Darf die Polizei mich zwingen, Fingerabdrücke abzugeben?
...Wenn eine Person, die bei uns zu Besuch war, behauptet, ihr seien 50€ aus ihrem Portemonnaie entwendet worden.
Ich möchte nicht, dass die Polizei überhaupt Fingerabdrücke von mir besitzt!
Hintergrund: Die Exfreundin (28) meines Bruders (46) war mit ihrem Kind (3) da (deren Enkel) bei meinen Eltern, (64 und 65) wo ich (26) auch noch wohne.
Nun waren meine Eltern sehr deprimiert. Als ich nachfragte und etwas bohrte, pikierte sich meine Mutter darüber; mein Bruder hätte angerufen und uns unterstellt, die 50€ genommen zu haben. Wir sollen das untereinander ,,klären". Dazu gäbe er uns Gelegenheit. Dann ginge er zur Polizei und ließe, wenn nötig, das Portemonnaie auf Fingerabdrücke untersuchen.
Wird die Polizei dieser Angelegenheit nachgehen oder sie aufgrund der Geringwertigkeit des Betrages wenig beachten?
Ich möchte nicht, dass die Polizei überhaupt Fingerabdrücke von mir besitzt!
7 Antworten
Ich möchte nicht, dass die Polizei überhaupt Fingerabdrücke von mir besitzt!
Wirst Du Dich nicht dauerhaft drum drücken können.
Nur zur Info: seit August 2021 ist in Deutschland für das Beantragen eines Personalausweises die Abgabe von zumindest zwei Fingerabdrücken Pflicht!
Und diese auf dem Ausweis gespeicherten Fingerabdrücke dürfen Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden, Polizeivollzugsbehörden, die Zollverwaltung und die Steuerfahndungsstellen dann auslesen.
Ich glaube kaum, dass die Polizei einen Geldbeutel wegen fünfzig Euro auf Fingerabdrücke untersucht, zumal es sich um eine harmlose Familienstreiterei handelt. Also ich musste einmal meine Fingerabdrücke abgeben, jedoch war ich beim polizeilichen Erkennungsdienst.
Wie du warst beim polizeilichen Erkennungsdienst? Angestellt?
Angestellt hehe nein... ich wurde verhaftet und wurde erkennungsdienstlich behandelt, sprich Fingerabdrücke wurden abgenommen und ich wurde fotografiert. Aber das war nicht wegen einer Familienstreiterei wie bei dir... natürlich wird die Polizei solch eine Anzeige bearbeiten müssen, aber du glaubst doch nicht allen Ernstes, dass sie wegen so einem Schmarrn die Geldbörse untersuchen bzw. von dir eine Probe deiner Fingerabdrücke haben wollen hehe... also das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Ich vermute eher, dass die ziemlich genervt sein werden, weil es sich eben um eine lächerliche Familienstreiterei und fünfzig Euro handelt.
Falls die Polizei überhaupt Fingerabdrücke vom Portemonnaie sicher stellen würde, und DNA ist da auch drauf, wäre das sehr aufwendig, da das Teil bedampft werden müßte und die Fingerabdrücke auf im Alltag darauf gelangt sein könnten, also nur ein Indiz wären.
Ferner würden deine Fingerabdrücke nur für diese eine Tat genommen, ausgewertet und wieder vernichtet werden. (Vorausgesetzt, dass du dich nicht als Täter einpuppst)
Ja darf sie.
Zitat: "Soweit es für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens oder für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig ist, dürfen Lichtbilder und Fingerabdrücke des Beschuldigten auch gegen seinen Willen aufgenommen und Messungen und ähnliche Maßnahmen an ihm vorgenommen werden."
https://dejure.org/gesetze/StPO/81b.html
Allerdings wird sie das in deinem Fall vermutlich kaum tun und zum anderen ist deine Abneigung gegen solch eine Maßnahme etwas unverständlich.
Wenn die Polizei eine Personalfeststellung von dir machen will oder muß, kannst du nichts dagegen tun, dass deine Fingerabdrücke gemacht werden.
Gut, dass ich einen Personalausweis von 2019 habe!