Phelsuma Grandis Meldepflichtig in Hessen?

1 Antwort

Wie du auf wisia.de ermitteln kannst, sind Phelsuma grandis nach Anhang B der EU-ArtenschutzVO (besonders) geschützt.

Da diese Art nicht im Anhang 5 BArtSchV aufgeführt ist, ist die Haltung dieser Tiere nach § 7 Abs. 2 BArtSchV unverzüglich nach Beginn der Haltung der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Der Meldung ist ein Herkunftsnachweis beizufügen.