Lohnzahlung bei Krankheit 1. Monat?

3 Antworten

In den ersten 6 Monaten eines Beschäftigungsverhältnisses erwirbt man erst einmal nur Teilurlaub.

Der Urlaubsanspruch bemißt sich, bei Teilurlaub, nach vollen Beschäftigungsmonaten - wenn Du zum 31.03. gekündigt wurdest, dann entsteht 1/12 des Jahresurlaubs - zu einem früheren Datum wäre noch kein Urlaubsanspruch entstanden.


Holger2912 
Fragesteller
 31.03.2022, 13:42

Das mlt dem Teilurlaub ist ja klar - aber folglich müsste doch eben 1/12 -Anspruch von den vereinbarten Tagen bestehen?

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DerSchopenhauer  31.03.2022, 13:49
@Holger2912

Nur wenn das Arbeitsverhältnis vom 01.03. - 31.03. (voller Beschäftigungsmonat) bestanden hat - also Kündigungtermin "...zum 31.03."

z. B. Extremfall - 01.03. - 30.03. - kein Anspruch - da kein voller Beschäftigungsmonat vorliegt

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den Anwalt kannst dir sparen, die Kosten dafür auch

das ist legitim, du hattest in den 1. 4 Wochen eine AU. Du stellst Antrag auf Krankengeld bei deiner KK. für diese Zeit ist dein Chef nicht Zahlpflichtig.


Holger2912 
Fragesteller
 31.03.2022, 13:39

Auch für die Tage, die ich trotzdem gearbeitet habe?

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Dein ex Arbeitgeber ist im Recht, Urlaubsanspruch wofür !

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Holger2912 
Fragesteller
 31.03.2022, 13:40

Das Beschäftigungsverhältnis bestand ja offiziell ein Monat

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Holger2912 
Fragesteller
 31.03.2022, 14:10
@schoschi06

Ab wann hat man den denn nach Deiner Meinung nach? Auch ein krankheitsbedingte Ausfall ist ja Bestandteil eines Arbeitsverhältnisses....

komisch, dass der User DerSchoppenhauer das scheinbar anders beurteilt

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