Mit 14 zu Freunden ziehen? Jugendamt?

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Hallo Sina, das ist durchaus möglich, wenn seine Mutter einverstanden ist und die Eltern des Freundes in dieser Zeit die Pflegschaft übernehmen, was ich mir jedoch nicht wirklich vorstellen kann.

Sina1234567 
Fragesteller
 02.02.2013, 13:12

klingt doch schonmal ganz gut, ich gebe es weiter :)

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Solange, wie er nicht volljährig ist, und die Mutter das Sorgerecht hatt, darf er n icht wegziehen von ihr. Das tut mir leid.

Sina1234567 
Fragesteller
 02.02.2013, 13:08

danke.. ich gebe es ihm mal so weiter.

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Zu Freunden würde mich wundern, da gibt's ja null offizielle Kontrolle -das geht nicht.

In eine betreute WG schon eher, aber das müsste das Jugendammt genehmigen und seine Erziehungsberechtigten werden mit Sicherheit auch dazu angehört.

also zu Freunden, das klingt nicht besonders für mich! Zu Verwandten könnte er ziehen, wenn seine Mutter mit einverstanden ist.

Luminol  02.02.2013, 14:09

Es ging ja um die rechtliche Würdigung, nicht um Deine Meinung

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