Leermiete nicht geltend?
Hallo,
ich habe meine Stute in einem Pensionsstall untergebracht und wechsele jedoch jetzt den Stall. Es gibt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Im Vertrag steht außerdem folgendes: Bei Kündigung und vorzeitigem Auszug des Pferdes ist die Leermiete nicht geltend. Jetzt ist meine Frage: Könnte ich den Vertrag jetzt kündigen und mein Pferd direkt morgen abholen und müsste nur bis morgen die Pensionskosten zahlen? Warum macht man dann überhaupt eine Kündigungsfrist?
5 Antworten
Es wird im Vertrag eine Leermiete vereinbart worden sein.
Zum Beispiel ihr fahrt in den Urlaub oder das Tier steht in der Klinik.
Bei Kündigung und sofort Entnahme des Tieres gilt die normale Miete.
Die Leermiete gilt und deinem Fall, wenn das Pferd zb länger in der Klinik stehen muss.
Aber eben nicht, wenn du frühzeitig umziehst, dann ist nämlich die normale Miete fällig.
Wann du dein Pferd abholst ist dafür irrelevant, du wirst die vollen vier Wochen den vollen Preis bezahlen müssen.
Da steht, dass die Leermiete nicht geltend ist. Das heißt, wenn du früher ausziehst, dann kannst du keine Leermiete bezahlen (also Stallpreis ohne Heu/Stroh, etc) sondern musst bis zum Ende der Kündigungsfrist den vollen Preis zahlen.
Also das klingt eher danach dass du die volle Miete zahlen musst, auch wenn du früher ausziehst.
Ob das so im Vertrag rechtens ist muss dir ein Anwalt sagen.
Du kannst dein Pferd sofort abholen, zahlst aber noch die komplette Miete für den Monat bzw für die 3 Monate
Aber da steht doch NICHT geltend .... ?