Architekten kosten Anbau Mauer Dach?

3 Antworten

Hallo, das ist kein lukrativer Auftrag für einen Architekten.Vielleicht findet ihr einen jungen Architekten oder einen Bautechniker oder einen Bauhandwerksmeister, laßt euch von denen ein schriftliches Kostenangebot machen und entscheidet dann, wen ihr nehmt.

Das ist Verhandlungssache. Fakt ist, dass der Nachbar dann (nochmals) dafür unterschreiben muss! Es müssen sonst die Abstandsflächen eingehalten sein, Brandschutz usw....

Je nach Grösse des Bauvorhabens kann man die amtlichen Anträge mit Plan auch selber machen. Auskunft wie das zu gestalten ist und welche Vorschriften zu berücksichtigen sind, gibt meist die Bewilligungsbehörde, die auch z.B. sagen kann, ob die Mauer und das Dach isoliert  werden müssen etc. Der Antrag muss ziemlich sicher auch den Abbruch des Wintergartens beinhalten.

Allerdings würde ich gewisse Fragen im Zusammenhang mit der Statik durch einen Baufachmann abklären lassen, weil nicht alle Bewilligungsbehörden kontrollieren, ob Euch das Dach zusammenbricht oder die Mauer sich senkt;

1. Ist die Betonplatte bzw. ein Streifenfundament tragfähig genug für eine Mauer? (Ein Wintergarten ist nämlich meist wesentlich leichter als eine Mauer, auch wenn sich das Fundament nicht bewegen darf, weil sonst die Scheiben springen etc.). 

2. Wie muss das Dach gestaltet werden? Möglicherweise können  Auflagerungen des Wintergartens übernommen werden. 

enginmachine  03.12.2016, 19:21

Kompletter Schwachsinn. Bitte ignorieren. 

Selbst wenn ihr es schafft den Bauantrag zu zeichnen, die Formulare auszufüllen und einen Lageplan zu besorgen, dann braucht ihr eine Person, die Planeingebeberechtigt ist. das kann in einigen Bundesländern unterschiedlich sein. Es konnen Architekten, Ingeneure, Techniker und Maurer- und Zimmerermeister sein. 

Der Genehmigungsbehörde ist es scheiss egal, ob ihr Mauern und Dach dämmt ( Isolieren ist ein Laienhafter Fehlbegriff ) Das ist Sache eures Planers und des Energieberaters. 

Für den Abbruch braucht kein seperater Antrag gestellt werden, das kann man in dem Bauantrag mit rein zeichnen und beschreiben.

Vor Baubeginn braucht ihr eine Statik. Dieser sollte auch das Fundament begutachten.

Die Dach ( Flachdach ) Konstruktion ist nur mit eurem Planer zu gestalten. Der weis am Besten, was möglich ist.

Kosten dürften zw 1000€ bis 2000 liegen, kommt auf den Aufwand an, und wen ihr nehmt.

Ihr Maurermeister

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schaerschweiz  04.12.2016, 08:24
@enginmachine

Na, grundsätzlich funktioniert (!) das bei uns so wie geschildert, bei solch kleineren Bauvorhaben und Umbauten! Habe ich kürzlich so durchgezogen. 

Sind wir laut Maurermeister deshalb alle etwa alle - inklusive verantwortliche Behörden - schwachsinnig?

Ob da einer "planeingabeberechtigt" sein muss, kann man ja bei der Bewilligungsbehörde erfahren, genau so wie die evtl. Bedingungen bezüglich Statik, Isolation, erforderliches Einverständnis der Anstösser etc. etc.

Du willst ja Dein Projekt möglichst kostengünstig verwirklichen, also geh wie folgt vor:

Geh mit Deiner Idee zur Bewilligungsbehörde und lege dieser Deine Absichten mit Plänen (auch verfügbare Baupläne der Liegenschaft), Fotos, Planskizzen etc. vor. Diese kann Dir dann sagen, ob Du ein "normales" Baugesuch einreichen musst und welche Bedingungen dazu erfüllt werden müssen. Sie wird Dir auch sagen können, ob Du gar kein Baugesuch oder ein vereinfachtes Baugesuch einreichen kannst und wie dieses zu gestalten ist. Oft wird für solche Informationen ein Formular abgegeben, was oft dazu führt, dass Du Dich anderswo (z.B. Architekt) kostenpflichtig beraten lassen musst.

Falls Du ein vereinfachtes oder kleines Baugesuch (falls das existiert) einreichen kannst, so bist Du meist aber selbst für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich und Nichteinhaltung der Vorschriften kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass Du die neue Mauer wieder abbrechen musst. Auch für die Statik bist Du dann selbst verantwortlich bzw. musst Du wahrscheinlich einen verantwortlichen Statiker beiziehen. 

Aber frag Dich lieber durch, bevor Du Fachleute beauftragst - es kommt in solchen Fällen meist billiger.

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schaerschweiz  04.12.2016, 09:36
@schaerschweiz

Ich muss vielleicht noch ein Detail erwähnen: Mein Ratschlag ist international gehalten. Standortspezifische Unterschiede gibt es deshalb sicher. 

Nicht zu unterschätzen ist z.B., ob die verantwortlichen Behörden einen eventuell vorhandenen Ermessensspielraum nutzen oder nicht.

Deshalb ist es sicher richtig, wenn man mit der zuständigen Behörde Kontakt aufnimmt.

Hatte bei mir Erfolg bei einer Raumvergrösserung um 40 Quadratmeter. 

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enginmachine  05.12.2016, 10:18
@schaerschweiz

Die Ausführungen von schaerschweiz sind reiner Schwachsinn. von den Behörden war nichts geschrieben.

Es ist einfach Fakt, das für gewisse Behördenanfragen formelle Bedingungen bestehen. Es steht in jeder Landesbauordnung, das Eingabepläne nur von berechtigten Personen gemacht werden dürfen, genau so wie Statik und Energieberechnung.Diese Dinge sind doch elementar wichtig. Das kann kein Laie machen. 

Isolation ist z. B Strom in der Kupferlitze durch einen PVC Mantel zu isolieren. Ein Haus zu dämmen ist eine Thermische Angelegenheit. Wird in der Regel mit Styropor, Mineralwolle oder oder oder gemacht. Isolieren hat mit Dämmen also nichts zu tun. Allein schon diese Begrifflichkeit sollte schaerschweiz sich mal richtig zu Gemüte führen, bevor er hier so einen Schmarrn verzapft.

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schaerschweiz  05.12.2016, 22:51
@enginmachine

Na ja, andere Länder anderes Sitten. 

Wie gesagt (kann enginmachine auch lesen?), bei uns funktionierte das ganz konkret so wie geschildert.

Nehme zur Kenntnis, dass wir hier alle schwachsinnig sind und einen schmarrn verzapfen.

Die Rückfrage bei der entsprechenden Behörde ergab, dass die "Fachleute" von solch "minderen" Regeln oft nichts wissen (wollen), weil sie ja sonst nichts daran verdienen. 

Da liegt offenbar einer der wesentlichen Unterschiede zwischen einer echten Demokratie, wo die Leute bei der Gesetzgebung mitwirken können und anderen Staatsformen....

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