Dürfen Jäger in Niedersachsen wildernden Hund auch auf Feldern erschiessen?
Hallo,
ich habe einen großen Hund (kein Kampf- oder Listenhund), der jagdlich sehr motiviert ist. Ich habe so mein Gebiet, wo ich immer mit ihm spazieren gehe, welches am Stadtrand liegt und aus Kilometerlangen Feldern bzw. Feldwegen besteht. Es ist aber alles offenes Gelände, daher wirklich Feldwege umgeben von landwirtschaftlich genutzten Feldern, also kein Wald oder Bäume oder ähnliches. Leider stehen dort überall auch Jägerstühle und ein paar Kilometer weiter ist ein größerer Wald und einen Kilometer weiter ist an einer Straße ein kleiner, ich sag mal „Baum- und Buschbereich“ von ungefähr 10m Breite der entlang der Straße verläuft, den man halt nicht wirklich als Wald bezeichnen kann. Beide „Wälder“ betrete ich aber nicht, sondern bleibe immer auf den Feldwegen bzw. Feldern. Soweit ich weiß dürfen Jäger ja in Niedersachsen, auch außerhalb der Leinenpflicht wildernde Hunde im Wald erschiessen, deswegen sollte man den Hund im Wald anleinen. Gilt dies nun auch für Bereiche wie bei mir wo nur Felder und Feldwege sind? Bei meinem gestrigen Spaziergang mit dem Hund schoss nämlich ein nicht sichtbarer Jäger, ich glaube aus eben diesem 10m breiten Baum- und Buschbereich bzw. vielleicht auch kurz davor auf den Feldern auf Wild und das war so laut das sich mein Hund und auch alle in der Nähe stehenden Hunde total erschraken. Nun läuft eben auch ab und zu mal ein Reh über diese Felder wo ich mit meinem Hund langgehe, bisher war er dabei immer angeleint, wenn aber jetzt die Situation kommen würde, in der er auf den Feldern ein Reh sieht und es Jagt, da er nicht angeleint ist, dürfte ein Jäger ihn dann erschiessen oder dürfte er das nur im Wald?
Mit freundlichen Grüßen
6 Antworten
Dazu bestimmt das Niedersächsische Jagdgesetz im § 29
(1) Die Jagdschutzberechtigten sind in ihrem Jagdbezirk befugt,
- ...
- wildernde Hunde zu töten, die sich nicht innerhalb der Einwirkung einer für sie verantwortlichen Person befinden und nicht als Jagd-, Rettungs-, Hirten-, Blinden-, Polizei- oder sonstige Diensthunde erkennbar sind, und
- ...
Also, schau zu, dass sich dein Hund IMMER innerhalb deiner Einwirkung befindet. Jagdlich motivierte Hunde, die nicht 100 % abrufbar sind, gehören IMMER an die Leine.
Dürfen Jäger in Niedersachsen wildernden Hund auch auf Feldern erschiessen?Kurzfassung:
Ja.
Langfassung:Soweit ich weiß dürfen Jäger ja in Niedersachsen, auch außerhalb der Leinenpflicht wildernde Hunde im Wald erschiessen, deswegen sollte man den Hund im Wald anleinen.
Das hat nichts mit "auch außerhalb der Leinenpflicht" zu tun, das gilt immer.
Und es hat nichts damit zu tun ob es ein Wald, ein Feld oder eine Wiese ist.
Das alles ist der Lebensraum des Wildes. Und wenn der Hund wildert, dann darf der Jäger das. Er muss sogar das Wild beschützen.
Die Gesetzesgrundlage hat dsupper ja schon zitiert (§29 Nds. Jagdgesetz bzw. §23 Bundesjagdgesetz und folgende).
Zitat:
Der Jagdschutz umfaßt nach näherer Bestimmung durch die Länder den Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften.
Zu Deiner theoretischen Situation:
wenn aber jetzt die Situation kommen würde, in der er auf den Feldern ein Reh sieht und es Jagt, da er nicht angeleint ist, dürfte ein Jäger ihn dann erschiessen oder dürfte er das nur im Wald?
Ob auf einer Wiese, auf dem Feld oder im Wald ist, wie gesagt, irrelevant. Dein Hund wildert gerade (er stellt aktiv dem Wild nach) und Du hast ihn ja offensichtlich nicht mehr unter Deiner Einwirkung (denn Du kannst es ja gerade nicht verhindern). Also wäre der Jäger berechtigt den Hund zu erschiessen.
Dazu kommt aber auch noch Folgendes:
Du übst in dem Moment gerade (mit Deinem Hund) die Jagd aus. Denn das ist auch Jagdausübung, wenn Dein Hund das Wild jagt.
Das bedeutet, Du (als Nichtjäger) jagst auf einem Gelände auf dem Du nicht jagdausübungsberechtigt bist. Somit wäre das Jagdwilderei, eine Straftat (§292 Strafgesetzbuch).
§ 292 Jagdwilderei
(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts
1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder
2. eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat
1. gewerbs- oder gewohnheitsmäßig,
2. zur Nachtzeit, in der Schonzeit, unter Anwendung von Schlingen oder in anderer nicht weidmännischer Weise oder
3. von mehreren mit Schußwaffen ausgerüsteten Beteiligten gemeinschaftlich
begangen wird.
Und wenn Dein Hund dann auch noch zur falschen Tageszeit (nach Eintritt der Dunkelheit) oder in der falschen Jahreszeit (z.B. weibliches Stück Rehwild oder ein Kitz im Sommer während der Schonzeit) jagt, dann ist es sogar ein besonders schwerer Fall.
Die Strafen kannst Du oben ablesen.
ich habe einen großen Hund (kein Kampf- oder Listenhund), der jagdlich sehr motiviert ist.
Die Größe und ob er auf irgend einer "Liste" steht oder nicht, das interessiert hierbei nicht.
Du hast Deinen Hund so zu erziehen, das er das unterlässt und zu 100% sicher abrufbar ist. Auch wenn er Wild sieht oder wittert hat er auf einen Befehl von Dir brav bei Fuss zu gehen und dort zu bleiben.
Andernfalls gehört er in Feld, Wald und Wiese an die Leine.
Die Frage, ob der Jäger darf, impliziert ja den Gedanken, dass deinem Hund und dir dadurch ein Unrecht geschieht.
Vielleicht sollte man sich mal die andere Seite auch anschauen. Selbst wenn dein Hund das Reh/ den Hasen nicht erwischen sollte, schadet er dem Tier. Es kann blindlings auf die Straße laufen, angefahren werden, etc.
Will man daran Schuld haben? Steht das wohl des Hundes über dem von Wildtieren?
Insofern stellt sich doch eigentlich die Frage nach dem,was der Jäger darf oder nicht, gar nicht, sondern ich gehe mit meinem Hund so Gassi, daß keiner zu Schaden kommt. Und wenn mein Hund "Jagdlich motiviert" ist, was letztlich eine Umschreibung dafür ist, dass du den Jagdtrieb deines Hundes nicht im Griff hast, dann finde eine Lösung, wie du ihm Auslauf unter gleichzeitiger Sicherung der Abrufbarkeit (z.b. Schleppleine) gewähren kannst. Und dass der jagdtrieb eines Hundes nicht in den Griff zu kriegen ist, das widerlegen doch eigentlich alle jagdlich geführten Hunde. Ich geh nämlich nicht davon aus, dass die aufgespürtem Wild blindlings folgen.
Und nein, ich bin kein Jäger, aber ich habe mal einen sehr interessanten Bericht von einem Jäger gesehen, der aufzeigte, welchen Schaden hetzende Hunde anrichten können, so dass sich meiner Meinung nach die Frage danach, ob der Jäger den Hund erschießen dürfte, gar nicht stellt.
Der Hund ist in dem Fall der Leidtragende der (möglicherweise) fehlenden Einsicht seines Besitzers.
Hunde sollen nicht angeleint werden, damit sie nicht erschossen werden, sondern damit sie nicht jagen. Wenn dein Hund jagt und sich nicht abrufen lässt gehört dort eine Leine dran.
Ein wildernder Hund darf auch in der Feldmark geschossen werden.
Wenn das Tier wildert, muss er es erlegen. (Anschein dazu reicht aus)
Er ist zum Schutz der Wildtiere dazu berechtigt!
Das muss der jeweilig Berechtigte, auf allen Flächen die der Jagd tauglich sind.