Kein Bürgergeld für Job-Verweigerer (2024)?
Guten Abend liebe GF-Community.
Kein Bürgergeld für Job-Verweigerer – was die Sanktion bedeutet:
Die Bundesregierung muss sparen: Arbeitsminister Heil will Job-Verweigerern das Bürgergeld streichen. Doch viel wird dadurch nicht eingespart - nur wenige dürften von der Sanktion betroffen sein. Was diese vorsieht und wie viel gespart werden soll.
Das Bürgergeld wird vielfach diskutiert: 2024 ist es so stark angehoben worden, wie nie zu vor – um zwölf Prozent, monatlich ein Plus von bis zu 61 Euro. Gleichzeitig sollen Jobverweigerer künftig härter bestraft werden als bisher.
Wie sieht die Strafe für Jobverweigerer aus?
Wer sich wiederholt weigert, einen Job anzunehmen, soll kein Bürgergeld mehr bekommen. Das bedeutet: Liegt ein konkretes Jobangebot vom Amt vor, das der Bürgergeld-Empfänger annehmen könnte, es aber willentlich ablehnt, dem kann der Regelsatz gestrichen werden. Das sind derzeit für einen alleinstehenden Erwachsenen 563 Euro monatlich. Bis zu zwei Monate kann das Bürgergeld dann gestrichen werden. Ausgenommen von der Sanktion sind die Kosten für die Wohnung und Heizung – diese sind immer gesichert.
Auf BR24-Anfrage heißt es vom Bundesarbeitsministerium: Die Strafe könne jederzeit aufgehoben werden, wenn die oder der Betroffene das Jobangebot annimmt: "Das Ziel des Bürgergelds ist es nicht, Menschen zu sanktionieren, sondern sie in Arbeit zu bringen."
Strafe soll befristet gelten
Die Sanktion soll zunächst für zwei Jahre befristet gelten. Darauf hat sich die Ampel-Regierung im Zuge der Aufstellung des Bundeshaushalts geeinigt. Die Grünen im Bundestag erklären, den jetzigen Kompromiss durchgesetzt zu haben. Dagegen heißt es aus Regierungskreisen, es sei nichts Ungewöhnliches, neue Maßnahmen zu befristen und anschließend auszuwerten.
Die Bundesagentur für Arbeit soll zusammen mit ihrem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung nach zwei Jahren überprüfen, wie wirksam die neuen Regeln denn sind.
Kann Bürgergeld mehr als zwei Monate gestrichen werden?
Theoretisch ja. Vom Bundesarbeitsministerium heißt es hierzu auf Anfrage: "Denkbar sind jedoch auch zeitlich sehr eng aufeinanderfolgende Leistungsentzüge." Denn: Wird dem Bürgergeld-Empfänger ein neuer Job vom Amt vorgeschlagen, den er ebenfalls ablehnt, dann kann ihm erneut das Bürgergeld für zwei Monate entzogen werden.
Aber: Der Entzug des Bürgergelds ist immer erst im Folgemonat nach der Arbeitsverweigerung wirksam – und setzt zudem eine Anhörung voraus. Das heißt: Es wird geprüft, ob es einen wichtigen Grund für das Verhalten des Jobverweigerers gibt. Betroffene haben die Möglichkeit, ihre persönliche Situation zu schildern und die Arbeitsverweigerung zu begründen. Daher geht das Ministerium davon aus, dass es in der Praxis immer wieder zu Zeiten des vollständigen Bezugs von Bürgergeld kommt.
Wie viele sind betroffen?
Es dürften nur wenige Bürgergeld-Bezieher von einer vollständigen Leistungskürzung betroffen sein. Denn: Wie eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums sagt, waren beispielsweise im Jahr 2018 rund drei Prozent aller damals noch Hartz-lV-Empfänger (seit 2023 Bürgergeld-Empfänger) sanktioniert – aber größtenteils nicht, weil sie Jobs verweigerten. Sanktionen gibt es beispielsweise auch bei Meldeversäumnissen. Nur ein kleiner Teil der drei Prozent waren totale Jobverweigerer. Auch die Vorsitzende des Sozialverbands VdK Bayern, Verena Bentele, meint, dass nur extrem wenig Empfänger vom Wegfall des Bürgergelds betroffen wären. Das belegen auch weitere Zahlen der Bundesagentur für Arbeit: 97 von 100 Menschen kamen im Jahr 2022 mit Minderungen/Sanktionen gar nicht in Berührung.
Zur Einordnung: Im Jahr 2023 haben laut der zuständigen Bundesagentur für Arbeit rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland Bürgergeld erhalten. Davon sind aktuell 3.932.000 Bezieher erwerbsfähig. Rund 1,5 Millionen Bezieher sind nicht erwerbsfähig – dabei handelt es sich meist um Kinder.
Warum wird gekürzt und wie viel wird eingespart?
Die härtere Sanktion beim Bürgergeld hat zwei Gründe:
1. Grund: Haushaltsloch – Geld sparen
Die neue Regelung bei den Sanktionen ist eine Folge des schwierigen Bundeshaushalts der Ampel-Regierung: Es fehlen mehrere Milliarden Euro, daher muss gespart werden, so auch im Arbeitsministerium.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will mit dem Bürgergeldentzug für Jobverweigerer 170 Millionen Euro einsparen. Das Ministerium weist aber auch darauf hin, dass die Einsparung bei Totalverweigerern "präventiv" wirken soll: "Sie bewirkt, dass Personen und alle Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft idealerweise gar nicht erst bedürftig werden bzw. bleiben, weil sie künftig zumutbare Arbeitsangebote nicht ablehnen oder ihre Arbeit bereits zuvor nicht aufgeben." Die Sanktion soll also eher abschrecken.
Mehr erfahrt ihr auf der unten verlinkten Quelle.
| Quelle:
Kein Bürgergeld für Job-Verweigerer – was die Sanktion bedeutet
| Frage:
Findet ihr diese Entscheidung korrekt?Mit freundlichen Grüßen
Robin | TechBrain.
Das Ergebnis basiert auf 32 Abstimmungen
8 Antworten
Ich habe solche Faxen schon mal durch. Schröder hielt das auch für tolle Maßnahmen. Solche "Waffen" werden jedoch sofort von den falschen Leuten missbraucht, die daraus noch mehr Profit schlagen wollen. Ich sage nur: 1-Euro-Jobs.
Bürgergeldempfänger sollten schon etwas zur Gesellschaft beitragen, aber nur wenn sie das auch können und wenn es etwas bringt. Einen Alkoholiker, der morgens schon 2 Promille im Blut hat, kannst du nicht einmal einen Rechen in die Hand geben, ohne dass er sich damit gefährdet.
Aber auch andere Kriterien sollten gelten und so manches, was man als zumutbar bezeichnet, ist es nicht. Und es wird auch nicht Rücksicht auf die Psyche und Würde der Menschen genommen. Sollte ich mal ganz unten ankommen, möchte ich nicht verdonnert werden, bei meinem Nachbarn zu putzen oder Schulkameraden bei peinlichen Tätigkeiten zu begegnen. Sonst könnte man Bürgergeldempfänger auch fürs Dschungelcamp oder sinnlose Brotspiele zwangsrekrutieren.
Es gibt viele Leiden, deren Behandlung nicht von der Kasse bezahlt werden. Wenn jemand ein Gesicht hat wie ein Streuselkuchen und Angst vor Menschen, kannst du ihn nicht in ein Kassenhäuschen setzen. Wenn jemand Arthritis in den Knien hat, kann man nicht sagen: 3 km zur Arbeit laufen? Du hast doch Zeit! Der Nächste bitte!
... ist mir nur auf die Schnelle eingefallen. Jedenfalls gehen solche rechten Haudrauf-Regelungen gewöhnlich an den wahren Bedürfnissen vorbei und scheren alle über einen Kamm. Die Sorgfalt wird durch Bürokratie ersetzt.
Ich bekomme hier ja regelmäßig das Grausen wenn ich die vielen Hetzposts gegen Bürgergeldempfänger lesen muß die teilweise wirklich unsäglich sind.
Solche Sanktionen aber die sich gegen die ganz wenigen Menschen richten die tatsächlich Arbeit grundlos verweigern finde ich vollkommen richtig.
Das sind ja keine sinnfreien Gangeleien. Zudem, und da bin ich mir sicher, wird es tatsächlich sehr selten zu Sanktionen kommen, was die immer wieder gestellte Behauptung das "DIE ja nicht arbeiten wollen entkräftet.
Solche totalen Verweigerer wie Herrn A. Dübel es war, gibt es ja kaum. Aber dann finde ich die Entscheidung absolut richtig und nachvollziehbar.
Und die Idee von geheim007b finde ich gut! Es gibt doch genug zu tun. Und sei es gemeinnützige Arbeit. Muss man halt mal im Vorwege ausloten was das BVG dazu sagen würde.
Vielleicht hilft es auch dabei die ganzen Vorurteile gegen Bürgergeldbezieher mal aus der Welt zu schaffen! Denn die Meisten wollen ja auch arbeiten.
Und die Totalverweigerer bekommen eben eine letzte Chance und ansonsten kein Geld mehr.
Ich befürchte, dass die paar Euros, die damit gespart werden völlig vom bürokratischen Aufwand aufgefressen werden. Menschen legen Widerspruch ein, Nachweise müssen angefordert, kontrolliert, kopiert, eingescannt und abgeheftet werden. Das übliche deutsche Bürokratie-Desaster.
Und neben ein paar Leuten, die das abschreckt, sind dann doppelt so viele Leute verdrossen und wählen die Afd, weil da bestimmt die Ausländer dran Schuld sind. Zynisch gesprochen…
Ich finde die Entscheidung richtig