Lohnzahlung bei Krankheit 1. Monat?
Ich hatte zum 1.3. ein neues Beschäftigungsverhältnis aufgenommen, musste aber am 3.3. zum Arzt, der mich wegen Erkältungssymptomen krankgeschrieben hat. Da meine Corona-Tests negativ waren und ich nicht gleich mit Aufnahme einer neuen Arbeitsstelle krankmachen wollte, bin ich zunächst weiter zur Arbeit gegangen. Erst am 8.3. war der Test positiv, ich habe mich daraufhin natürlich sofort in Quarantäne begeben und mich entsprechend krankschreiben lassen.
Als "Dank" für meine Bemühungen wurde mir im Rahmen der Probezeit nicht nur gekündigt, sondern der Arbeitgeber beruft sich darauf, dass ich ja bereits ab 3.3. (und nicht erst am 8.3 .) krankgeschrieben war und folglich nur Lohnanspruch für zwei geleistete Arbeitstage hätte (Rest über Krankengeld).
Nun reden wir hier zwar nicht über Riesensummen und es ist auch fraglich, ob sich ggf. ein juristischer Aufwand lohnt - erlaube ich mir dennoch mal die Frage nach einer rechtlichen Bewertung. Und als Nachtrag dazu die Frage, wie es sich mit dem Urlaubsanspruch verhält. Lt. Vertrag sind 25 Tage/Jahr vereinbart, demzufolge müsste doch eigentlich ein Urlaubsanspruch von 2 Tagen gegeben sein, oder verfällt dieser dadurch, daß vornehmlich Krankengeld in Anspruch genommen wird?
3 Antworten
In den ersten 6 Monaten eines Beschäftigungsverhältnisses erwirbt man erst einmal nur Teilurlaub.
Der Urlaubsanspruch bemißt sich, bei Teilurlaub, nach vollen Beschäftigungsmonaten - wenn Du zum 31.03. gekündigt wurdest, dann entsteht 1/12 des Jahresurlaubs - zu einem früheren Datum wäre noch kein Urlaubsanspruch entstanden.
Nur wenn das Arbeitsverhältnis vom 01.03. - 31.03. (voller Beschäftigungsmonat) bestanden hat - also Kündigungtermin "...zum 31.03."
z. B. Extremfall - 01.03. - 30.03. - kein Anspruch - da kein voller Beschäftigungsmonat vorliegt
den Anwalt kannst dir sparen, die Kosten dafür auch
das ist legitim, du hattest in den 1. 4 Wochen eine AU. Du stellst Antrag auf Krankengeld bei deiner KK. für diese Zeit ist dein Chef nicht Zahlpflichtig.
Dein ex Arbeitgeber ist im Recht, Urlaubsanspruch wofür !
Das Beschäftigungsverhältnis bestand ja offiziell ein Monat
Ab wann hat man den denn nach Deiner Meinung nach? Auch ein krankheitsbedingte Ausfall ist ja Bestandteil eines Arbeitsverhältnisses....
komisch, dass der User DerSchoppenhauer das scheinbar anders beurteilt
Das mlt dem Teilurlaub ist ja klar - aber folglich müsste doch eben 1/12 -Anspruch von den vereinbarten Tagen bestehen?