Pfefferspray gegen meinen Hund?
Hallöchen :)
Ich bin letztes Jahr im Juni 18 geworden und hab mich dann im Tierheim bei uns engagiert... Dort auch meine liebe Hütehundmischlingsdame (jetzt 7 Jahre) getroffen...
Nach langem betteln und bitten haben wir (meine Mama, mein Papa und ich) sie im August 17 adoptiert :)
Über ihre Vorgeschichte ist leider wenig bekannt nur, dass sie abgegeben wurde, weil die Besitzerin psychisch instabil war..
Aber jetzt erstmal zu meiner wirklichen Frage:
Vor etwa 3 Wochen war mein Papa mit ihr im Wald laufen und als am Waldrand ankam wollte er sie gerade anleinen.. allerdings hat sie unsere Nachbarin mit ihren 2 mittelgroßen Mischlingen entdeckt und lief (nicht rennend) und bellend auf sie zu... Abrufen funktioniert leider nicht sobald sie in diesem „Wahn“ (hoffe ihr wisst was ich mein) ist..
Mein Papa vermutet, dass die Hunde erschrocken sind und deshalb weggerannt sind (rissen sich mit Leine los).. Jedenfalls verschwand einer mit Ihr zusammen im Wald.. Weil der Hund an der Leine war, verfing diese sich öfters und verletzte sich dabei..
Papa hat sich selbstverständlich entschuldigt (mehrmals) und die Tierarztrechnung habe ich auch bezahlt. Wollen schließlich keinem Ärger in der Nachbarschaft... man muss dazu sagen, dass auf der Tierarztrechnung „nur“ von einer Prellung im LWS-BWS Bereich die Rede ist und nicht von Bisswunden..
Uns ist klar, dass mein Papa sie früher hätte anleinen müssen, weil sie einfach für ihr Alter viel zu verspielt ist und dies aber nicht kommunizieren kann... Ich geh auch jede Woche 1-2 Mal in die Hundeschule, um sowohl das sozialverhalten von ihr als auch die Erziehung zu verbessern..
Jedenfalls war ich nun gestern wieder in dem besagten Waldstück spazieren (unangleint)... als dann ein Jogger kam hab ich sie abgerufen und angeleint (sie hat nicht gebellt)...
als ich am Haus der Nachbarin vorbeigelaufen bin (Mein Hund an der Leine; Nachbarshunde an einer Schleppleine) haben ihre Hunde direkt gebellt und geknurrt woraufhin meine zurück gebellt hat.. auf die Worte „ es reicht“ hat sie aufgehört und lief ohne einen weiteren Blick weiter.. von der Nachbarin kam dann die Aussagen „beim nächsten mal gibts Pfefferspray“ hab ich nur alles klar schönen Tag noch geantwortet und bin gegangen..
Mir stellt sich nun eben die Frage, darf sie das?
Wenn mein Hund unangeleint und bellend auf die zu läuft sie mit Pfefferspray Ansprühen? (Es herrscht bei uns im Wald keine Leinenpflicht, aber ich weiß, dass ich sie anleinen muss wegen anderen Hunden etc./ aber falls...)
Und wie sieht’s angeleint aus? Darf sie es wenn mein Hund an der Leine macht wies Messer?
Danke fürs durchlesen und die Antworten!
Bin im Internet leider nicht so ganz fündig geworden..:) i
11 Antworten
Ja, das darf sie, wenn Dein Hund frei läuft und auf sie zurennt, denn Du musst jederzeit in der Lage sein, Deinen Hund zu kontrollieren - Leinenpflicht hin oder her. Kannst Du das nicht, ist der Hund an der Leine zu führen. Ansonsten kann sie mit Fug und Recht von einer Bedrohung ausgehen.
Natürlich darf sie das nicht, wenn ihre Hunde Deinen am Zaun anbellen und Deiner quasi antwortet. Ebenso, wenn Du den Hund an der Leine und offensichtlich unter Kontrolle hast (ihn z.B. von ihr und ihren Hunden wegführen kannst).
Bevor du dir Gedanken darüber machst, was andere dürfen oder nicht dürfen oder sollen oder nicht sollen: wie wäre es, wenn du dir mal Gedanken darüber machst, dass man einen Hund erst dann frei laufen lassen darf, wenn er absolut sicher rückrufbar ist??
Es ist respektlos und eine Zumutung für andere Menschen, wenn Hunde, die nicht sicher hören können, frei herumlaufen und zum Teil auch noch bellend angerannt kommen.
Es gibt viele Menschen, die echt Angst vor Hunden haben - die sich sofort angegriffen und/oder bedroht fühlen - es ist schlicht und ergreifend eine Sache von gegenseitiger Rücksichtnahme, dass ein nicht hörender Hund überall dort mit Leine läuft, wo man auf andere Menschen oder Tiere treffen könnte.
Und ja, wenn sich ein Mensch durch einen solchen Hund bedroht fühlt, darf er sich verteidigen - auch mit einem solchen Spray.
Die "Bedrohung" ist immer ein ganz individuelles Gefühl, für jeden anders wahrnehmbar. Niemand kann daher "bestimmen", wann sich jemand bedroht fühlt und zur Nothilfe greifen kann.
Der Hundehalter alleine handelt ordnungswidrig, wenn er einen nicht sicher rückrufbaren Hund ableint - nicht der, der sich bedroht fühlt und sich verteidigen "muss" und auch nicht der Hund (dem man es nicht besser beigebracht hat).
Du lässt den Hund ja aber auch ohne Leine laufen, obwohl er scheinbar nicht sicher abrufbar ist. Man kann ja auch nicht immer vorhersehen, ob da grade jemand um die nächste Ecke biegt ...
Zur Nutzung von Pfefferspray habe ich dir auch etwas geschrieben - und die Nutzung desselben ist sogar erlaubt, wenn der Hund an der Leine ist.
Wenn sich jemand durch deinen aggressiv verhaltenden Hund - so wirkt Bellerei etc. auf viele andere Menschen - bedroht fühlt und er sich schützen muss, darf er zur Nothilfe greifen.
Ein „um die ecke biegen“ ist nicht möglich weil es mitten im Wald ist, abseits von Menschen und anderen Hunden, da kommt niemand..
und ich versteh nicht wieso an der Leine.. ich führe sie sicher und sie bewegt sich nicht weiter von mir weg als ich es zulasse.. Und wir laufen ja auch nie an der Straße, dass man sich nicht aus dem weggehen kann..
ich verstehe es ohne Leine aber an der Leine?!
Du kannst nicht wissen, ob da nicht doch wer kommt. Man muss ja auch gar nicht auf dem Waldweg bleiben.
Du hast doch selbst gesagt, dass der Hund abhaut, wenn er einen anderen Hund sieht. Also kannst du nicht behaupten, dass dein Hund sicher ist.
Auch an der Leine kann ein Hund durchaus eine Bedrohung für andere Menschen darstellen - jede Leine besitzt eine gewisse Länge, jede Leine kann dem Halter aus der Hand gleiten, jedes Halsband kann sich öffnen .... so wirklich sicher ist nichts.
Natürlich darf niemand einen Hund ansprühen, wenn dieser an der Leine gehalten noch entsprechend entfernt ist - das ist selbstverständlich ...
Egal, ob ein Hund angeleint ist oder nicht: Stellt er eine Bedrohung dar, darf sich der Bedrohte zur Wehr setzen.
In deinem Fall entscheidet der andere Hundebesitzer, ob er seinen Hund verteidigen darf. Bloßes Anbellen ist harmlos und rechtfertigt nicht das Sprühen des Pfeffersprays. Allerdings weiss man auch nicht, ob es nur beim Anbellen bleiben würde?
Nun muss man sich allerdings auch fragen, inwieweit der andere Hundebesitzer seine Tiere im Griff hat, wenn diese weglaufen und dabei auch noch die Leine zerreisst?
Solange euer Hund nicht in JEDER Situation abgerufen werden kann, darf er nicht frei laufen. Ich würde zukünftige unangenehme Begegnungen vermeiden, indem ich den Hund nur frei laufen lassen würde, wenn ich mich darauf verlassen könnte, dass er mir zuverlässig gehorcht. Im Moment ist das nicht der Fall.
In der Hundeschule lernt er überigens keine Erziehung. Sondern diejenige Person, die dorthin geht, lernt (hoffentlich), den Hund zu erziehen. Das ist ein Unterschied, den leider viele Hundebesitzer nicht erkennen.
also wenn mein Hund sich in die Leine hängt und bellt, ihre Hunde bellen auch und ziehen genauso an der Leine würdest du es für gerechtfertigt halten wenn sie Pfefferspray anwendet?
und wir beide lernen da gemeinsam, sowohl „Kommunikation“: Ich versteh nicht was sie mir sagen will bzw lerne jetzt es zu verstehen und sie lernt mit anderen Hundem um zu gehen.. als auch wie sie erzogen werden muss ...
also wenn mein Hund sich in die Leine hängt und bellt, ihre Hunde bellen auch und ziehen genauso an der Leine würdest du es für gerechtfertigt halten wenn sie Pfefferspray anwendet?
Nein. Solange du deinen Hund über die Leine im Griff hast und du somit ein Aufeinandertreffen mit den anderen Hunden verhindern kannst, geht von ihm keine Gefahr für Andere aus.
und wir beide lernen da gemeinsam, sowohl „Kommunikation“: Ich versteh nicht was sie mir sagen will bzw lerne jetzt es zu verstehen und sie lernt mit anderen Hundem um zu gehen.. als auch wie sie erzogen werden muss ...
Da stimme ich dir zu. Sie lernt soziales Verhalten, du lernst, deinen Hund zu verstehen und zu erziehen. Genau das meinte ich mit meiner Antwort.
Ich nehme mal an, dass das Tierquälerei wäre, wenn das Leben der Halterin nicht gefährdet ist. Ich würde einfach zum nächsten Polizeirevier laufen und dort nachfragen.
Ansonsten würde ich das Abruftraining intensivieren und den Hund vorläufig nur noch an Stellen frei laufen lassen, an denen die Nachbarin selten gesehen ward. Also anderes Waldstück, anderer Ort etc.
Sollte sie das noch mal sagen, würde ich mal lässig erwidern, "in dem Fall gibt's ne Anzeige". Ob das dann machbar wäre und wer Recht hätte, ist ja eine ganz andere Sache, aber sie wäre dann ggf. vorsichtiger in der Ausführung.
Das Gefühl einer Bedrohung empfindet jeder Mensch völlig anders! Möchtest du dir anmaßen zu bestimmen, wann sich jemand bedroht fühlt und sich verteidigen will? Fühlt sich jemand durch einen Hund, der angerannt kommt und bellt, bedroht, so ist es sein gutes Recht, sich verteidigen zu dürfen - auch mit Pfefferspray, denn niemand weiß ja in so einem Fall, ob der Hund nicht beißen will. Da richtet man mit den Händen alleine wenig aus ... und man muss auch nicht abwarten, bis man attackiert und gebissen wird.
Die Nachlässigkeit und Schuld liegt hier einzig und alleine beim Hundehalter - der seinen Hund, obwohl nicht sicher erzogen, einfach von der Leine lässt.
Also bitte nicht immer den "Opfern" die Schuld in die Schuhe schieben ...
Wenn ein hund unangeleint und nach ihrem empfinden bedrohlich auf sie zu kommt darf sie.
Ihr seit nicht nur verantwortlich für eure sicherheit und die des hundes sondern auch für die allgemeinheit. Ein hund der nicht zuverlässig abrufbar ist gehört nur dann abgeleint wenn sicher zu stellen ist das keiner zu schaden kommen kann egal in welcher hinsicht.
ich brauche keine Belehrung über Anleinen, weil wie oben geschrieben mein Vater mit ihr laufen war.
Sie ist bei mir angeleint sobald es möglich wäre dass uns jemand begegnet.