Darf die Polizei mich zwingen, Fingerabdrücke abzugeben?

7 Antworten

Ich möchte nicht, dass die Polizei überhaupt Fingerabdrücke von mir besitzt!

Wirst Du Dich nicht dauerhaft drum drücken können.

Nur zur Info: seit August 2021 ist in Deutschland für das Beantragen eines Personalausweises die Abgabe von zumindest zwei Fingerabdrücken Pflicht! 

Und diese auf dem Ausweis gespeicherten Fingerabdrücke dürfen Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden, Polizeivollzugsbehörden, die Zollverwaltung und die Steuerfahndungsstellen dann auslesen.

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen

Ich glaube kaum, dass die Polizei einen Geldbeutel wegen fünfzig Euro auf Fingerabdrücke untersucht, zumal es sich um eine harmlose Familienstreiterei handelt. Also ich musste einmal meine Fingerabdrücke abgeben, jedoch war ich beim polizeilichen Erkennungsdienst.

Paragonofbeauty 
Fragesteller
 27.08.2021, 04:23

Wie du warst beim polizeilichen Erkennungsdienst? Angestellt?

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Pseudonym333  27.08.2021, 04:27
@Paragonofbeauty

Angestellt hehe nein... ich wurde verhaftet und wurde erkennungsdienstlich behandelt, sprich Fingerabdrücke wurden abgenommen und ich wurde fotografiert. Aber das war nicht wegen einer Familienstreiterei wie bei dir... natürlich wird die Polizei solch eine Anzeige bearbeiten müssen, aber du glaubst doch nicht allen Ernstes, dass sie wegen so einem Schmarrn die Geldbörse untersuchen bzw. von dir eine Probe deiner Fingerabdrücke haben wollen hehe... also das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Ich vermute eher, dass die ziemlich genervt sein werden, weil es sich eben um eine lächerliche Familienstreiterei und fünfzig Euro handelt.

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Falls die Polizei überhaupt Fingerabdrücke vom Portemonnaie sicher stellen würde, und DNA ist da auch drauf, wäre das sehr aufwendig, da das Teil bedampft werden müßte und die Fingerabdrücke auf im Alltag darauf gelangt sein könnten, also nur ein Indiz wären.

Ferner würden deine Fingerabdrücke nur für diese eine Tat genommen, ausgewertet und wieder vernichtet werden. (Vorausgesetzt, dass du dich nicht als Täter einpuppst)

Ja darf sie.

Zitat: "Soweit es für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens oder für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig ist, dürfen Lichtbilder und Fingerabdrücke des Beschuldigten auch gegen seinen Willen aufgenommen und Messungen und ähnliche Maßnahmen an ihm vorgenommen werden."

https://dejure.org/gesetze/StPO/81b.html

Allerdings wird sie das in deinem Fall vermutlich kaum tun und zum anderen ist deine Abneigung gegen solch eine Maßnahme etwas unverständlich.

Wenn die Polizei eine Personalfeststellung von dir machen will oder muß, kannst du nichts dagegen tun, dass deine Fingerabdrücke gemacht werden.

Paragonofbeauty 
Fragesteller
 27.08.2021, 04:15

Aber ist der Grund/Hintergrund ausreichend?

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