Falschgeld , Anzeige?

4 Antworten

Falls du kein Troll sein solltest: Geh zu einem Anwalt, frag ihn, ob er dir eine strafrechtliche Beratung nach dem Beratungshilfegesetz macht, und dann diskutierst du mit ihm, wie du am geschicktesten eine Selbstanzeige machst, um deine Zeit hinter Gittern so kurz wie möglich zu halten. So unreif, wie du hier rüberkommst, hast du wahrscheinlich Glück, und sie urteilen dich nach Jugendstrafrecht ab.

Es sollte dir aber schon klar sein, dass das dann deine allerletzte Chance war. Werd erwachsen und mach dir klar, dass selbst Hartz 4 immer noch besser ist als kriminell.

Wer Blüten in Umgang bringt, bekommt keine Geldstrafe mehr, die Verurteilung geht auf Haftstrafe aus. Abstreiten hat für Dich keinen Sinn, da ja auf Deinen Namen noch Falschgeld beim Zoll liegt, und Du beim Bezahlen mit Falschgeld erwischt wurdest.

Du hast wissentlich Falschgeld bestellt und in Umlauf gebracht, und das auch noch mehrfach.

Und dafür fährst Du ein, alles andere wäre ein Wunder.

Da du die Geldstrafe sowiso nicht zahlen könntest sowiso ersatzhaft.

"Wer, abgesehen von den Fällen des § 146, falsches Geld als echt in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

du hast es mehrfach gemacht und zudem noch mehr Falschgeld daheim gehabt. Dazu die Vorgeschichte. Es wird eine Haftstrafe werden. Wie bescheuert kann man eigentlich sein wenn das 1. mal es schon aufgeflogen ist das gleiche nochmal zu machen.