Wieso nennt man Falschgeld "Blüten"?

4 Antworten

Umgangssprachlich sind Blüten Falschgeld, nicht jedoch im polizeilichen Amtsdeutsch, wonach unter Blüten Spielgeld, z. B. für Monopoly, zu verstehen ist. In den "Richtlinien für den Nachrichtenaustausch bei Falschgelddelikten" des Hessischen Landeskriminalamtes von 1985 heißt es: "Blüten sind Abbildungen/Nachahmungen von Banknoten, die ein- oder zweiseitig bedruckt sind, oft abweichende Druckbilder aufweisen und nach dem Willen des Herstellers nicht als Zahlungsmittel verwendet werden sollen."

Quelle: wikipedia

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Blüten [Bearbeiten]Umgangssprachlich sind Blüten Falschgeld, nicht jedoch im polizeilichen Amtsdeutsch, wonach unter Blüten Spielgeld, z. B. für Monopoly, zu verstehen ist. In den "Richtlinien für den Nachrichtenaustausch bei Falschgelddelikten" des Hessischen Landeskriminalamtes von 1985 heißt es: "Blüten sind Abbildungen/Nachahmungen von Banknoten, die ein- oder zweiseitig bedruckt sind, oft abweichende Druckbilder aufweisen und nach dem Willen des Herstellers nicht als Zahlungsmittel verwendet werden sollen."

In der Schweiz wird klar definiert, wann eine Reproduktion erlaubt ist (Merkblatt über die Reproduktion von Banknoten der Schweizerischen Nationalbank):

wenn die Seitenlänge unter 66 % oder über 150 % der Originalnote ist beliebig, wenn weniger als 40 % einer Seite der Originalnote abgebildet ist Druck auf einem Material, das eindeutig nicht mit Papier verwechselt werden kann (z. B. Metall, Glas, Marzipan usw.) wenn sie farblich von sämtlichen Kursnoten abweicht. Auch in der Euro-Zone gibt es eine entsprechende Vorschrift: Die EZB-Entscheidung Nr. 4 aus 2003 vom 20. März 2003, dort insbesondere Artikel 2 Absatz 3, enthält in den Unterabschnitten a-f einen "Positivkatalog", wann Reproduktionen von Euro-Banknoten erlaubt sind. Ist bei körperlichen Reproduktionen mindestens einer der Punkte a-e erfüllt, ist die gesamte Reproduktion zulässig. Punkt f regelt die Zulässigkeit von elektronischen Reproduktionen. Im Einzelnen:

a) Einseitige Reproduktionen (= auf der anderen Seite kein banknotenähnlicher Aufdruck), wenn die Kantenlängen gegenüber dem Original jeweils entweder um 25 % erhöht oder vermindert werden. b) Beidseitige Reproduktionen, wenn die Kantenlängen gegenüber dem Original jeweils entweder verdoppelt oder halbiert werden. c) Einzelne Gestaltungselemente, wenn diese auf einem nicht banknotenähnlichen Hintergrund aufgebracht werden. d) Einseitige Reproduktionen, wenn weniger als 1/3 der Vorder- oder Rückseite reproduziert wird. e) Reproduktionen auf einem Material, das sich deutlich von Papier (allgemein) unterscheidet, wenn dieses Material keine Ähnlichkeit mit dem für Banknotenherstellung verwendeten Material aufweist. (Manche Banknoten anderer Währungen bestehen aus Kunststofffolie (siehe Link "Banknoten"); für den Euro werden wie für fast jede andere Währung der Welt ständig die Vor- und Nachteile der verschiedenen Materialien [sogenannte "Substrate"] geprüft.) f) Elektronische Abbildungen, die jederzeit für jedermann zugänglich sind (Internet), wenn diese... in deutlich kontrastierender Farbe und einem gut lesbaren Schrifttyp das Wort "Specimen" (engl. für Muster) in einer Mindestgröße von 75 % der Reproduktionsbreite und 15 % der Reproduktionshöhe aufgedruckt wird, und ... die Auflösung der Abbildung, bezogen auf die Originalgröße der reproduzierten Banknote, maximal 72 dpi beträgt.

vip19 
Fragesteller
 28.04.2008, 18:59

Das ist nun schon die 3. Antwort mit dem selben Wortlaut nur etwas länger. Trotzdem danke für die Mühe.

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demoniac420  18.12.2017, 18:08

das geht absolut an der eigentlichen frage vorbei,... er wollte nicht wissen was blüten sind sondern wieso sie so genannt werden

und auch wenn per gesetz blüten lediglich spielgeld ist, so hat sich im volksmund "blüten" auch für gefälschtes geld durchgesetzt

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Umgangssprachlich sind Blüten Falschgeld, nicht jedoch im polizeilichen Amtsdeutsch, wonach unter Blüten Spielgeld, z. B. für Monopoly, zu verstehen ist. In den "Richtlinien für den Nachrichtenaustausch bei Falschgelddelikten" des Hessischen Landeskriminalamtes von 1985 heißt es: "Blüten sind Abbildungen/Nachahmungen von Banknoten, die ein- oder zweiseitig bedruckt sind, oft abweichende Druckbilder aufweisen und nach dem Willen des Herstellers nicht als Zahlungsmittel verwendet werden sollen

Die Frage ist schon 10 Jahre alt, doch wurde keine korrekte Antwort hinterlegt. Aus diesem Grund beantworte ich sie mal, falls künftig jemand die selbe Frage googelt und hier landet:

Der Begriff leitet sich aller Wahrscheinlichkeit nach vom Wort "blede" = "Goldstück" ab.

Damit wurden Mitte des 19. Jahrhunderts hochpolierte Pfennige bezeichnet, die von Gutgläubigen als höherwertigere Münzen angenommen wurden obwohl das nicht stimmte.

Als dann Papiergeld eingeführt wurde, wo es auch rasch Versuche gab diese zu fälschen, hat man den Begriff "Blüten" auch für gefälschstes Papiergeld verwendet.

https://youtu.be/-f201JItBnA