Chancen vor dem Familiengericht? Unterschrift zurückziehen?

3 Antworten

Das ist so nicht abgelaufen.

Kein Jugendamt zahlt freiwillig ein Mutter-Kind-Heim für eine Mutter, die das nicht benötigt. Kein Jugendamt zahlt freiwillig für eine Pflegefamilie, wenn die Mutter völlig in Ordnung ist.

Das kostet alles richtig Geld und es gibt so viele Fälle, die das dringend brauchen, da läuft niemand los um einer Mutter eine reinzudrücken.

Vielleicht solltest Du mal Deine Position überdenken.

LumaraToast 
Fragesteller
 16.06.2018, 18:13

es ist Fakt, dass es so abgelaufen ist. und ich weiß, dass es keinen Sinn ergibt, dafür kann ich allerdings rein gar nichts.

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Sero1122  24.01.2024, 21:07

Die Kosten sind den JA ersteinmal weniger wichtig. Beim kleinstem Anzeichen dass irgendwo etwas nicht stimmt wir lieber auf "Nummer Sicher " gegangen. Und da ist dann auch schnell die Meinung bzw. Aussagen der Jugend und Familienhilfe (egal welcher Art) das einzig ausschlaggebende. Dabei spielt keine Rolle wie die "Fachkräfte" von JH- Anbietern , Einrichtungen oder Gutachter arbeiten. Das Jugendamt hat jemanden auf den es die Verantwortung abwälzt und dessen Aussagen treffen dann auch zu. Was das Thema JA , Jugendhilfe, Familiengeschichte und Gutachter angeht, ist unser Staat dem NS-Staat leider noch sehr ähnlich.

Wenigstens gibt es mittlerweile Ombudsstellen, die können aber auch nur in wenigen Fällen helfen.

Eine Aussage wie "das ist so nicht passiert " ist weder Hilfreich noch zeugt sie von viel Ahnung.

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Ich war danach bei einer Anwältin und diese hat mir empfohlen, diese Unterschrift zurückzuziehen. Das habe ich dann auch gemacht. Daraufhin bat die Frau vom JA um ein Gespräch, zu dem habe ich dann die Großmutter von meinem damaligen Freund mitgenommen (zur eigenen Familie zu der Zeit kein Kontakt, und sie wollte mich nicht alleine da rein lassen). Jedenfalls hieß es dann: "Du unterschreibst das nochmal, bringst uns ein psychiatrisches Gutachten (sie haben behauptet ich sei krank im Kopf wegen eines unbegründeten Aufenthaltes in einer Jugendpsychiatrie im Jahre 2015) und in 3-4 Monaten hast du dann deinen Sohn wieder." Ich habe das geglaubt, hab unterschrieben, und dann war ich bei meinem Psychiater, dieser hat auch nichts feststellen können, hat dann mit dem Jugendamt telefoniert, und dieses meinte dann so "ist uns egal, solang wir kein gerichtlich angeordnetes Gutachten vorliegen haben, bekommt sie ihr Kind nicht".
Ich habe also keine andere Möglichkeit als vor Gericht zu ziehen, allerdings habe ich sehr große Angst davor. Ich möchte mein Kind unbedingt zurück haben, aber mir ist das alles viel zu Riskant. Auch wenn ich nie etwas gemacht habe. Nur eine Sache, auf die ich garantiert nicht stolz bin, und ich bereue es. Aber es war nichts ganz so schlimmes. ich bin ihm gegenüber 2x etwas lauter geworden, nachdem meine Nerven so schon am Ende waren, ich ein paar Tage lang nicht schlafen konnte und er dann durchgehend geschrien hat. Ich schätze mal, meine Laune hatte sich auf ihn übertragen.
Mein Sohn ist mittlerweile seit 8 Monaten von mir getrennt.
Meine Fragen wären nun die folgenden:
1. Habe ich vor dem Gericht so noch eine Chance? Vermutlich würde schlecht aufgenommen werden, dass ich mich erst so spät beim Gericht melde?
2. Kann man nach über einem halben Jahr noch die geleistete Unterschrift zurückziehen?

Ich bin Dankbar für jede Hilfe, auch gerne wenn es nicht gerade nur um die Beantwortung dieser zwei Fragen geht.

Einen Anwalt dazu nehmen und falls noch aktuell (ich hoffe nicht) an die Ombudsstellen der Jugendhilfe wenden.

Kommentare wie "ist so nicht passiert " einfach ignorieren. Soetwas passiert in Deutschland, deshalb war die Einrichtung der Ombudsstellen ja erst notwendig.