Dürfen Jäger auf Wanderwegen schießen?

10 Antworten

Falls du dich aufregst darüber was passiert ist und du das nicht richtig findest dass deine Hunde einfach so von einem Jäger abkenallt werden dürfen kannst du ja mal auf die Seite www.natur-ohne-jagd.de gehen und dich über die Machenschaften von Jägern informieren. Dass sie nach dem Gesetzt vieles grausiges dürfen ist eine Frage ob wir Bürger das richtig finden eine andere und ob Jagdgesetze von 1936 nicht mal reformiert werden müssen ist auch noch eine interessante frage.Dass Jäger Naturschützer sind ist Mumpitz und Jägerlatein.Für mein dafür halten sind das Leute die unter dem Deckmäntelchen des Naturschutzes ihrem Hobby Tiere zu töten nachgehen, unbehelligt von der Öffentlichkeit.

Raketenfritze  14.10.2010, 06:59

Deine Gesetze von 1936 (ich meine es war 1934, sagt Wikipedia auch, aber das tut ja mal nichts zur Sache) wurden aber in der BRD nach dem Krieg auch wieder ins Gesetzbuch aufgenommen, also scheinen sie wohl nicht ganz so schlecht zu sein... Außerdem galten diese Gesetze damals als wichtige Neuerung und Schritt für eine der Natur besser angepasste Jagd..

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Melinrossini  14.10.2010, 10:27
@Raketenfritze

Ja richtig 1934 war es, das ist nicht besser als 1936! Damals hatte man noch eine andere Sicht auf Tiere als heute und diese Gesetze gehören in vielerlei Hinsicht refomiert. Da viele Politiker selbst Jäger sind und sich gerne dabei entspannen Tiere abzuknallen haben sie kaum Interesse daran da was dran zu ändern.Du scheinst da auch keine kritische Sicht darauf zu haben? Bloß weil es im Gestzbuch steht muss es nicht richtig sein!! Oder?? Sonst wäre wir noch bei der Hexenverbrennung das stand damals auch im Gesetzbuch!!

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Es gibt ein Jagdrecht für den Bund und die Länder. In allen ist das "Erlegen" von Hunden und Katzen klar beschrieben. Der Jäger, egal ob Pächter oder nicht, darf einen Hund nur dann erschießen, wenn der Hund deutlich erkennbar außer Hör- und Einflussbereich seines Halters ist und direkt beim Wildern "ertappt" wird. Der Schuss ist so anzubringen, dass der Hund "waidgerecht" erlegt werden kann. Das heisst ohne die Gefahr, dass der Hund nur angeschossen wird und leidet.

Die von Dir geschilderte Sitution ist häufiger von Hundehaltern zu beklagen. Der Jäger droht gesetzeswidrig mit Abschuss, wenn der Hund nicht sofort angeleint wird. Lasst Euch in so einem Fall den Namen des Jägers geben, fragt ob die Waffe geladen ist. Wird die Frage bejaht - könnt ihr sofort mittels Handy die Polizei rufen und eine Bedrohung mit der Waffe anzeigen!

Trotzdem solltet ihr euren Hund anleinen! Ist der Hund tot geschossen, egal ob gewildert oder nicht ist er tot. Auch ein Ausgleich der "Sachbeschädigung" bringt euch den Hund nicht zurück. Achtet in Wald und Feld generell auf eure Hunde lieber einmal zuviel angeleint als einmal erfolgreich einem Hasen hinterher gesprintet! HG YT

Humpelschtilz  13.10.2010, 09:20

Du hast sooo richtig aufgeschrieben!! Wer Waffe hat benuzt sie gerne darum hat er sie ja. Und Hund is nur Sachbeschädigung da bezalt er für sein GROSEN Spas KLEIN bischen. Und gegen Prozes hat er Rechtschuzversicherung. Ich lasse meine Helga Zwei NIE vonne Leine im Wald. Lange Leine und gut. Sicher is sicher für wen wo sein Hund liebt!!!!!!!!! Und Namen wird der Wilderersmann (is Wilderer wenn andern gehörendes Tier abschiest) auch nich rausrücken sondern gleich ma weggehen. Also immer Händi inner Tasche haben für notfalls Polizei anrufen können! Dicken DH

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Raketenfritze  14.10.2010, 06:55

Mit der Polizei wäre ich in dem Fall vorsichtig, man kann nicht einfach sagen, man sei mit einer Waffe bedroht worden, nur weil sie geladen ist. Eine geladene Waffe muss nicht zwangsläufig eine Gefahr darstellen, solange sie nicht in sonstiger Weise auf einen Schuss vorbereitet ist (entsichert oder gespannt) und auf euch oder eure Hunde weist...

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YarlungTsangpo  14.10.2010, 09:20
@Raketenfritze

@Rakentenfritze Damit liegst du nicht richtig! In Deutschland dürfen Waffen generell nicht geladen "mitgeführt" werden. Es sei denn von der Polizei selbst - bei Dienstausübung! Eine geladene Waffe mitgeführt - und sei es auf der Pirsch - ist auch beim Jäger gesetzeswidrig!! Der Tipp sofort die Polizei anzurufen, stammt von der Polizei selbst!! Die kommen da übrigens auch SOFORT! Im oben geschilderten Fall waren es sogar mind. 2 Personen + 1 Hund welche mit der Waffe bedroht worden wären. Der Jäger ist seinen Jagdschein los! Es gibt sehr klare Vorschriften auch für Jäger welche man hier nachlesen kann. Wen es interessiert auf dem Link findet man viel interessantes speziell was die Jagdausübung betrifft: http://www.jagdrecht.de/index.php?action=essay&id=3 Kein Jäger darf eine bereits geladene Waffe - einfach so - mitführen!!!

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Ich kann diese Hobbymörder auch nicht ab! Manche benehmen sich wie die hochwohlgeborenen Landjunker. Lasst Euch davon nicht einschüchtern und macht bei der nächsten Begegnung folgendes: Fragt nach, ob er weisungsbefugt ist ( wird er höchstwahrscheinlich bejahen ) und lasst Euch seinen Ausweis zeigen. Notiert seinen Namen und die ausstellende Behörde. Sagt ihm, dass Ihr Euch bei der Jagdbehörde über Ihn und seine Aussagen erkundigen werdet. Ist er Euch gegenüber ausfallend geworden, so könnt Ihr Euch über Ihn gerade dort beschweren. Das ändert zwar nix an der rechtlichen Situation in Bezug auf Wildern von freilaufenden Hunden, kann aber durchaus disziplinierende Wirkung auslösen, denn manche meinen sie könnten mit den Hundebesitzern die Molli machen. Habe mal mit der Methode einen dienstgeilen Jagdaufseher von seinem hohen Ross geholt.

Ja, das darf er! Ja, er hat das Recht!

romar1581  10.10.2010, 09:37

Zur Ergänzung hier ein Link und ein Auszug:

http://www.mein-freund-labrador.de/forum/ratgeber-von-und-f%C3%BCr-user-f24/wald-leinenpflicht-brut-setzzeiten-t6407.html

WALD & Leinenpflicht, Brut- & Setzzeiten

  1. März bis 15. Juli

    • Thüringen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Schleswig-Holstein
    • Brandenburg
    • Hamburg (hier wird eine kurze Leine gefordert!)
    • Berlin (ständig außerhalb von gekennzeichneten Auslaufgebieten)
    • Nordrhein-Westfalen (außerhalb von Wegen)
    • Sachsen-Anhalt
  2. April bis 15. Juli

    • Niedersachsen

Letztere zeitlich begrenzte Leinenpflicht gilt in diesen beiden Ländern (Sachsen-Anhalt und Niedersachsen) auch in der freien Feldflur.

Die strengsten Bestimmungen nach Jagdgesetz besitzen Sachsen-Anhalt, Saarland und Brandenburg. Hier gilt Tötungsrecht bereits, wenn sich der Hund nicht im Einwirkungsbereich des Hundführers befindet.

Auch Mecklenburg-Vorpommern untersagt den Freilauf außerhalb des Einwirkungsbereiches. Tötungsrecht besteht, wenn der Hund Wild aufsucht oder verfolgt.

In den anderen Ländern (außer Sachsen und Bremen - hier gibt es im Waldgesetz keine Festlegung über das Mitführen von Hunden im Wald) kann aus dem Jagdgesetz nicht abgeleitet werden, dass der Hund im Einwirkungsbereich des Hundeführers sein muss solange er nicht wildert (= Wild nachstellen oder reißen) oder in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz Wild aufsucht oder in Niedersachsen streunt.

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Nachschlagen kann man in den Verordnungen der verschiedenen Bundesländern: - Waldgesetz - Jagdschutzgesetz

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YarlungTsangpo  13.10.2010, 09:10
@romar1581

Diese Areale müssen und sind mit speziellen Hinweistafel ausgeschildert! Das Laufen mit Hund ohne Leine darin ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bussgeld geahndet werden. Wenn sich der Hund in der Hand und Einflussbereich seines Halters befindet rechtfertigt das keinen Abschuss!

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YarlungTsangpo  13.10.2010, 09:08

Nein das Recht einen nicht wildernden Hund einfach abzuschießen nur weil der ohne Leine läuft hat er nicht!

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Wenn er Pächter ist und in seinem Wald Hunde nur angeleint laufen dürfen, dann müsst ihr Euch daran halten. Rechtlich dürfte er wildernde Hunde und Hunde die sich nicht auf dem Weg befinden und von denen er ausgeht das sie wildern könnten erschiessen.

Ob das nun ok ist, steht auf nem anderen Blatt, aber recht hat er, zumal fast überall Leinenpflicht gilt.

Aber n Blödmann ist er trotzdem, hätte er n bissel netter erklären können.

YarlungTsangpo  13.10.2010, 09:06

Als Pächter ist er kein Eigentümer. Das freie Betreten von Jagdpachten ist in Deutschland für alle Menschen geschützt. Der Pächter darf kein "Eigenrecht" ausgeben. Er unterliegt dem allgemeinen Jagdrecht und dessen Bestimmungen.

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