Römisch-katholisch, aber nicht deutsch-katholisch?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

„Gemäß den Vorgaben des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte vom 13. März 2006 möchte ich,

wohnhaft in: geb. am: 

getauft in: am:

folgende Erklärung abgeben:

Mein Austritt aus der Kirche beschränkt sich einzig und allein auf die Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechtes gemäß den Gesetzesnormen der Bundesrepublik Deutschland.

Der Grund, warum ich diese Körperschaft zu verlassen gewillt bin, liegt im Missbrauch der Kirchensteuergelder, welche zur Zerstörung des Glaubens der Kirche verwendet werden.

Ich fühle mich in meinem Gewissen verpflichtet, die finanzielle Unterstützung, die ich der katholischen Kirche weiterhin zukommen lassen werde, jenen Werken zu geben, welche der Tradition der Kirche treu geblieben sind und so am Aufbau der Kirche weiterarbeiten.

Ich erkläre weiterhin, dass ich der katholische Kirche als der von Gott gestifteten Glaubensgemeinschaft mit festem Willen anhange, dass ich alles glaube und annehme, was sie lehrt, und dass ich mich weiterhin an ihre Gebote und Gesetze halten werde.

Aufgrund des oben zitierten Schreibens, welches die Kriterien für den Abfall von der katholischen Kirche klar definiert und festgelegt hat, ist das zuständige Pfarramt verpflichtet, meinen kirchenrechtlichen Status weiterhin als „römisch-katholisch“ im Pfarreiregister zu führen.

Sollte dies wider besseres Wissen nicht geschehen, besteht eine eindeutige Missachtung der römischen Vorgaben von 2006, woraus ersichtlich wird, dass ein etwaiger Ausschluss aus der Kirche keine Rechtswirksamkeit hat.

Ort, Datum

Unterschrift

„Es ist ein offenes Geheimnis: Die maßgebliche und treibende Kraft in der Zerstörung der Kirche ist nicht die Opferbereitschaft für Christus. Die unzähligen Funktionäre, verheirateten Diakone, modernen Pfarrer, vom Glauben abgefallenen Theologen, sie alle arbeiten nicht um Gottes Lohn, sondern für gutes Geld. Und das kommt aus der Kirchensteuer.

Wenn diese wegfällt, bleibt auch das Räderwerk des Progressismus stehen.“

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Naimrif  07.12.2023, 15:02

Verheiratete Diakone halte ich nicht per se für schlecht. Ansonsten kann ich das Schreiben weiterempfehlen für Menschen, die vor dieser Entscheidung stehen.

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Du kannst weder das Eine noch das Andere. Du kannst nur gegenüber dem Staat die Kirchensteuerpflicht aufkündigen, der Volksmund spricht dann von Kirchenaustritt, defacto ist die Taufe innerkirchlich nicht rückgängig zu machen. Man bleibt Teil der Kirche.

Als Teil der Kirche bist Du ein Teil der Weltkirche, auch wenn bei uns die Ortskirche (sprich die Bistümer) die Untergliederung darstellen, kann man dort nicht "austreten". Du könntest umziehen - mehr nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn Du das Geld nach Rom schickst, dürfte wohl kaum jemand etwas dagegen haben.

Nein, im Ernst, geht es Dir darum, keine Kirchensteuer zahlen zu müssen oder was wären die Gründe? Von den Skandalen her dürfte die Weltkirche kaum viel besser dastehen als Kirchen in Deutschland.

zalto 
Fragesteller
 05.02.2023, 19:56

Es geht um den synodalen Weg und die Rolle der deutschen Bischöfe. Was, wenn man den deutschen Sonderweg nicht unterstützen will?

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Massimo15  05.02.2023, 21:43
@zalto

Gott sei Dank ist der deutsche Sonderweg ja noch nicht durchgesetzt, es wird nur darüber geredet und er wird auch nie umgesetzt werden, oder?

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Kenzo525  07.02.2023, 22:44
@zalto

Zitat Papst Franziskus Zum Synodalen Weg in Deutschland:

"Bei dieser ideologie geht der Heilige Geist nach hause"

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Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es da keinen Unterschied, weil es bislang zumindest nur eine katholische Kirche gibt. Man kann das nicht trennen. Durch den Austritt aus der "Amtskirche" erklärt man, sich von der Kirche trennen zu wollen, ist also raus.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Praktizierender Katholik. Lese viel zu Glaubensfragen.

Vor einigen Jahrzehnten hat das mal ein (deutscher?) Theologe versucht. Er wollte aus der Institution Kirche (RKK) austreten, aber Mitglied in der Heilsgemeinschaft Kirche bleiben. Vor Gericht ist er damit aber gescheitert.

Leider habe ich seinen Namen vergessen...

zalto 
Fragesteller
 05.02.2023, 20:37

So weit würde ich gar nicht gehen wollen, nur keine deutschen Sonderwege unterstützen. Noch ist es kein Schisma, aber es ist auch nicht mehr auszuschließen, dass es dazu kommen könnte.

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FraterJosephus  05.02.2023, 20:38
@zalto

Mach man, wie Du meinst. Du kannst ja z.B. auch den Altkatholiken beitreten...

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Mayahuel  05.02.2023, 20:58
@FraterJosephus
Du kannst ja z.B. auch den Altkatholiken beitreten...

Vom Regen in die Traufe :)

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Massimo15  05.02.2023, 21:45
@zalto

Es wird nicht dazu kommen, der Papst hat das letzte Wort und er wird diesen Unsinn verhindern

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Naimrif  07.12.2023, 15:04

Vor einem kirchlichen Gericht oder einem weltlichen?

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Naimrif  07.12.2023, 18:46
@FraterJosephus

Okay, aber ein weltliches Gericht kann ja keine Aussage treffen, ob die Person noch Mitglied des "mystischen Leibs Christi" ist.

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FraterJosephus  07.12.2023, 19:14
@Naimrif

Das stimmt irgendwie. Ich kann mich erinnern, dass zu dem Verfahren einige Theolog*innen als Sachverständige geladen waren. Aber vor welchem Gericht - ich weiß es nicht mehr.

Muss so Ende der 2000er gewesen sein.

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