Falschgeld , Anzeige?
Hallo ich habe im Darknet Falschgeld bestellt
Zwei Mal .
Die erste Bestellung liegt denke ich beim Zoll
Und die Zweite Bestellung ist durch gekommen und kam bei mir an .
Beide Bestellungen waren an meinen Namen und an meine Adresse adressiert .
Ich wurde an der Tankstelle mit einem (1x) 50€ Blüte erwicht .
Und am Morgen würde ich auch erwicht aber der Kassierer hat die polizei gerufen und ich durfte aber gehen also liegen jetzt 2 Blüten die ich in Verkehr gebracht habe bei der Polizei am selben Tag würden beide beschlagnahmt ich gehe davon aus daß beide auf meine Kappe Dan auch fallen wird . Zudem habe ich damit Bei Burgerking und an einem Lotto Geschäft bezahlt und wenn diese beide Scheine bei der Polizei auftauchen wird man sehr schnell sehen das es sich um die Selben Blüten handelt und gleichzeitig sind an allen Blüten meine Fingerabdrücke drauf.
Lohnt es sich bei der Polizei zu lügen und zu sagen das ich nichts von den 50€ Blüten wusste oder soll ich meine Tat zugeben .
Ich würde sagen das ich es im Darknet gekauft habe und würde sagen das ich es danach invekehr gebracht habe.
Was für eine Strafe würde ich erhalten ?
Geldstrafe? Kann ich nicht bezahlen finanzielle geht es mir nicht gut auch eine Pfändung in Höhe von 5000€ habe ich auf meinem Bankkonto
Zudem ist meine Weste leer doch einmal hatte ich eine Falschaussage gemacht da war ich aber noch 16 wird das mit berücksichtigt ?
Zurzeit bin ich 20 also was würde ich für eine Strafe erhalten ?
Geldstrafe oder Haft ( wenn ich alles zugeben und wenn ich es nicht zugebe und es trotzdem raus kommt )
Ich bedanke mich bei denen die mich jetzt nicht volllabern mit warum machst du das auch dies das .
4 Antworten
Falls du kein Troll sein solltest: Geh zu einem Anwalt, frag ihn, ob er dir eine strafrechtliche Beratung nach dem Beratungshilfegesetz macht, und dann diskutierst du mit ihm, wie du am geschicktesten eine Selbstanzeige machst, um deine Zeit hinter Gittern so kurz wie möglich zu halten. So unreif, wie du hier rüberkommst, hast du wahrscheinlich Glück, und sie urteilen dich nach Jugendstrafrecht ab.
Es sollte dir aber schon klar sein, dass das dann deine allerletzte Chance war. Werd erwachsen und mach dir klar, dass selbst Hartz 4 immer noch besser ist als kriminell.
Wer Blüten in Umgang bringt, bekommt keine Geldstrafe mehr, die Verurteilung geht auf Haftstrafe aus. Abstreiten hat für Dich keinen Sinn, da ja auf Deinen Namen noch Falschgeld beim Zoll liegt, und Du beim Bezahlen mit Falschgeld erwischt wurdest.
Du hast wissentlich Falschgeld bestellt und in Umlauf gebracht, und das auch noch mehrfach.
Und dafür fährst Du ein, alles andere wäre ein Wunder.
Da du die Geldstrafe sowiso nicht zahlen könntest sowiso ersatzhaft.
"Wer, abgesehen von den Fällen des § 146, falsches Geld als echt in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
du hast es mehrfach gemacht und zudem noch mehr Falschgeld daheim gehabt. Dazu die Vorgeschichte. Es wird eine Haftstrafe werden. Wie bescheuert kann man eigentlich sein wenn das 1. mal es schon aufgeflogen ist das gleiche nochmal zu machen.