Muss dieser Probetag bezahlt werden?

4 Antworten

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Du hast völlig Recht mit Deinem Argwohn!

Wenn Du reguläre Arbeiten ausgeführt hast, nach Anweisung, wie andere Arbeitnehmer auch, dann handelt es sich bei diesem Probearbeitstag nicht nur um ein "Einfühlung-" oder "Kennenlernverhältnis" (bei dem man sich umschaut, den Betrieb, die Arbeit und die Abläufe kennenlernt), das nicht bezahlt werden muss, auch wenn man dabei selbst etwas an Arbeiten verrichtet.

Hast Du "normal" gearbeitet - wie andere im Betrieb auch -, dann ist dieser Probearbeitstag vom Arbeitgeber zu bezahlen. Diese Verpflichtung zur Bezahlung besteht selbst dann, wenn es eine Vereinbarung gibt, dass der Probearbeitstag nicht vergütet werden soll; eine solche Vereinbarung wäre nichtig/unwirksam.

Er darf bezahlt werden: https://www.impulse.de/management/recruiting/probearbeiten/2097218.html#Darf_das_Probearbeiten_bezahlt_werden

"Darf das Probearbeiten bezahlt werden?

Unternehmer müssen Bewerber während des Einfühlungsverhältnisses nicht bezahlen, auch der Mindestlohn gilt nicht. „Ein Vergütungsanspruch besteht auch dann nicht, wenn eine verwertbare oder nützliche Tätigkeit verrichtet wird“, sagt Fachanwalt André Ueckert. Allerdings würden manche Unternehmen Fahrtkosten erstatten.

Achtung: Wollen Sie dem Kandidaten doch ausnahmsweise eine Entschädigung für den Zeitaufwand zahlen, ist folgendes wichtig: In einer Vereinbarung ist eindeutig zu formulieren, dass es sich nicht um eine Vergütung für die geleistete Arbeit handelt."

Wie auch immer, möchtest du wirklich einen juristischen Tanz aufführen? So wie ich dich verstanden habe, möchtest du so oder so dort nicht arbeiten.

Mal ganz davon abgesehen, soll das ja einen Einblick in die Realität des Arbeitsplatzes geben. Und dann muss man einfach ran und das tun, was einen erwartet.

Familiengerd  02.10.2020, 16:43
Unternehmer müssen Bewerber während des Einfühlungsverhältnisses nicht bezahlen

Eben: wenn es sich um ein "Einfühlungsverhältnis" handelt, wenn man sich also im Betrieb umschauen, die Arbeit kennenlernen will.

Wenn der Arbeitnehmer aber an einem Probearbeitstag reguläre Arbeiten ausführt, nach Anweisung, wie andere Arbeitnehmer auch, dann ist dieser Probearbeitstag zu bezahlen - selbst dann, wenn vereinbart wurde, dass er nicht vergütet wird.

Es handelt sich dann eben nicht nur um ein "Einfühlungsverhältnisses"!

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Eine Bezahlung für einen freiwilligen Probetag ist eher nicht üblich.

Familiengerd  02.10.2020, 16:45

Mag ja sein, dass viele das für "unüblich" halten.

Es besteht aber ein Vergütungsanspruch, wenn der Arbeitnehmer an einem Probearbeitstag reguläre Arbeiten ausführt, nach Anweisung, wie andere Arbeitnehmer auch, dann ist dieser Probearbeitstag zu bezahlen - selbst dann, wenn vereinbart wurde, dass er nicht vergütet wird.

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Ne leider nicht. Solange du den Zettel unterschrieben hast, indem du unvergütet arbeitest bzw. mündlich zugesagt hast, kannst du auch 15 std arbeiten. Der Hacken ist halt, dass diese 15 std im Rahmen des Probetages sind. sieht leider Erfolgslos aus...

Mit freundlichen Grüßen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
DerFkcr 
Fragesteller
 02.10.2020, 14:27

Einen Zettel oder ähnliches habe ich nicht Unterschrieben. Mündlich zugesagt habe ich ebenfalls nicht. Als der Chef es nur nebenbei erwähnte, hab ich mich erstmal gar nicht getraut irgendetwas zu sagen.

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SlightlyAnnoyed  02.10.2020, 14:31
@DerFkcr

Dadurch, das du die Arbeit freiwillig gemacht hast und der Chef dir vorab gesagt hat, das es nicht vergütet ist, musst du jetzt damit leben. Im Zweifelsfall vorher nachfragen oder überlegen, ob man dort einen Tag für lau schuftet.

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SirKermit  02.10.2020, 14:31
@DerFkcr

Verträge sind in der Regel auch ohne Unterschrift gültig. Oder unterschreibst du beim Bäcker einen Kaufvertrag für 2 Brötchen? Bestimmt nicht, aber es ist und bleibt dennoch ein gültiger Kaufvertrag über 2 Brötchen.

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Alejandro1998  02.10.2020, 15:49
@DerFkcr

Hier spricht man von konkludentem Handeln. Durch Stillschweigen und schlüssigem Handeln kann auch eine Einwilligung entstehen

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Familiengerd  02.10.2020, 16:46

Das ist Unsinn!

Es besteht ein Vergütungsanspruch, wenn der Arbeitnehmer an einem Probearbeitstag reguläre Arbeiten ausführt, nach Anweisung, wie andere Arbeitnehmer auch, dann ist dieser Probearbeitstag zu bezahlen.

Das gilt auch dann, wenn vereinbart wurde, dass er nicht vergütet wird, denn solch eine Vereinbarung ist nichtig/unwirksam.

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Anonymous187551  02.10.2020, 17:38
@Familiengerd

Nein! Es heißt doch Probearbeitstag! Dieser wird genauso wie ein Praktikum nicht vergütet! Beim Praktikum kann man auch durchaus schwere Arbeit leisten...

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Familiengerd  02.10.2020, 18:17
@Anonymous187551

Das ist schlicht und einfach falsch!

Auch ein Praktikum ist zwingend zu vergüten, wenn es freiwillig (also nicht vorgeschrieben) ist und nicht der Berufs oder Studienorientierung dient

Im Übrigen sind vorgeschriebene (Pflicht-)Praktika nach dem 3. Monat zu vergüten.

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Anonymous187551  02.10.2020, 19:51
@Familiengerd

also um das klar zu stellen. Ich habe ein 1 monatiges Praktikum gemacht und wurde dafür vergütet! Und beim freiwilligen Praktikum, wie es schon heißt, ist es freiwillig und auch keine Vergütung vorgeschrieben

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Familiengerd  02.10.2020, 20:15
@Anonymous187551

Was willst Du damit denn jetzt "klargestellt" haben?!?

Offensichtlich bist Du nicht in der Lage, meine Aussagen logisch einzuordnen/zu "verarbeiten".

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