag arbeiten kann (nicht unbedingt alles, nicht unbedingt am Stück) ist Augenwischerei. Wer gesundheitlich nur 15 Std/Woche arbeiten kann, wird damit nicht genug verdienen können. Diese Leute haben eine sichere Unterstützung verdient.

vanOoijen 
Fragesteller
 11.01.2024, 00:47

Vielen Dank für Deine tolle und ausführliche Antwort.

Qualifiziert und mit Beispielen aus der Praxis, mit denen die Sanktions-Befürworter nie aufwarten können.

Ich möchte übrigens keinesfalls hauptsächlich die Gegenseite lesen. Da diese auf gf und auch in der Gesellschaft die klare Mehrheit bildet, kommen die schon von ganz alleine.

Viel wertvoller sind Antworten wie Deine.

Davon wünsche ich mir mehr und ich wünsche mir auch, dass die Gegner Deine Antwort lesen und vielleicht mal umdenken.

Du bist gebookmarked für den 🌟. Bisher die beste Antwort hier.

Ich wünsche Dir einen angenehmen Abend bzw. eine gute Nacht, solltest Du nicht gerade irgendwo auf Nachtschicht sein bzw. dann natürlich auch.

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CosmiqUser  11.01.2024, 15:11

@TamraElara
Perfekte Antwort. Sehr gut dargestellt

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CosmiqUser  11.01.2024, 15:15
@CosmiqUser

Aus der Praxis kenne ich es leider, dass 99,99% der Leute nur in Drecksjobs vermittelt werden. Und genau da liegt das Hauptproblem. Würde man nämlich in ordentlich bezahlte Vollzeitstellen in guten Berufen vermitteln, würden weniger Leute vorab die Arbeit verweigern. Was mir als Betreuer stets für Vermittlungsvorschläge unter die Augen kommt, ist schlimm. Durch Zwangsarbeit in Drecksjobs mit Lohndumping wird sich das Problem nicht lösen lassen.

3
sumi79  12.01.2024, 13:55
Rein zahlenmäßig wäre es trotz "Arbeitskräftemangel" nicht möglich alle erwerbsfähigen BG-Empfänger unterzubringen.

Rein Zahlenmäßig fehlen in fast allen Bereichen Arbeitskräfte.

Wir haben genug zu tun in Deutschland.

Gerade in der Pflege werden ständig Leute gebraucht und ich finde, dass alle erwerbsfähigen BG-Empfänger da ruhig mit anpacken können. Qualifikation hin oder her. Immerhin wird Ihnen ihr Lebensunterhalt von der der deutschen Gesellschaft finanziert. Da kann man sich ruhig dafür etwas revanchieren.

Und wenn keine offenen Stellen für eine bestimmte Qualifikation gibt, dann gibt es zig Berufe, in welchen man sich relativ schnell ausbilden lassen kann.

Das BG ist die unterste Grenze eines möglichen Verdienstes. Fällt diese Grenze weg, dürften die Löhne weiter sinken. Mindestlohn hin oder her, wenn die Leute anfangen zu hungern, arbeiten sie auch für ne Schüssel Suppe.

Dann ist das aber eine verdiente Schüssel Suppe! In der ganzen Welt arbeiten Menschen für ihre Schüssel Suppe und sie fällt niemandem vom Himmel herab. Nur in Deutschland haben viele die Vorstellung, dass diese Schüssel Suppe aus dem NICHTS kommt und dass niemand dafür arbeiten muss.

Wer bei gleicher Qualifikation, weniger Kosten verursacht, wird eingestellt.

Willkommen in der Realität!

Danach kann man je nach Arbeitsleistung seine Gehaltsvorstellungen auch mal nach oben korrigieren. Das ist in der freien Marktwirtschaft so.

Eine Grundsicherung sichert den sozialen Frieden. Wenn die Wahl zwischen Erfrieren und Verhungern oder Diebstahl und Einbruch besteht, wird die Kriminalität steigen und nicht unbedingt bei Diebstahl und Einbruch enden.

Und wie wäre es mit "arbeiten"? Ist das etwas keine Alternative?

Immerhin soll niemand "hungern und frieren" der die Gegenleistung nicht verweigert? Warum wir diese Option zur Abwechslung nicht in Betracht gezogen?

Man sollte nicht vergessen: Egal was jemand angestellt hat, selbst Vergewaltiger und Mörder erhalten im Knast ein Dach über den Kopf und drei Mahlzeiten am Tag. Etwas was man den Menschen, die BG beziehen, entsagen will, weil sie einen Job ablehnen oder auch zwei oder drei.

Eine solche Argumentation gleicht für jeden deutschen Steuer- und Sozialversicherungszahler einem Schlag ins Gesicht.

die "Angebote" sind teils wirklich unsinnig

Teilweise!!!

Aus eigener Erfahrung als ich vor x Jahren vorübergehend kurze Zeit aufstocken musste: Jobangebot - befristet auf 4 Wochen!, knapp 150km entfernt, 8 Std Kisten bis zu 25kg schleppen für 8 Euro brutto/Stunde. Weder Auto, noch machbare Bahnverbindung waren vorhanden. Ich habe abgelehnt.

Zurecht, wie ich finde. Das war vor X Jahren. Heute sieht der Arbeitsmarkt anders aus.

Mein Vorschlag: wenn es eine Pflicht zur Arbeit gibt unter Androhung von Sanktionen, muss es auch ein Recht auf eine auskömmliche, sozialversicherungspflichtige Arbeit, zu mindestens dem Mindestlohn oder aber Tariflohn geben, ohne Ausnahme.

Den Tariflohn bekommen oftmals nicht mal die festangestellten Fachkräfte, die niemals BG bezogen haben.

Auch wenn die Langzeitarbeitslosen unterhalb des Mindestlohns bezahlt werden dürfen, so Bekommen sie dennoch ihre Stütze in Form von Wohngeld weiter. Danach können sie sich profilieren und ihr Gehalt verbessern. So, wie es jeder auf dem Arbeitsmarkt macht. Warum müssen die Langzeitarbeitslosen da eine Ausnahme darstellen?

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Das ist doch völlig irrelevant.

Das folgt doch dem Aberglauben, dass es diese "Jobangebote" gebe.

Weisst du, wieviele Sanktionen aus diesem Grunde verhängt werden?

Weniger als ein Prozent (!)

Weil es diese Jobangebote nämlich nicht gibt. Nichtsdestrotz glaubt so ziemlich jeder Deutsche, es würden Arbeitslosen ständig "Jobangebote" gemacht.

Es wird sich also für 99 Prozent der Arbeitslosen nichts ändern.

vanOoijen 
Fragesteller
 17.01.2024, 00:49

Ich habe die Zahlen in der Frage genau erwähnt.

Im letzten Jahr 8500 Sanktionen wegen abgelehnter Jobangebote.

Im nächsten Jahr sind 150.000 2Monats-Null-Sanktionen geplant womit 170 Millionen Euro eingespart werden sollen.

137.000 Sanktionen gab es im letzten Jahr wegen Meldeversäumnissen ohne Jobangebote.

Wie sie die 150.000 armen Schweine also zusammenbekommen wollen, wo es 2023 doch nur 8500 solche Leute gab bleibt das große Rätsel.

Vielleicht schreiben sie diejenigen an von denen sie wissen sie melden sich eh nie und schicken ihnen eine Telefonnummer einer Zeitarbeitsfirma oder ähnliche Späße.

Die Drohung mit der Existenzvernichtung ist jedenfalls nicht lustig.

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DocPsychopath  17.01.2024, 00:51
@vanOoijen

Du benennst damit ja selbst die Absurdität dieses "Plans". Aber daraus besteht doch die ganze Ampelpolitik: aus Wolkenkuckucksheimen fernab jeder Realität.

Und einem planlosen Hin und Her: 2022 Erleichterung bei den Sanktionen, 2024 Verschärfung der Sanktionen. Wird also 2026 wieder Rücknahme aller Sanktionsgesetze kommen?

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vanOoijen 
Fragesteller
 17.01.2024, 01:11
@DocPsychopath

2026 regiert Friedrich Merz.

Vielleicht macht sich die SPD mit ihren Sanktionsplänen schonmal fit für GroKo 3.0.

Nach diesem Artikel habe ich gelesen, dass die SPD schon mit der CDU spricht um das Grundgesetz entsprechend zu ändern.

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DocPsychopath  17.01.2024, 09:15
@vanOoijen

Artikel, die auf angeblichen Insiderinformationen beruhen, sollte man nicht lesen.

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Wir haben eine arbeitsfähige Person, die eine Stelle ablehnt, die für sie geeignet wäre.

Wie begründest du den Anspruch dieser Person auf die Solidarität der Gesellschaft?

vanOoijen 
Fragesteller
 10.01.2024, 15:11

Ich bezweifle, dass alle Empfänger von Bürgergeld wirklich arbeitsfähig sind. Viele gehören eigentlich eher in die Grundsicherung.

Und diese psychisch Kranken, die oft nicht in den Briefkasten schauen - genau die wird das treffen.

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AnglerAut  10.01.2024, 15:29
@vanOoijen

Die werden wohl selten in die Situation kommen, dass sie ein Jobangebote kriegen.

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vanOoijen 
Fragesteller
 10.01.2024, 15:51
@AnglerAut

Das ist möglich.

Daher sind die Pläne der Ampel, dass es in diesem Jahr 150.000 Bürgergeld-Empfänger treffen soll, obwohl es im vergangenen Jahr nur 8.500 Arbeitsverweigerer gab ja auch so befremdlich.

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TamraElara  11.01.2024, 00:18
@AnglerAut

Das sind diejenigen, die ihre Sanktionen bekommen weil sie Meldefristen nicht eingehalten haben oder Termine verpasst haben.

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vanOoijen 
Fragesteller
 11.01.2024, 22:13
@Skywalker17

Due gelten alle als arbeitsfähig, sonst wären sie in der Grundsicherung - wo viele eigentlich hingehören.

Aber wer 3 Stunden täglich arbeiten kann ist im Bürgergeld.

Dazu kommt, dass es zwar Fachkräftemangel gibt, aber den 2,6 Millionen Arbeitslosen ca. 765.000 offene Stellen gegenüber stehen (einschließlich gemeldeter Stellen im Ausland).

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AnglerAut  11.01.2024, 22:18
@vanOoijen

Du willst die Anzahl der offenen Stellen doch nicht wirklich an den gemeldeten Stellen festmachen, oder?

Ich hab vor kurzem den Job gewechselt und von den 180 offenen Stellen in meinem Bereich und meiner Stadt waren genau 3 auch beim Arbeitsamt gemeldet.

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AnglerAut  11.01.2024, 22:37
@vanOoijen

Weil man die Leute nicht will, die sich nich normal auf eine sTelle bewerben können.

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vanOoijen 
Fragesteller
 11.01.2024, 22:40
@AnglerAut

Vermutlich.

Und Du glaubst die finden diese Stellen und werden dann auch eingestellt wenn sie bloß hungern und sich nicht mehr waschen können?

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AnglerAut  11.01.2024, 23:07
@vanOoijen

Niemand bekommt eine Sanktion, wenn er sich bewirbt und keinen Job findet.

Wir reden immer noch von Leuten, die sich entweder nicht bewerben oder Angebote ablehnen.

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vanOoijen 
Fragesteller
 12.01.2024, 14:45
@Skywalker17

Doch, das soll zukünftig beim ersten Jobangebot das abgelehnt wir kommen: Gleich 2 Monate kein Geld ohne Vorwarnung. Wenn nochmal abgelehnt wird sind es weitere 6 Monate. Also insgesamt 8.

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Skywalker17  12.01.2024, 16:57
@vanOoijen

Ich hab das Hubert Heil sagen hören. "Nach mehreren abgelehnten Jobs...".

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vanOoijen 
Fragesteller
 12.01.2024, 17:09
@Skywalker17

Ich habe überall gelesen: "Wer EIN Jobangebot ablehnt". Von mehreren habe ich nirgends gelesen.

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windydogs  10.01.2024, 15:25

Hat er doch schon in typisch linkem Denkschema mit dem Grundgesetz.

Sprich....: die Verantwortung des Individuums für seine Lebenssituationen wird völlig ausgeblendet, die Gesellschaft hat gefälligst dafür sorgen, dass er sich wohl fühlt.

Alles andere wäre “ gegen die Menschenwürde “....

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vanOoijen 
Fragesteller
 10.01.2024, 15:49
@windydogs

Artikel 1 kennt ja auch kein Verschuldungsprinzip.

Selbst Häftlinge lässt man nicht ungeduscht, ohne medizinische Versorgung und ohne Nahrung, wie im Mittelalter durchaus üblich.

Und die hätten es wohl noch eher verdient - oder ist Arbeitsverweigerung schlimmer als Straftaten?

Das man sie nicht einsperren darf wie im Mittelalter liegt allein an Artikel 1 GG.

Ich finde es bedenklich, dass Du meinst nur Linke fänden Artikel 1 gut.

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AnglerAut  10.01.2024, 16:01
@vanOoijen

Du solltest dir die Aufgabe der Grundrechte erst einmal vor Augen führen.
Primär sind das abwehrrechte gegen den Staat. „Der Staat darf dir deine Würde nicht nehmen“.

Aus diesen Rechten Leistungen abzuleiten ist erst die zweite und wesentlich schwächere Stufe.

Der Staat muss keine religiösen Feste veranstalten, keine Gewerkschaften gründen, oder Leute in die Ehe zwingen. Er muss es nur zulassen.

Genausowenig muss er arbeitsfähigen Leuten Geld schenken, damit sie vernünftig leben können.

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vanOoijen 
Fragesteller
 10.01.2024, 16:15
@AnglerAut

Natürlich kann man daraus ableiten, dass der Staat die Grundbedürfnisse: Nahrung, Kleidung, Unterbringung bei Bedürftigkeit gewährleisten muss.

Ohne diese ist kein Leben in Würde möglich.

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AnglerAut  10.01.2024, 16:18
@vanOoijen

Es ist ein abwehrrecht, kein Anspruch. Der Staat darf dir deine Würde nicht nehmen, er muss sie dir aber nicht unbedingt gewährleisten.

Das ist eben der Unterschied. Deswegen ist das nicht so eindeutig. Lediglich das BVerfG hat den Paragraphen teilweise so ausgelegt. Das ist aber nicht zwingend.

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vanOoijen 
Fragesteller
 10.01.2024, 16:27
@AnglerAut

Tja, wenn das so sein sollte ist die Handlungsanweisung bei 8 Monaten ohne Geld ja klar.

Schwere Straftat begehen, denn Häftlingen geht es besser.

Urteile des Bundesverfassungsgerichtes sind natürlich bindend.

Die Lücke die Heil glaubt gefunden zu haben müsste ich heraussuchen.

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vanOoijen 
Fragesteller
 10.01.2024, 17:37
@AnglerAut

Ihr stellt euch das alles so einfach vor.

Vermutlich hast Du es überlesen : Die Sanktion 2 Monate kein Geld zu bekommen soll in diesem Jahr 150.000 Menschen treffen, aber im letzten Jahr gab es nur 8.500 Arbeitsverweigerungen. Dafür 137.000 Sanktionierte wegen Meldeversäumnissen.

Lass Dir die Zahlen mal durch den Kopf gehen und überlege wer die geplanten 150.000 sind.

Die will niemand auf dem Arbeitsmarkt, die können auch nicht mehr. Und die sollen zukünftig vor dem Nichts stehen.

Die werden sich keine Arbeit suchen, sondern überlegen: Betteln oder kriminell werden.

So sieht es aus!

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TamraElara  11.01.2024, 17:52
@AnglerAut

Das Problem liegt hier im Zulassen. Dieses Zulassen gibt es bei uns in dieser Hinsicht nicht.

In Ländern, in denen man sich tatsächlich auch noch selbst versorgen kann, auch ohne Arbeit zu miesen Konditionen für ein Appel und ein Ei annehmen zu müssen, ist das ein anderes Thema.

Das Problem in Deutschland liegt in der Durchreglementierung. Hier kannst du dir nicht einfach irgendwo im Nirgendwo eine Hütte hinbauen, unter Umständen nicht mal auf eigenem Land, nicht in deinem Gartenhaus wohnen, kein Holz im Wald schlagen, keine Tauben jagen oder Fische angeln, ohne Schein und Genehmigung

Es gibt keinerlei Möglichkeit alternativ für sich sorgen zu können. Selbst Betteln unterliegt Reglementierungen und kann als Ordnungswidrigkeit oder auch als Nötigung geahndet werden, wenn man nicht still und unauffällig irgendwo in der Ecke sitzt.

Und wenn in so einer Situation jemand kommt und sagt: Arbeite als das und das oder sieh zu wie du klar kommst, dann ist das keine Wahl, sondern Zwang. Insbesondere dann wenn die Menschen keinen Zugang mehr zum ersten Arbeitsmarkt haben, weil alt, kaputt und nicht mehr gefragt.

Eigentlich ist es einfach: Recht auf sozialversicherungspflichtige Arbeit mit auskömmlicher Entlohnung (mind, Mindestlohn oder Tarif) zu fairen Bedingungen. Leider gibt es schlicht nicht genug Stellen auf die das zutrifft, aber jede Menge Arbeit, die miese Bedingungen mit sich bringt und die keiner bezahlen will.

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AnglerAut  11.01.2024, 21:56
@TamraElara

Wir sprechen von arbeitsfähigen Leuten, die angebotene Jobs ablehnen.

Dann muss man sich im Klaren sein, dass man immer irgendwo anfangen muss. Am Anfang kann man nichts und ist sein Geld nicht wert.

Aber das ändert sich und dann hat man auch eine ganz andere Verhandlungsposition.

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Unholdi  12.01.2024, 13:22

Wie du schon sagst - eine Person, die vielleicht einen Grund hat (über gut oder weniger gut kann man streiten), von einer undifferenzierten Stelle, für die es vermutlich 100 Leute gibt, für die gleiches gilt. Einer bekommt die Stelle, 99 nicht und von denen kommen 10% in den Ruch sie nicht gewollt zu haben... was völlig gleichgültig ist, weil sie a eh nur einer haben konnte?? Was soll das??

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SPD und Bürgergeld: Verstoßen geplante Sanktionen gegen Artikel 1 GG.?

Ja tun sie.

Das wurde schon bei Harzt 4 vom Bundesverfassungs- (oder verwaltungs- ?)Gericht gekippt. Davor gab es ja diese Sanktionierung auf bis zu 100%.

vanOoijen 
Fragesteller
 12.01.2024, 13:29

Das hoffe ich auch.

Heil meint ja ein neues Schlupfloch gefunden zu haben. Hoffentlich behält er damit nicht recht.

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Asporc  12.01.2024, 13:33
@vanOoijen

Ich habe mir die genauen Pläne nicht durgelesen aber es scheint ja wirklich so zu sein das geplant ist sehr viel schneller und massiver zu kürzen als das was bereits verworfen wurde.

Es kann eigentlich kein Schlupfloch geben das es verbietet erst um 10 dann um 20 dann um mehr zu kürzen wohingegen eine Kürzung von 0 auf 100 sofort "legal" wäre.

Andererseits scheint das Grundgesetz inzwischen immer weniger Parteien zu interessieren.

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vanOoijen 
Fragesteller
 12.01.2024, 13:46
@Asporc

Ich kann das eigentlich gar nicht fassen. Essentials unseres Staates die ich immer sicher geglaubt habe werden infrage gestellt.

Wenn das wirklich durchkommen sollte kann jedenfalls niemand mehr sagen in Deutschland müsse niemand betteln und hungern.

Und das sowas von der SPD kommt macht mich noch fassungsloser.

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Asporc  12.01.2024, 13:50
@vanOoijen

Ich hatte das Gefühl das die SPD unter Schröder anfing CDU-Politik zu machen (nicht sofort aber nach den ersten ein zwei Jahren) und nur die CDU kann CDU-Poltik machen ohne dafür an der Wahlurne abgestraft zu werden.

Genau dasselbe sehe ich aktuell bei der CDU nur anders herum. Die versuchen nun AFD-Politik zu machen und nur die AFD kann AfD-Politik machen ohne an der Wahlurne abgestraft zu werden.

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vanOoijen 
Fragesteller
 12.01.2024, 14:00
@Asporc

So ist es.

Die SPD scheint auch nicht aus eigenen Fehlern zu lernen. Mit der Agenda 2010 inkl. HartzIV haben Sie einen großen Teil Stammwähler nachhaltig vergrault.

Schröders "Neue Mitte" hat es nie gegeben. Das war nur ein Begriff aus dem Wahlkampf.

Und wenn die "neue Mitte" irgendwen wählt dann die Grünen.

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Sanktionen erfolgen ja nur, wenn sich jemand nicht an die Auflagen hält. Es liegt demnach am Bürger selbst, ob das passiert oder nicht.

Und ohne Vorwarnung passiert das mit Sicherheit nicht.