Nachteil mit Freund vom Exfreund beim Jugendamt?

7 Antworten

Ob die Freundschaft so weit geht, dass er vor Gericht lügen und nicht nur seinen Job, sondern auch seine Freiheit auf's Spiel setzen würde? Ich denke nicht.

Im Zweifelsfall solltest du dir natürlich einen guten, darauf spezialisierten Anwalt nehmen und dich ausgiebig über deine Möglichkeiten beraten lassen. Es gebe durchaus die Möglichkeit, ihn wegen Verleumdung / übler Nachrede anzuzeigen.

Dem Vater des Kindes steht es frei, sich jederzeit ans Jugendamt zu wenden, wenn er Bedenken hat das Kind betreffend. Das Jugendamt wird sich dies anhören und dich entweder zum Gespräch laden oder sich vor Ort bei dir zu Hause einen Eindruck verschaffen. Wichtig hierbei ist es immer: nie den Vater schlecht machen, immer von eurem gemeinsamen Kind reden, immer zum Wohle des Kindes agieren und nix übertreiben.

Wenn das Jugendamt denkt du bist überfordert, dann wird es Familienhilfe anbieten. Dem Vater des Kindes steht es frei das Kind auch zu sich zu holen wenn er will. Dann muss er eben klagen.

Das wird sich der Mann vom Jugendamt nicht wagen, wenn er mit Deinem Ex befreundet ist.

Das kann ihn den Job kosten oder eine höchst unangenehme Versetzung bescheren. Das gibt richtig richtig Ärger, wenn so etwas herauskommt. Die Sachbearbeiter wechseln deswegen normalerweise freiwillig und geben die Angelegenheit an einen Kollegen ab.

Du kannst Dich an den Vorgesetzten wenden und ihm diesen Sachverhalt mitteilen.

Am besten schriftlich per Einschreiben.

Hallo User123454989,

es ist sehr schön, dass dieser Mensch nur noch Dein Ex-Freund ist, denn sein Verhalten ist mehr als ein schlechter Charakter.

Er möchte Dir schaden, schadet aber genauso Deinem Kind, wenn ihm jemand glaubt-das nur nebenbei.

Das der Mitarbeiter vom Jugendamt ein Freund Deines Ex-Freundes ist, passt natürlich überhaupt nicht. Dieser kann den Fall auch nicht unbefangen sehen, da er sich auch in der Pflicht des Freundes sieht, dem zu helfen.

Auch wird er dann wissen, wenn Dein Ex-Freund die Unwahrheit erzählt, da er sein Freund ist. Ob er sich darauf einlässt, kommt auf ihn als Mensch drauf an. Dieser wird aber sicherlich vom "Fall entfern", warum- weiter unten.

Ich möchte Dich jetzt bestimmt nicht beunruhigen, aber wenn das Jugendamt auf Dich zukommt, dann nimm das auf gar keinen Fall auf die leichte Schulter, weil Du selber weißt, dass Du Dir nichts hast zu Schulden kommen lassen.

Du meinst ja, das Jugendamt sieht dann, wenn ein Mitarbeiter Dich besuchen kommt, dass an den Vorwürfen nichts dran ist. Da wiegst Du Dich zu sehr in Sicherheit-denn diese können auch oft was ganz falsches sehen.

Auf der einen Seite reagiert das Jugendamt oft überhaupt nicht auf Hinweise, die auf die "Gefärdung des Kindeswohl" hinweisen-wo es aber dringend nötig wäre.

Auf der anderen Seite "überreagieren" diese aber und so ist es tatsächlich möglich, dass Du -wenn die Dein Kind in Gefahr sehen- einfach handeln und Dir Deinen Sohn wegnehmen können- ohne richterliche Genehmigung.

Darum, wirklich ganz dringend, such Dir sofort einen Anwalt, warte nicht ab, weil Du meinst, es passiert nichts.

Alles was Du sagst zu einem Mitarbeiter des Jugendamtes kann gegen Dich verwendet werden, da Dir das Wort im Mund so umgedreht werden kann, dass aus etwas positivem etwas negativen entsteht, irgendeine Bemerkung anders gesehen wird........

Beim Jugendamt gibt es kein Aussage steht gegen Aussage. Die machen sich ein Bild, wenn auch ein falsches und handeln danach.

Da wir in der Familie einen Richter haben weiß ich wovon ich "schreibe".

Ein Anwalt ist jetzt der richtige Ansprechpartner für Dich.

Liebe Grüsse und ich wünsch Dir alles Gute und auch schöne Ostern!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Liebe verzeiht nicht alles!

Das sollte dieser Mann tunlichst lassen, sonst ist er seinen Job los. Sollte er tatsächlich der zuständige Sachbearbeiter sein (und nicht nur irgendein Mitarbeiter im Jugendamt), dann sollte er den Fall wegen Befangenheit abgeben. Aber in jedem Fall wird noch eine 2. Person auf den Fall gucken.

Ablauf im Jugendamt bei einer Kindeswohlgefährung:

  • Annahme der Kindeswohlgefährdung
  • Gespräch mit dem Gruppenleiter bzw. einer weiteren erfahrenen Fachkraft
  • erste Einschätzung der Gefährdung (standardisierter Fragebogen)
  • Kontaktaufnahme (meist telefonisch), nur bei dringenden Fällen wird dieser Schritt ausgelassen
  • Hausbesuch (in der Regel durch zwei Fachkräfte)
  • nochmalige Gefahreneinschätzung
  • Abschluss des Verfahrens (Ende des Kontakts zur Familie, Hilfeeinleitung, Inobhutnahme, ...)
Woher ich das weiß:Berufserfahrung