Nachbar-Mauer: Darf ich Kletterpflanzen daran pflanzen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn die Grenzgebäude rechtswidrig sind reicht eine Mitteilung an die Bauaufsicht. Die muss dann für die Beseitigung sorgen.

Es ist aber nicht auszuschließen, dass die Gebäude nicht gegen öffentliches Baurecht verstoßen. Das hängt von Festsetzungen eines Bebauungsplanes und den Regelungen der Landesbauordnung ab. Danach gibt es viele denkbare Fälle, nach denen eine Grenzbebauung auch ohne Einverständnis der Nachbarschaft zulässig ist. Die Einzelfallbeurteilung kann jedoch nicht durch Laien bei gutefrage.net erfolgen, nur vor Ort und nach Kenntnis der Rechtsgrundlagen und durch Fachleute.

Fest steht, dass die Freihaltung der Aussicht nicht zu den "nachbarschützenden" Vorschriften gehört.

Du darfst die Wand bepflanzen, so lange dadurch die Wand nicht beschädigt wird. Zu empfehlen sind deshalb keine Kletterpflanzen, sondern selbsttändige Hecken oder Bäume, die Du auf Deinem Grundstück vor die Wand pflanzt. Wenn dann freilich der NAchbar seine Wand putzen oder streichen will musst Du die Pflanzen wieder beseitigen, wenn die Grenzwand rechtmäßig ist.

yogibeeaar1 
Fragesteller
 21.04.2012, 09:59

Muss sie denn die Wand nicht selber streichen auf unserer Seite des Grundstücks?

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Seehausen  21.04.2012, 10:29
@yogibeeaar1

Nein, muss der Nachbar nicht. Und wenn er es will, muss er von Euch ein Betretungsrecht erhalten. Freilich muss er dann den Schaden erstatten, der durch die Bauarbeiten auf Eurem Grundstück entsteht.

Wenn Ihr aber seine Wand als Rankgerüst für Kletterpflanzen benutzt fügt Ihr dem Nachbar Schaden zu und behindert seine Unterhaltungsarbeiten der Mauer. Er kann verlangen, dass die Pflanzen beseitigt werden.

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yogibeeaar1 
Fragesteller
 27.04.2012, 03:16
@Seehausen

Findest du es denn in Ordung was die mit uns macht? Also des mit der Aussicht vor allem und das die Mauer auf unserem Grundstück steht..

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Seehausen  27.04.2012, 09:16
@yogibeeaar1

Ich habe nur die Rechtslage beschrieben, keine subjektive Meinung verkündet. Subjektive Ansichten nützen Euch doch auch nicht!

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Johnny168  19.12.2020, 16:01
@yogibeeaar1

Nein. Wenn die Mauer auf eurem Grundstück steht, dann muß sie abgerissen werden.

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Eigentlich ist es ganz einfach und ohne Anwalt, also kostenfrei zu klären:

e-Mail an die zuständige Baubehörde, „man wäre sich nicht sicher, ob die Mauern / Gebäude an und auf dem eigenen Grundstück so in Ordnung, sind, die Bauaufsicht möchte bitte prüfen“ und alles nimmt seinen Lauf... und Sie sind raus aus der Nummer! Den Rest übernimmt die Bauaufsichtsbehörde

Das ist doch bereits eindeutig, ein festes Mauerwerk in 2 Meter Höhe auf der Grundstücksgrenze bedarf der schriftlichen Zustimmung des Nachbarn.

Eine Bebauung auf dem Grundstück des Nachbarn ist ohne schriftliche Zustimmung rechtswidrig. Ich würde dem Nachbarn schriftlich und per Einschreiben-und Rückschein auffordern die auf meinem Grundstück errichtete Mauer innerhalb von 4 Wochen auf seine Kosten zu entfernen.

Lässt er die Frist verstreichen, zum Anwalt geben.

yogibeeaar1 
Fragesteller
 20.04.2012, 17:32

hm nun ich weiß nicht exakt die höhe aber größer als ich also mindestens 1,80 oder 1,90 meter.. Und das Attelier ist einfach eine Frechheit! Ich sehe nur noch Dach wenn ich aus 2 Fenstern meiner insgesammt 3 Fenstern raus schaue! Ich bin total verzweifelt! meine Mutter ist eindeutig zu gutmütig! Und ich auch wie man schon aus der Fragestellung ersehen kann -allein dass ich Frage Ob ich Kletterpflanzen dran bauen darf? Wie doof bin ich eigentlich! Manoman ich weiß einfach nicht weiter! Es könnte sein, dass die Mauer auch nur zur HÄLFTE auf unserem Grundstück steht (wozu wir niemals eingewilligt haben!) und das Attelier ist wirklich eine Zumutung!

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Seehausen  20.04.2012, 17:43

Diese Antwort ist so nicht richtig, weil in vielen Landesbauordnungen inzwischen Einfriedungsmauern bis zu 2m Höhe ohne Einverständniserklärung der Nachbarschaft zuilässig sind.

Vorsicht mit der Verbreitung antquierter Ansichten auf Kosten der Fragesteller!°

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yogibeeaar1 
Fragesteller
 20.04.2012, 17:51
@Seehausen

Ich weiß eh nicht ob ich will dass die Nachbarin das alles abreißen lassen muss. ich bin ja kein böser Mensch! Ich finds nur so ungerecht mir gegenüber! Ich denke sie hält mich für doof so dass sie alles mit uns machen kann!

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Seehausen  20.04.2012, 17:55
@yogibeeaar1

Recht haben heißt noch lange nicht, Recht bekommen! Und im vorliegenden Fall gibt es viel zu viel Vermutungen um konkrete Antworten geben zu können.

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Zeigen sie die verfehlungen , den Überbau auf Ihrem Frundstück und den nicht von OIhnen genehmigten Hochbau beim Bauordnugnsmat mit der forderung nach Rückbau an. Den Rückbau verlangen, kann nur der im Grundstück eingetragene Eigentümer des belasteten Grundstückes. Die Anzeige baulicher Verfehlungen als solcher kann jeder "Dödel" stellen, der sowas beobachtet hat. Ihre Pflanzvorstellugnen sollte Sie besser unterlassen - das gibt dann Ärger von der anderen Seite.