Welche Verpflichtung hat die Kindesmutter zum Kindesvater?
Guten Tag sehr geehrte Community,
ich hab mal eine Frage bezüglich der AUSKUNFTSPFLICHT.Muss die Mutter von sich aus Melden um den Kindesvater Auskunft über das Kind zugeben oder muss sich der Vater ständig selbst melden um Informationen zu bekommen ?
Sowie ist die Mutter verpflichtet sich selbständig zu melden, wenn das Kind gern den Vater sehen möchte ?
Situation:
Die Kindesmutter erlaubt mir den Umgang mit meinem Sohn nur kommt von Ihrer Seite aus nie was. Es muss immer von Kindesvater Seite aus kommen (Melden Informationen rausbekommen etc.). Dazu erlaubt die Kindesmutter nicht das meine Eltern den kleinen sehen dürfen, da meine Eltern 1x im Jahr bei mir sind, bzw. was heißt erlaubt der kleine weiß nicht einmal das Er Großeltern hat, da Sie ihm das nie gesagt hat und wenn der Kindesvater den kleinen daraufhin anspricht, dass es der Opa gekauft hat kam als Antwort "Ich habe kein Opa". Deshalb ist halt meine Frage, welche Verpflichtung die Kindesmutter hat gegenüber des Kindesvaters?
Danke ihm voraus für die Information
7 Antworten
....wie die anderen schon geantwortet haben. Was ich noch dazufügen möchte ist dein RECHT auf Auskunft, wenn du das Kind finanziell unterstützt (Unterhalt), dass du dann ein Recht auf Auskunft über z.B. seine schulischen Leistungen und seine allgemeine Entwicklung hast. Freiwillig muss dir die Kindsmutter die Auskünfte nicht geben. Nur, wenn auch deine Entscheidung wichtig ist. Auch im Krankheitsfall musst du informiert werden, wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt. Und wen du mit deinem Kind triffst (Großeltern) ist ganz allein deine Sache, ebenso, was du mit dem Kind in eurer gemeinsamen Zeit machst, solange es nicht gefährlich ist bzw. das Kindeswohl gefährdet.
Offenbar will dir die Mutter das Kind vorenthalten - und auch, dass sie eine Beziehung zu den Großeltern untergräbt, ist nicht in Ordnung.
Geh zu einer Familienberatung, erzähle die Situation - zu einem zweiten Termin sollte die Kindsmutter kommen, um das zu klären.
Weigert sie sich, wende Dich ans Jugendamt.
Sie hat diesbezüglich keinerlei Verpflichtungen.
Du kannst das Kind regelmäßig sehen, wie vereinbart und weiter muss da nichts von ihr kommen.
Ich wüsste nicht das es bezüglich der Auskunftspflicht irgendwelche generelle Regeln gibt wie die auszusehen hat. Wenn du die Infos bekommst, auch auf Nachfrage hin erst, dann ist doch okay.
Leg dir dein set an fragen zurecht das du jedes Mal durch gehst. Nervig, aber du bist dann informiert.
Wenn du dein Umgangsrecht wahrnimmst, was auch bedeutet das du allein mit deinem Sohn sein darfst und solltest, und er auch bei dir übernachtet geht es die Mutter schlicht nicht großartig an was ihr tut und wenn ihr Trefft und kennenlernt. Es sei denn es gibt tatsächliche Gründe die dagegen sprechen, wie zB oma oder Opa sind Pädos oder sowas.
Leg halt den Besuch der Großeltern auf einen Umgang den du dann eh hast. Problem gelöst.
Na, erzähl dem Kind doch das es durchaus Großeltern gibt und es sie nun kennenlernt. Mama hat sich halt vertan oder so. Das bekommt das Kind schon verpackt ^.^
Erklär dem Kind das ein Vater auch einen Namen hat. Ja, ist manchmal unvorstellbar für die kleinen, aber auch das bekommen sie hin.
Man muss Kinder nicht ständig und immer mit Samthandschuhen anfassen. Erklär halt altersgerecht und ohne Mama schlecht zu machen was Phase ist und gut.
Die Mutter hat die Pflicht, den Umgang zum Vater zu ermöglichen oder besser: sie darf ihn nicht verweigern.
Sie muss aber nicht nachfragen, wann das Kind denn mal zum Vater kann. Das kann sie machen, wenn sie will, aber das kann eben auch der Vater machen oder über jeden Pups informieren, dass das Kind, was weiß ich, im Kindergarten ein Auto gemalt hat, auch wenn der Vater das vielleicht interessant findet.
Sie müssten höchstens über Grundlegende Dinge informieren und nachfragen, wenn es ein gemeinsames Sorgerecht gibt und sie Dinge schlicht nicht allein entscheiden darf, wie z.B. die Wahl der Kita, der Schule, Umzug (wenn der weiter weg geht) oder medizinische Eingriffe.
Zwecks der Großeltern: wenn das Kind beim anderen Elternteil ist, darf der die Freizeit natürlich so gestalten, wie er das möchte. Da bräuchts schon Gründe, dass das Kindeswohl gefährdet wäre, wenn es Umgang mit den Großeltern hat.
Sie muss aber nicht nachfragen, wann das Kind denn mal zum Vater kann.
Nicht Sie fragt das, sondern das Kind selbst möchte sein Vater sehen. Sie meldet sich Stadtessen nicht. Obwohl der Kindesvater gesagt hat, dass wenn du mich sehen möchtest. Dann sagt es der Mama und Sie soll sich bei mir melden sich aber irgendwelche ausreden auskennt, wieso der Papa das Kind nicht sehen möchte.
Das würde ich ja schon so machen, da aber die Mutter das Kind erzählt hat. Das es kein Opa oder Oma (von der Seite des Vaters gibt). Wird das Kind sehr überfordert sein damit, wenn Er die anderen Großeltern kennenlernt. Dazu kommt noch das die Mutter, zum Vater, nicht "geh zum Papa sagt" sondern seinen Namen nennt und somit verwirrt Sie eher das Kind. Zusätzlich sehe ich das Kind nur Paar Stunden, da die Mutter ihn nicht übernachten lässt (Das Kind ist 5.Jahre Alt)