Rosella Brut

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Auszug aus der Website 'Sittich24'

Einmalige Zuchtgenehmigung

Sittiche darf man niemals ohne Zuchtgenehmigung brüten lassen. Auch wenn man die Jungtiere nicht verkaufen sondern für sich behalten oder verschenken möchte, benötigt man auf jeden Fall eine Zuchtgenehmigung. Züchten ohne Zuchtgenehmigung kann für den Züchter sehr teuer werden, denn er muss mit einer Strafe rechnen, die einige 1000 € betragen kann. In einigen Fällen beläuft sich die Anfangsstrafe sogar auf über 3500 €.

Wenn Sie eines Tages überraschend Eier finden, die Ihre Krummschnäbel gelegt haben, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beim Veterinäramt beantragen. Der Amtstierarzt wird Ihnen in der Regel bei Fragen zur Aufzucht und bei der Beringung der Jungvögel behilflich sein. Bedenken Sie bitte auch, dass die Nestlinge einiger Sitticharten bei der zuständigen Behörde angemeldet werden müssen (Meldepflicht) oder eine CITES Bescheinigung benötigen..

Bitte verheimlichen Sie eine Brut auf keinen Fall. Spätestens wenn ein Vogel aus nicht genehmigter Zucht zum Tierarzt muss, fällt auf, dass er aus einer illegalen Zucht stammt, da er keinen Fußring trägt (in Deutschland muss fast jeder Sittich einen amtlichen Ring tragen, und den erhält man nur, wenn man eine Zuchtgenehmigung vorlegen kann).