Welcher Hund trägt Schuld?

7 Antworten

Wenn der beissende Hund angeleint war, dann ist der Besitzer des bellenden Hundes schuld, wenn der Hund sich losreisst, hat der besitzer entwedre nicht richtig aufgepasst, oder die Leine falsche angezogen.

Ganz klar derjeniche, der seinen Hund nicht richtig gesichert hat.

Der bellende Hund hat übrigens auch zuerst angegriffen - falls das der Punkt ist, der dich verwirrt :)

Daywalker1965  13.10.2019, 10:39

So mag das vom logischen vielleicht richtig sein. Das Recht ist aber nicht logisch 😎

Stichwort... Gefährdungshaftung

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Goodnight  13.10.2019, 10:46
@Daywalker1965

Doch das ist sogar sehr logisch. Die Gefährdungshaftung ist erst einmal richtig. Hier geht aber die Gefahr vom losgerissenen und nicht abrufbaren Hund aus. Der angeleinte Hund hat sich lediglich gewehrt.

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AHammer  13.10.2019, 11:07
@Daywalker1965

Musste das erstmal googlen. Ich hatte aber auch noch nie einen Hund und würde das sowieso über die Versicherung laufen lassen :D

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist haftungstechnisch egal, welcher Halter Schuld ist. Da hast du natürlich Recht.

Schuld hat aber trotzdem erstmal der, dessen Hund sich losreißen konnte. Wenn jetzt also z.B. Halter A sich darüber echauffiert, dass der andere Hund bissig wäre und einen Maulkorb tragen müsse, wäre er im Unrecht. Der andere Hund war ordnungsgemäß gesichert und hat sich nur gewehrt.

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Daywalker1965  13.10.2019, 11:17
@AHammer

Nochmal.. Gegen was soll er sich gewehrt haben???

Gegen einen bellenden Hund?

Es ist immer der beissende Hund Schuld, egal welche Situation. Trotzdem trifft den anderen eine Teil Schuld.

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Goodnight  13.10.2019, 11:25
@Daywalker1965

Der angeleinte Hund hat sich gegen einen Angriff gewehrt. Der mit dem unangeleinten Hund ist immer im Unrecht, weil er seinen Hund nicht unter Kontrolle hat.

Quelle: Das Tier im Recht

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Daywalker1965  13.10.2019, 11:30
@Goodnight

Verlinke mir deine Quelle des Artikel bitte mal 😏 Möchte gern das Original mal lesen

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AHammer  13.10.2019, 11:58
@Daywalker1965

Das ist ja ein ganz anderer Fall. Hier ist der Schaden nicht direkt durch einen der Hunde entstanden, sondern durch das Schreckverhalten der Schäferhundhalterin.

Ich glaube das grundlegende Verständigungsproblem liegt hier dabei, dass du das Verhalten des bellenden Hundes nicht als Angriff ansiehst. Aber genau das ist es: Sich bellend auf einen anderen Hund zuzubewegen, ist ein Angriff.

Wir waren alle nicht dabei, also kann auch niemand beurteilen, wie es nun genau in obigem Fall abgelaufen ist. So, wie ich das verstanden habe, hat sich Hund A losgerissen und ist auf Hund B bellend zugestürmt. Als Hund A bei Hund B angekommen ist, hat dieser zugebissen.

Dazwischen ist sicher noch ein wenig mehr passiert: Hund B wird ja nicht vollkommen unverändert dagestanden und darauf gewartet haben den anderen anzuknuspern. Sicherlich wird er Hund A mitgeteilt haben, dass er gerade so gar keinen Bock auf sein Herumgepöbel hat.

Du belästigst doch auf der Straße auch nicht einfach irgendwelche Passanten und wunderst dich dann ernsthaft, wenn du mal eine verpasst bekommst.

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Daywalker1965  13.10.2019, 12:09
@AHammer

Ich sag ja interessant die Sichtweise hier 😎

Ein bellender Hund greift nicht zwangsläufig an... Angreifende Hunde Bellen sogar ich würde sagen zu 99 % nicht.

Eben... Der geschilderte Fall wiegt sogar noch schwerer.. Das ist immer so, wenn ein Mensch verletzt wird. Trotzdem gibt es keine Entschädigung.

Es gibt keinen mir bekannten Fall in dem der Halter des unangeleinten Hund die Schuld bekommen hätte. Du darfst mich aber gerne eines besseren belehren.

Du hast ja Gefährdungshaftung bereits gegoogelt 😏

Dann Google mal noch Tiergefahr 😉 Dann wird dir manches sicher klar.

Aber richtig interessant finde ich... Du beleidigst mich und ich hau dir eine rein... Und du bist Schuld 😎 Mir passiert nix, wie du sagst 🙃

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AHammer  13.10.2019, 14:26
@Daywalker1965

Du verwechselst da was. Es gibt den Schaukampf (Bellen, Knurren, Drohen -> Ziel = Gegenüber einschüchtern) und den Ernstkampf (Beißen -> Ziel = schwere Verletzungen, Töten). Nicht erst das Beißen ist ein Angriff. Auch das "Pöbeln" ist ein aktiver Angriff auf den anderen Hund.

Damit es besser verständlich ist, habe ich den Vergleich gezogen: Wenn ich dich aktiv bedrohe, brauche ich mich nicht zu wundern, dass du dich wehrst. Natürlich ist das dann rechtlich bei Menschen noch mal anders. Da kommen noch einige Variablen dazu. Darum ging es aber nicht. Mein Anliegen war aufzuzeigen, dass ich durchaus damit rechnen kann, dass auf meine Aktion eine Reaktion folgt. Wenn ich dich in eine Ecke dränge und dir damit drohe dich jetzt zusammenzuschlagen, weil mir deine Frisur nicht passt und du mir daraufhin eine reinhaust, kann ich mich danach nicht hinstellen und sagen "Der hat mich einfach so aus dem Nichts geschlagen, der Psycho."

Beim Menschen kommt da z.B. noch die Verhältnismäßigkeit dazu... bei den Hunden ist das aber, wie wir schon festgestellt haben (-> Gefährdungshaftung), egal.

In dem von dir verlinkten Artikel steht ja "Ein Anspruch aus Gefährdungshaftung gem. § 833 BGB besteht nicht. weil der Schaden nicht durch den Hund der Beklagten, der aus dem Haus lief verursacht worden ist. [...] Stets muss aber ein zumindest mittelbarer Ursachenzusammenhang zur Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens bestehen." Der mittelbare Ursachenzusammenhang war hier halt nicht gegeben. Ergo kann man das nicht vergleichen.

Der Schäferhund-Terrier-Vorfall lässt sich eher mit einem durch ein Ausweichmanöver entstandenen Wildunfall vergleichen. Sagen wir mal, du fährst über die Landstraße und dir läuft ein Fuchs vor's Auto, woraufhin du nach links ausweichst und dabei ein entgegenkommendes Auto rammst. Dann ist das halt deine Schuld, weil du aus Panik das Lenkrad verrissen hast. So ähnlich war das mit der Schäferhundhalterin. Die Dame hat sich dadurch verletzt, dass sie an der Leine gezogen hat (wie auch immer sie das überhaupt hinbekommen hat..) - der Terrier hatte hierbei keinen großen Einfluss auf das Geschehen an sich. Da hätte halt auch ein umgefallenes Fahrrad, oder ein plötzlich losschreiendes Kind den Schäfi erschrecken können und es hätte dasselbe passieren können.

Haften muss die Terrierhalterin also nicht. "Alles richtig gemacht" hat sie aber trotzdem nicht. Eine der obersten Pflichten eines Hundehalters ist es nun mal sein Tier ordentlich zu sichern. Das hat weder die Terrier-Halterin, noch der Halter des bellenden Hundes A gemacht. Der Unterschied besteht hier darin, dass sich in dem einen Fall die Halterin vor Verwirrung selbst verletzt ;) hat und in dem anderen der Schaden aktiv durch die Hunde entstanden ist.

Die Grundregel "Wenn du deinen Hund nicht einschätzen kannst; das Gelände nicht weiträumig einsehbar; oder dein Hund nicht sicher in jeder Situation abrufbar ist; gehört er an die Leine" gilt immer. Jemand, der seinen Hund nicht an der Leine neben sich hat, braucht sich nicht zu wundern, wenn ihm etwas passiert.

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Daywalker1965  13.10.2019, 14:34
@AHammer

Ums nicht unnötig in die Länge zu ziehen.... Verlinke mir ein nur ein einziges Urteil wo es anders ist als ich gesagt habe.

Du wirst aber keines finden 😎

Und ich verwechsel da ganz sicher nix 😏 Ich habe lang genug einen Hund um zu beurteilen ob ein Hund angreift oder nur Show macht, zumindest hab ich es bisher immer richtig eingeschätzt.

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AHammer  13.10.2019, 16:17
@Daywalker1965

Ich hab ja schon geschrieben, dass das mit der Gefährdungshaftung vollkommen richtig ist. Daher wird man auch keine Urteile finden, wo steht, dass der Halter des pöbelnden Hundes schuld ist.

Dann hoff ich mal, dass du nicht einer dieser "die klären das schon unter sich"-Hundehalter bist ^^

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Daywalker1965  13.10.2019, 16:52
@AHammer

Nein das ist der größte Blödsinn überhaupt .... Wenn es was zu klären gibt, dann mach ich das schon ;)

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Wenn der andere Hund an der Leine war und deiner nicht, dann du. Der andere Halter hat alles richtig gemacht.

War dein Hund ebenfalls an der Leine, dann auch du, du hast deinen Hund nicht daran gehindert, auf den anderen Hund zuzugehen, hättest ihn zurückziehen müssen, wenn die Hunde sich nicht kennen.

Waren beiden Hunde nicht angeleint, ist tatsächlich der andere Halter Schuld. Wenn sein Hund bissig ist, hat er diesen nicht ohne Leine laufen zu lassen.

Ansotica  13.10.2019, 10:41

Ein ängstlicher Hund der von einem fremden angegangen wird und sich verteidigt ist jetzt also schon der böse Bissige den man hätte sichern müssen?

Muss natürlich nicht sein, aber so pauschal...

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blabla8151  13.10.2019, 11:47

Wie soll man den Hund denn an der Leine zurückziehen, ohne, dass ein freilaufender Hund auch nachgehen kann? Ich selbst habe einen an der Leine aggressiven Hund und oft genug lassen irgendwelche Deppen ihre ach so freundlichen und toll erzogenen Hunde auf uns zurennen. "meiner macht ja nix". Als ich letztens sagte "meiner aber schon" meinte der doch frech "des macht auch nix". Nach dem Motto, die Regeln das schon. Klar kann ich mich vor meinen Hund stellen, ihn zurückziehen oder sonstwas, aber wenn der andere hinterherläuft...

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Daywalker1965  13.10.2019, 13:07
@blabla8151

Ich nehme Hunde die einfach immer auf uns zurennen immer mit 😂😂😂 Macht so einen Spaß wenn die Halter hunderte Meter brüllend hinterher rennen 😎

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blabla8151  13.10.2019, 13:13
@Daywalker1965

Haben meine Eltern auch Mal gemacht😂😂😂 Sind einfach weiter gelaufen und so n schwarzer Labrador ist mit😂 auf einmal ist der Besitzer aber schnell geworden 😝

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Wahrscheinlich bekommen beide eine Teilschuld.

Aber für mich wäre jetzt der Hund der bellend auf den anderen zurennt und sich dann auch noch losreißt der "Schuldige".. Der andere Hund hat vielleicht zugebissen, aber er war angeleint und hatte keine Möglichkeit z.B. zur Flucht.

Das wäre jetzt mein Verständnis. Der Halter des bellendes Hundes hatte seinen Hund nicht unter Kontrolle.

Der der sich losgerissen hat stand nicht unter der Kontrolle seines Besitzers.

Als Erstes kommt die Gefährdungshaftung, im zweiten Schritt geht es nach dem Verursacher.

Es ist also nicht so, dass immer der zahlen muss, dessen Hund dann letztlich gebissen hat.

Wer nachweisen kann, dass er auf seinen Hund nach bestem Wissen und Gewissen von einer Rauferei abgehalten hat, kann nicht zur Zahlungen verdonnert werden.