Personalausweis als Pfand - Alternative?

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

Maxxticket (für Bus/Bahn) 75%
Gesundheitskarte 25%
EC- oder Kreditkarte 0%
Reisepass 0%

10 Antworten

Wenn die Dame an der Theke kein Bargeld als Pfand akzeptieren will, wende dich an den Chef. Du kannst ja auch mal vorsichtig auf § 1 Abs. 1 Satz 3 PAuswG hinweisen:

Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben.
Woher ich das weiß:Hobby – Interesse an IT-Sicherheit und Datenschutz

Wenn es dir um den Datenschutz geht, dann bleibt ja eigentlich nur Bargeld als Pfand.


PCExpert310 
Fragesteller
 30.12.2021, 09:22

Wenn die das akzeptieren würden

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Tatsächlich hast du Recht, es ist seit 2010 nicht erlaubt einen Personalausweis (oder Reisepass!) als Pfand einzufordern. Übrigens sind diese Ausweise auch gar nicht dein Eigentum, sie gehören der Bundesrepublik Deutschland. Es ist aber nicht sinnvoll, mit der Dame am Einlass zu diskutieren. Statt dessen solltest du für den heutigen Lauf den Ausweis hinterlegen, aber den Betreiber der Eisbahn auf diese Situation hinweisen. Gleich mit der Polizei zu kommen wie es dieser Artikel

https://praxistipps.focus.de/personalausweis-als-pfand-erlaubt-oder-verboten_57820

vorschlägt halte ich für etwas ... übertrieben.


PCExpert310 
Fragesteller
 30.12.2021, 08:33

Ne polizei braucht's dafür nicht danke 😂

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der Verleiher ist zu nichts von dem genannten berechtigt, es als Pfand zu verlangen.

Ihm die Möglichkeit zu geben, nicht autorisierte Kopien der genannten Dokumente zu erstellen, finde ich bereits mehr als fragwürdig und verstöst in jedem Fall gegen die DSGVO.

Wenn er kein Bargeld gegen Empfangsbekenntnis als Pfand annimmt, dann soll er sich seine Schlittschuhe irgendwohin tackern.

allerdings möchte ich ungern meinen echten Personalausweis hinterlegen, da dies zum einen verboten ist.

Das war mal. das Personalausweisgesetz von 2010 hat es verboten, in der Novellierung von 2017 heißt es jetzt im §20 PAuswG Abs.2 , dass der Inhaber darüber entscheiden darf.


PCExpert310 
Fragesteller
 30.12.2021, 09:37

Und der Inhaber (ich) lehnt es ab

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verreisterNutzer  30.12.2021, 09:39
@PCExpert310

sag ich ja, wenn er kein Bargeld gegen Empfangsbekenntnis annimmt, dann soll er sich seine Schlittschuhe dahin stecken, wo die Sonne nicht scheint.

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Artus01  30.12.2021, 09:52
heißt es jetzt im §20 PAuswG Abs.2 , dass der Inhaber darüber entscheiden darf.

Wo steht das in Deinem Link?

Allerdings steht in § 1, Abs 1, PauswG:

Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben
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verreisterNutzer  30.12.2021, 09:53
@Artus01

das deckt sich mit dem;

der Verleiher ist zu nichts von dem genannten berechtigt, es als Pfand zu verlangen.
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verreisterNutzer  30.12.2021, 09:55
@Artus01

§ 20 Verwendung durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen

(1) Der Inhaber kann den Ausweis bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen als Identitätsnachweis und Legitimationspapier verwenden.

(2) Der Ausweis darf nur vom Ausweisinhaber oder von anderen Personen mit Zustimmung des Ausweisinhabers in der Weise abgelichtet werden, dass die Ablichtung eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar ist. Andere Personen als der Ausweisinhaber dürfen die Kopie nicht an Dritte weitergeben. Werden durch Ablichtung personenbezogene Daten aus dem Personalausweis erhoben oder verarbeitet, so darf die datenerhebende oder -verarbeitende Stelle dies nur mit Einwilligung des Ausweisinhabers tun. Die Vorschriften des allgemeinen Datenschutzrechts über die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten bleiben unberührt.

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Artus01  30.12.2021, 09:59
@verreisterNutzer

Das ist mir bekannt, ich kann ja lesen.

Das ist keine Erlaubnis die Hinterlegung des Auseises zu verlangen.

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Artus01  30.12.2021, 10:00
@verreisterNutzer

Es ist egal was Nicole Quirke oder der Papst dazu sagen, es zählt einzig was im Gesetz steht.

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verreisterNutzer  30.12.2021, 10:01
@Artus01
Das ist keine Erlaubnis die Hinterlegung des Auseises zu verlangen.

Das sagte ich ja bereits mit dem ersten Satz meiner Antwort. Aber gemäß dem Text des §20 Abs.2 darf der Ausweisinhaber darüber entscheiden.

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verreisterNutzer  30.12.2021, 10:02
@verreisterNutzer

im ganzen PAuswG steht aber auch nichts mehr, dass man ihn nicht als Pfand hinterlegen darf... und das war wohl mal anders.... soweit auch ich mich daran erinnern kann.

Alles ein wenig schwammig geschrieben

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Artus01  30.12.2021, 12:49
@verreisterNutzer
im ganzen PAuswG steht aber auch nichts mehr, dass man ihn nicht als Pfand hinterlegen darf...

Richtig, das war mal anders. Allerdings ist das auch egal, denn eine Hinterlegung darf nicht verlangt werden.

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PlanckEinstein  31.12.2021, 14:44

In § 20, Abs. 2 geht es um die Ablichtung und Erhebung der Daten. In § 1, Abs. 1, Satz 3 ist geregelt:

Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben.

Es ist also weiterhin verboten.

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PlanckEinstein  01.01.2022, 17:20
@verreisterNutzer

Der Veranstalter darf nichts von einer freiwilligen Maßnahme abhägig machen, muss also also auch eine andere Möglichkeit anbieten.

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Am sinnvollsten finde ich Bargeld. Das ist das einzigste mit dem der Verleiher auch wirklich etwas anfangen kann, falls man die Schuhe nicht zurück bringt. Und außerdem ist dies unter den genannten Alternativen auch die einzige zulässige Möglichkeit