Rettungsdienst bei Bewusslosigkeit?

8 Antworten

Von Experte iwaniwanowitsch bestätigt

In einem solchen Fall ist es immer richtig unter der Notrufnummer 112 den Rettungsdienst zu alarmieren, da eine Bewusstlosigkeit primär IMMER als lebensbedrohlich einzustufen ist und die Ursache medizinisch abgeklärt werden muss, auch wenn die Bewusstlosigkeit nur kurzanhaltend gewesen ist. Wenn der Patient vor Eintreffen des Rettungsdienstes das Bewusstsein wiederlangt, dann ist das für ihn umso besser. Du bist primär ersteinmal zur Hilfeleistung verpflichtet, so wie jeder Bürger (§323c Strafgesetzbuch- StGB). Kommt der Patient wieder zu sich und sagt, er hat die und die Erkrankung die bereits bekannt und ärztlich abgeklärt ist, dann spricht auch nicht's dagegen jederzeit die Leitstelle erneut anzurufen und zu sagen, dass der Patient jetzt wieder ansprechbar ist und ihm seine ursächliche Erkrankung bereits bekannt ist. Untersuchen lassen sollte er sich allerdings dann trotzdem, schließlich, kann er sich auch durch den Sturz Verletzungen zugezogen haben. Der Disponent wird dann allerdings ggf. die Sonder- und Wegerechte beenden, d.h. eine normale Anfahrt unter Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) anordnen und er wird ggf. den Notarzt abbestellen, der bei einer anhaltenden Bewusstlosigkeit immer mitalarmiert wird.

Im blödesten Fall, steht der Patient wieder auf und läuft davon, dann hast du kein Recht ihn daran zu hindern. Ist der Patient weg und hat die Örtlichkeit vor Eintreffen des Rettungsdienstes verlassen, hast du dich allerdings auch weder strafbar gemacht noch hast du dadurch irgendwelche Kosten zu erwarten. Strafbar ist nur der vorsätzliche Missbrauch von Notrufen, der hier nicht vorliegt und ohne Patiententransport, sind offiziell auch keinerlei Kosten entstanden, da der Rettungsdienst nach §60 fünftes Sozialgesetzbuch (SGB) lediglich eine Transportdienstleistung erbringt. Demnach, hat der Anrufer in einem solchen Fall gar nicht's zu erwarten.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.
Von Experte Rollerfreake bestätigt

Nein, eine Bewusstlosigkeit bedeutet ja primär erst einmal Lebensgefahr. Auch wenn der Patient nach kurzer Zeit wieder das Bewusstsein erlangt (die Synkope), sollte das dringend abgeklärt werden.

Primär ist für den Laienhelfer der Wunsch eines Patienten (Rettungsdienst rufen ja/nein) zu respektieren, allerdings ist jemand, der vor Kurzem bewusstlos war, nicht geschäftsfähig.

Auf Grund dessen sollte man bei Bewusstlosigkeit immer den Rettungsdienst dazu rufen (außer natürlich man kennt den Patienten und dessen Erkrankung und weiß, was dahinter steckt).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo,

niemand wird ohne Grund Ohnmächtig. Daher kann man dem wieder wach gewordenen nur stark empfehlen sich untersuchen zu lassen.

Du solltest mit der Person reden und darauf achten wie sie/er sich verhält, da es keinen Sinn macht einen Arzt zu rufen der dann niemanden vorfinden kann.

Eine Pause im Schatten, etwas Wasser, die Füße hochlegen kann durchaus helfen.

Wenn die betroffene Person sich weigert kannst du nichts weiter tun.

LG

Nennt sich Synkope ist mir in den letzten 4 Jahren 15mal passiert

Also ich denke persönlich daman wenn es der person nicht gut geht man einen rettungsdienst rufen sollte, denn niemand weiß warum die person bewustlos wurde.