Reicht ein Fingerabdruck um Ermittlungen gegen mich zu beginnen?
Hallo zusammen,
folgende Situation:
Mein Kollege sprayt und wurde erwischt. Sein Jugendverfahren startet in Kürze. Meine Frage nun, ob die Polizei Fingerabdrücke an der Spraydose nimmt? Ich habe zwar nicht gesprayt aber seine Dose schon öfters berührt und geworfen.( Halt in die Luft werfen und wieder fangen wenn man Langeweile hat. Aber das auch nur bei ihm Zuhause)
Ich fürchte nun, dass wegen seinem Verfahren vor Gericht evtl. Fingerabdrücke von der Spraydose genommen werden und ich dann ebenfalls ermittelt werde.(Meine Fingerabdrücke sind ja registriert wegen meines Ausweises)
Könnte mir ein Verfahren drohen?Reichen meine Fingerabdrücke überhaupt um ein Strafverfahren einzuleiten?
Das Gebäude an dem Gesprayt wurde, gehört übrigens der Stadt und wird demnächst abgerissen.
5 Antworten
Mein Dosendealer zieht immer Handschuhe an, wenn er solche Dosen verkauft - der weiß, warum.
"...ob die Polizei Fingerabdrücke an der Spraydose nimmt?" - Darauf darfst du dich verlassen! Und, ja, deine Abdrücke reichen, um ein Verfahren einzuleiten. Es sind zwar nur Indizien, aber trotzdem reichen sie. Allerdings würde ich mich eher vor der Aussage deines Kumpels fürchten. Wenn er unter Druck gerät, und bei massiven Sachbeschädigungen ist der Druck schon recht hoch, haut er so jeden in die Pfanne, der ihm auch nur in den Sinn kommt, um seine Rolle kleinzureden.
Der bloße Kauf und Besitz von Sprühdosen ist nicht illegal, selbst wenn deine Fingerabdrücke sichergestellt wurden, reicht dies noch nicht als Tatnachweis aus. Die Ermittlungsbehörden müssen dir eine Straftat nachweisen, der Fingerabdruck allein reicht dafür aber nicht aus. Etwas anderes wäre es, wenn weitere Spuren von dir am Tatort sichergestellt wurden, die auf eine (Mit-)Täterschaft schließen lassen.
Außerdem muss man mich doch informieren wenn aufgrund meiner Fingerabdrücke ein Verfahren eingeleitet wird oder?
Nein, muss man nicht. Ganz im Gegenteil – solange gegen dich ermittelt wird, hörst du überhaupt nichts von den Ermittlungsbehörden. Sei den die Ermittlungen lassen darauf schließen, dass weitere Beweise bei dir sichergestellt werden können. Dann folgt z.B. und ggf. eine Hausdurchsuchung mit richterlichem Beschluss. Je nachdem was die Ermittlungsbehörden bereits ermitteln konnten.
Es ist nicht verboten solche Spraydosen zu kaufen und man kann dir nicht nachweisen sie genutzt zu haben. Also kann dir gar nichts passieren.
Wieso sollten die, die haben den Täter bereits. Außerdem machen die das nicht bei so "kleinen" straftaten
Danke für deine Antwort. Außerdem muss man mich doch informieren wenn aufgrund meiner Fingerabdrücke ein Verfahren eingeleitet wird oder?