Bewusstlos RTW rufen?

12 Antworten

Bei Bewusstlosigkeit grundsätzlich erstmal immer, der Zustand ist an sich schon lebensbedrohlich, Stichwort Atemwegverlegung durch Zunge. Kommt die Person gleich nach dem umkippen wieder zu Bewusstsein, sollte man beim ersten mal bzw. solange der Grund nicht durch einen Arzt abgeklärt und als "harmlos" eingestuft worden ist ist auch den Notruf wählen. Es kommt auch darauf an, ob der kurzen Ohnmacht, Synkope genannt, Vorboten wie weiche Knie und Schwindel vorausgegangen sind, wenn nicht, dann deutet das auf etwas ernsthafteres, Herzrhythmusstörungen hin und es sollte der RTW Ruf erfolgen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Wenn die Bewusstlosigkeit lange genug andauert, um währenddessen den Notruf abzusetzen, tust du absolut richtig, dies auch zu tun. Bewusstlosigkeit bedeutet Lebensgefahr, und du weißt ja, bis die Person wieder aufwacht, nicht wie lange das so geht.

Bei kürzerer Ohnmacht... naja, Grauzone. Kommt z.B. darauf an, ob bekannt ist dass diese Person das von Zeit zu Zeit hat. Wenn dem so ist und die Eltern erreichbar sind, finde ich es ok, auf den RTW zu verzichten. Aber auch eine kurzzeitige Bewusstlosigkeit hat einen Grund, der abgeklärt werden sollte.

Ich tendiere dazu, im Zweifel erst anzurufen mit dem Stichwort "Bewusstlosigkeit" und ggf. danach nochmal anzurufen "die Person ist jetzt wieder wach". Dann ists Sache des Disponenten, ob er RTW+Notarzt weiter mit Signal anfahren lässt, oder er umdisponiert.

Da zur Schulzeit durchaus auch mal beide Eltern unerreichbar oder unabkömmlich sein könnten, man aber nicht stundenlang einen Lehrer zur Betreuung abstellen kann, habe ich kein Problem damit, wenn die Vorstellung in der Ambulanz (die auch bei einer Synkope anzuraten ist) durch ein RTW-Team geschieht.

um jedes Risiko auszuschließen, eigentlich ja, weiß aber nicht, warum die Lehrer dies nicht getan und etwas wissen, was Du nicht weißt

Auch eine kurze Bewußtlosigkeit sollte unbedingt abgeklärt werden.

KirstenSe  20.02.2019, 17:09

Jepp - dafür braucht man aber nicht unbedingt n RTW

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Hi,

wie schon gesagt wurde - bei einer kurzen Ohnmacht (Synkope) kommt es immer auf den Fall an.

Gerade bei jungen Mädchen in der Pubertät kommt so etwas öfter vor, als man denkt - lebensbedrohlich ist es in diesem Fall nicht, aber dennoch ärztlich abzuklären.

Tritt eine Synkope erstmalig aufoder der Ersthelfer ist sich unsicher, ist es per se nicht falsch, den Rettungsdienst zu rufen - in allen übrigen Fällen genügt grundsätzlich auch die Vorstellung beim Hausarzt. In diesem Fall wäre die Information der Mutter der erste Schritt gewesen.

Bei länger anhaltender Bewusstlosigkeit ist hingegen grundsätzlich der Rettungsdienst (Notruf 112) zu verständigen.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung