Ist das rechtens?

4 Antworten

Grundsätzlich braucht es keinen richterlichen Bescheid um jemandem Hausverbot zu erteilen, das Jugendamt kann in dem Fall vom Hausrecht Gebrauch machen und kann anhand dessen Hausverbot erteilen. Bezüglich des Umgangsverbots, ist es ein wenig komplizierter denn darüber kann nur das Familiengericht entscheiden, die Mitarbeiterin vom Jugendamt kann nicht einfach so willkürlich über das Umgangsrecht entscheiden. Ehrlich gesagt kommt mir die Situation ziemlich eigenartig vor, denn ohne vorher die Vorwürfe zu überprüfen kann das Jugendamt einem die Kinder nicht einfach so wegnehmen.

Cocomelon3 
Fragesteller
 21.08.2022, 12:09

Vorwürfe gab es schon lqng darum ging es auch nicht. Das war schon rechtens. Die Art und Weise war nur daneben

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Sehr ungewöhnlich das man das per Email bekommt und nicht per Post 🤔

Hat er bei der Nummer in der Email angerufen oder bei dem zuständigen Jugendamt?

Ich kann mir nicht vorstellen dass, das wirklich von Jugendamt kommt 😅

Bei sowas hat das Familiengericht eigentlich immer mit zu sprechen.

Außerdem prüft das Jugendamt natürlich erst ob die Vorwürfe stimmen, so schnell nehmen die niemanden sein Kind weg😅

Cocomelon3 
Fragesteller
 21.08.2022, 12:08

Doch war vom Jugendamt. Er hat ja auch mit denen telefoniert. Tun sie, siehste ja. Lag ne Gefährdung vor und Zack weg

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also ich kann schon verstehen, dass man, wenn einem das Kind entzogen wird, sich einmal im Ton vergreift.

Ich kann auch verstehen, wenn die Dame vom Jugendamt dem Herrn Hausverbot erteilt. Aber das Umgangsrecht mit dem Kind davon abhänig zu machen? das geht mal garnicht!

erst mal muss, jedenfalls für eine dauerhafte Entscheidung, das Familiengericht gehört werden und zweitens kann die Dame den Umgang mit dem Kind nicht davon abhänig machen, wie er sich gegenüber ihr verhält.

ich kann nur zwei Dinge raten:

  1. herunterkommen und sich tatsächlich entschuldigen. im Jugendamt SOLLTE man verständnis dafür haben, dass die Eotionen hochkochen können
  2. Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen und Akteneinsicht fordern. wahrscheinlich wird dies anwaltlicher Hilfe bedürfen.

und die Dame sagte solange er sich nicht bei ihr entschuldigt,hat er dort Hausverbot und Umgangsverbot mit dem Kind.

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das kann Sachbearbeiterin Jugendamt nicht entscheiden bzw festlegen. Dies muss vom Familiengericht entschieden werden