Falschgeld ihn Umlauf gebracht als 15 Jähriger.?

6 Antworten

Das StGB sieht für solche Fälle eine Mindeststrafe von 1 Jahr Gefängnis vor (beim Erwachsenen). Ich halte es für unwahrscheinlich, dass man dich in die JVA steckt. Dennoch wäre eine Jugendstrafe möglich (d.h. sie würde zur Bewährung ausgesetzt), mit sehr viel Glück Erziehungs- oder Zuchtmittel (=Sozialstunden oder Arrest).

Du solltest bedenken, dass du mit ziemlicher krimineller Energie vorgegangen bist und immer noch Menschen durch dich geschädigt werden. Das muss das Gericht berücksichtigen.

Wahrscheinlich ich bin kein schwer Verbrecher

Das sehe ich anders. Wer so etwas macht, ist ein Schwerverbrecher.

mctimp 
Fragesteller
 01.11.2019, 14:27

Ich war da 15 Jahre und ziemlich dumm, ich wusste leider nicht das das so fette Konsequenzen hat :/

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furbo  01.11.2019, 16:01
@mctimp

Die Sache ist die, dass Verbreiten von Falschgeld ein staatsgefährdendes Verbrechen ist. Da versteht der Staat überhaupt keinen Spaß.

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Wo hast Du die Blüten, denn geholt ?

mctimp 
Fragesteller
 01.11.2019, 14:28

Internet

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Wird das Jugendgericht entscheiden

Na, was denkst du?

Ich arbeite nicht bei der Staatsanwaltschaft, aber ich kann dir versichern, dass diese auch bei Kleinigkeiten wie Beleidigung etc. Sozialstunden fordern.
Also mit viel Glück kannst du mit Sozialstunden rechnen!

LG

Sozialstunden, 1 Woche Dauerarrest in den Ferien möglich oder Bewährung.

Gib alles zu und entschuldige dich, dann kommst du mit Sozialstunden davon.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jurastudium
mctimp 
Fragesteller
 01.11.2019, 14:25

Ich habe den jedes einzelne Detail gesagt

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