Kündigungsfrist bei Einsteller ohne Vertrag?

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reizeit im sattel: A propos Kündigungsfrist: Warum ist es vor allem für den Stallbetreiber so wichtig, dass diese schriftlich im Einstellvertrag festgehalten ist?

Dr. Sascha Brückner: Weil gesetzliche Kündigungsfristen bei Einstellverträgen oft nicht greifen. Rechtlich gesehen, handelt es sich bei ihnen meist um so genannte Verwahrungsverträge: Nach Paragraf 688 des Bürgerlichen Gesetzbuches übernimmt der Stallbetreiber "die Obhut über einen in Verwahrung genommenen Gegenstand", sobald er nicht nur den Offenstallplatz oder die Box zur Verfügung stellt, sondern darüber hinausgehende Aufgaben erfüllt. Heute, wo die meisten Betriebe eine Rundumversorgung anbieten, trifft das in der Mehrzahl der Fälle zu. Die Verträge, die diese Betriebe mit den Einstellern abschließen, sind im rechtlichen Sinn zwangsläufig Verwahrungsverträge - selbst dann, wenn "Mietvertrag" oder etwas anderes darüber steht. Denn es kommt nicht auf die Überschrift, sondern ausschließlich auf den Inhalt der Vertrages an. Die Besonderheit von Verwahrungsverträgen: Ist keine Kündigungsfrist vereinbart, kann der Einsteller sein Pferd von einem Tag auf den anderen aus dem Stall holen. An die gesetzliche Kündigungsfrist ist der Einsteller nur bei einem echten Mietvertrag gebunden. Einen solchen schließt er ab, wenn er nur den Offenstallplatz oder die Box mietet, sein Pferd ansonsten aber selbst versorgt.

Also, Du hast beim Pferd einstellen quasi immer zwei Vertragsverhältnisse in einem:

Einen Mietanteil und einen Dienstleistungsanteil.

Beide Verträge können auch mündlich geschlossen werden, von daher hast Du einen Vertrag.

Der Mietvertrag sieht nach BGB eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende vor, d.h. der Monat, in dem Du es aussprichst, ist der Kündigungsmonat und die drei Monate danach musst Du zahlen, also wen Du es jetzt im August aussprichst, musst Du September, Oktober und November zahlen. Und: Obwohl Du den Mietvertrag mündlich schließen konntest, musst Du ihn schriftlich kündigen. Hier hilft eigentlich nur, sich zu einigen, weil wenn die sich auf die Hinterfüße stellen, hast Du Pech. Was auf jeden Fall die Miete mindert, sind Verbrauchskosten, die durch Dich nicht mehr anfallen wie Strom und Wasser. Du musst definitiv nur eine Leermiete zahlen, die der bisherige Betrieb zu errechnen hätte. Aber das wird für Dich kostentechnisch nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein.

Dann steht da noch eine Dienstleistung. Bei der ist es schwierig, aber nach §621 BGB ist hier die Kündigungsfrist Dein Zahlungsintervall, d.h. dafür müsstest Du nur noch den September zahlen, also die Leistungen, die Dir vom Betreiber des alten Stalls erbracht werden.

Aus diesen Fristen kommst nur aus, wenn Dir was einfällt, wie Ihr Euch einigen könnt, dass beiden Seiten geholfen ist, weil ihm bringt's ja auch nichts, jemanden, der möglicherweise unzufrieden ist, da festzubinden oder eben wenn ein besonderer Grund zur Kündigung vorliegt - und der müsste dann eher schon drastisch sein. Futter wird in anderer Reihenfolge als bisher gegeben gilt da eher nicht ;-)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Durchgenend Pferdeerfahrung seit 1981

Musst du nicht - wie sollen sie es geltend machen? Ignoriere die Spaßvögel.

Du hast einen Vetrag, in Deinem Fall ist die Frist mit einem Monat rechtlich i.O.

solange nichts schriftliches besteht, musst du gar nichts bezahlen.