Kann ehemaliger Chef lohn zurückziehen, obwohl lohnzettel schon ausgestellt wurde?

8 Antworten

Lohnzettel und Überweisung sind 2 Sachen. Du bist Angestellt und hast entsprechende Verpflichtungen, dazu gehört auch dass du die AU beim Chef abzugeben hast. auch wenn du ihn telefonisch informiert hast; oder etwa nicht!! hat das der AG als Arbeitsverweigerung gesehen?

ohne AU muss der Chef die Fehlzeiten nicht zahlen.

freigestellt, bezahlt oder unbezahlt?


LessaLein 
Fragesteller
 23.01.2020, 12:27

nagut werde ich ja sehen, wie viel ich kriege. vllt hat er mir auch nur gedroht, wegen der schlüsselabgabe

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Dein AG muss sich für Zeiten ohne AU Bescheinigung nicht bezahlen.

Wenn diese nach der Lohnabrechnung liegen, kann er den Lohn auch zurückfordern.

Selber keine Au Bescheinigung vorlegen und dann an einen Anwalt zu überlegen ist schon dreist!


LessaLein 
Fragesteller
 23.01.2020, 12:26

Soll er machen. Mir steht trd. volles Gehalt zu. Dann hätte ich ja arbeiten können, die letzten Wochen jetzt. Geht aber nicht, da ich einen Bänderiss habe und somit 6wochen krank bin. Gehe so oder so zum Anwalt. Beraten lassen, ob ich meine Krankschrift dort einreichen soll oder an die Krankenkasse, damit ich Geld kriege. Weil ich kann ja jetzt nicht zum Arbeitamt, da ich ja erst zum 31.01 gekündigt bin. Sonst hätte ich vom Amt für den Zeitraum vom 16 bis 31 Geld bekommen

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turnmami  23.01.2020, 12:29
@LessaLein

Ohne eine ärztliche Krankmeldung steht dir KEIN volles Gehalt zu. Das ist dann einfach eine Fehlzeit, die der AG NICHT bezahlen muss

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LessaLein 
Fragesteller
 23.01.2020, 12:34
@turnmami

Ja ok, aber er muss schon einen Anteil zahlen, also dem 16 bis 31. Weil ich hätte am 16 zum Amt gehen können alg1 beantragen und die Wochen vom Amt bekommen. Aber bin ja erst am 31 gekündigt. 🙄 alles so kompliziert und umständlich. Hätte er mich einfach zum 16 komplett gekündigt, hätte ich zum Amt gehen können.

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Familiengerd  23.01.2020, 13:19
@turnmami
Ohne eine ärztliche Krankmeldung steht dir KEIN volles Gehalt zu.

Das ist so pauschal nicht richtig.

Zwar darf der Arbeitgeber grundsätzlich das Entgelt für die Zeit einer Arbeitsunfähigkeit einbehalten, solange es keinen Nachweis dazu gibt.

Das darf er aber dann nicht, wenn ihm aus anderen Gründen - auch ohne eine ärztliche Bescheinigung - die Tatsache der Erkrankung sicher bekannt ist. In dem Fall reicht es in aller Regel dann nur für eine Abmahnung.

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josef788  23.01.2020, 12:36

Dein Chef ist da im Recht. Du kannst zwar gerne einen Anwalt nehmen aber du kommst damit nicht durch mein Freund. Weiß ich weil ich Arbeitsrecht gelernt habe

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Familiengerd  23.01.2020, 13:28
@josef788
Weiß ich weil ich Arbeitsrecht gelernt habe

Soso! Tatsächlich?!? Donnerwetter!

Und was heißt "Arbeitsrecht gelernt" überhaupt?

Aber dann solltest Du auch wissen,dass der Arbeitgeber zwar grundsätzlich das Entgelt für die Zeit einer Arbeitsunfähigkeit einbehalten darf, solange es keinen Nachweis dafür gibt, dass er das aber dann nicht darf, wenn ihm aus anderen Gründen - auch ohne eine ärztliche Bescheinigung - die Tatsache der Erkrankung sicher bekannt ist. In dem Fall reicht es in aller Regel dann nur für eine Abmahnung.

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wenn ich das richtig herauslese, bist du dem Arbeitgeber eine Krankmeldebescheinigung schuldig geblieben.

Das bedeutet, das du für diesen Zeitraum nicht bezahlt werden musst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht

LessaLein 
Fragesteller
 23.01.2020, 12:19

Ja das wären 4tage. Dann kam die Kündigung. Weiß jetzt nicht ob er mir trd. noch das Gehalt vom 16 bis 31 zahlt. Sollte das der Fall sein dann ist es ok, da ich dann noch ca. 800€ bekomme, wenn nicht bekomme ich nur 100€ wenn überhaupt. Im Lohnzettel steht aber das ich 1000€ bekomm

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Deepdiver  23.01.2020, 12:23
@LessaLein

Der Arbeitgeber stellt dich lediglich von der Arbeit frei. Er muss in diesem Fall lediglich die 4 Tage unentschuldigte Abwesenheit von der Arbeit nicht bezahlen.

Die Zeit vom 16. - 31. ist zu entlohnen wenn die Kündigung zum Ablauf des 31 ausgesprochen wurde.

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DerHans  23.01.2020, 12:24
@LessaLein

Der Lohnzettel war wahrscheinlich bereits ausgedruckt, als sich heraus stellte, dass du während der Kündigungszeit "arbeitsunwillig" warst.

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LessaLein 
Fragesteller
 23.01.2020, 12:29
@Deepdiver

will ich hoffen, weil sonst wäre ich arbeiten gegangen bis zum 31. Oder hätte ihn die Krankmeldung vom Bänderiss eingereicht.

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Ja, darf er. Warum reichst Du den Krankenschein nicht nach? Ohne Schein bekommt er von der Krankenkassa ja selbst kein Geld.

Grundsätzlich kann nur das bezahlt werden, was auch geleistet wurde. Egal ob der Zettel vorher schon ausgestellt war oder nicht.

Und wenn du in der Zeit krank warst, aber keinen Beleg darüber hast, dann hast du eben Fehlzeiten produziert. Reich doch einfach den Krankenschein nach und gut ists. Oder warst du doch nicht krank und eher etwas unehrlich?


LessaLein 
Fragesteller
 23.01.2020, 12:20

Wollte ja kurz danach selber kündigen, deswegen keine Krankmeldung. Irgendwie jetzt dumm gelaufen

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MaryLynn87  23.01.2020, 12:22
@LessaLein

Ja. Dumm gelaufen. Man holt sich so was immer.

Auch wenn du kündigen wolltest wärst du sicherlich daran interessiert gewesen die Zeit trotzdem bezahlt zu bekommen. Ohne Beleg bekommt man eben keine Bezahlung.

Frag nett bei deinem Hausarzt ob er dir ausnahmsweise noch was ausstellen kann. Muss er nicht. Aber netten Menschen kommt man ab und zu auch mal entgegen.

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LessaLein 
Fragesteller
 23.01.2020, 12:31
@MaryLynn87

Naja war ja beim Arzt und wollte den Schein verlängern lassen, hat mir aber zu lange gedauert die Wartezeit, so das ich einfach gegangen bin. Da ich noch einen Termin hatte. Vllt. kann ich den trd. noch holen, wenn es hart auf hart kommt.

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