Dürfen Jäger das erlegte Wild schon im Wald ausnehmen?
Hallo,
wenn ein Jäger z.B. ein Reh erlegt, darf er das Reh dann schon im Wald ausnehmen und in kleine Fleischhäppchen schneiden?
2 Antworten
Man darf erlegtes Wild selbstverständlich bereits in der freien Natur (es muss sich beim Ort des Erlegens nicht zwangsläufig um Wald handeln) aufbrechen und die Innereien in der Natur belassen (bei Schwarzwild gelten wegen der drohenden Gefahr durch die Afrikanische Schweinepest etwas andere, weitergehende Bestimmungen). Zum Teil kann das sogar erforderlich sein, damit der Wildkörper auskühlt und das Wildbret nicht verdirbt.
Allerdings gibt es für das Zerwirken besondere hygienische Anforderungen. Ist das Wildbret für den Eigenbedarf vorgesehen, könnte man es rein theoretisch auch im Revier zerwirken (was aber zu Hause in einem extra eingerichteten Raum weitaus einfacher und unproblematischer geht), aber wenn das Wildbret verkauft werden soll, ist das nicht zulässig. Dann ist man ein lebensmittelerzeugendes Unternehmen und benötigt ein vom Veterinäramt abgenommenen Zerwirkraum.
Aufbrechen(gewissermaßen Aufschneiden und Ausnehmen) schon, Zerwirken(,,In Stücke schneiden'') sollte man eher in der Wildkammer zuhause machen.
Also ich hab eine Wildkammer. Zwar nur eine kleine, aber immerhin.
Eigentlich kennt jeder Jäger einen anderen, der eine Wildkammer hat. Der wird dann eben gefragt, und das war's dann.
Aber es kann sich nicht jeder mal so eben eine Wildkammer zuhause einrichten lassen. Z.b. wenn man nur in einer Wohnung lebt. Was machen dann solche jäger. Können die das dann woanders hinbringen der das Mach Z.b. zu einem metzger?