Krankenkassenbeitrag bei Bedarfsgemeinschaft?

3 Antworten

kann ich da von der Krankenkasse was zurückfordern

Warum versuchst Du's nicht einfach? :D

Fall die Freundin ALG 2 bezieht und Ihr noch keine 12 Monate zusammenlebt, seid Ihr eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe = müßt finanziell nicht füreinander einstehen. In dem Fall sollte das Jobcenter für Dich keine KK-Beiträge abführen, sofern Du bedarfsdeckend verdienst.

Andernfalls wird Dein Einkommen natürlich auf Euren Bedarf angerechnet.

Das Jobcenter zahlt die KK-Beitröge für Deine Freundin. In Deinem Fall wird dann eventuell doppel gezahlt - das kann ich nicht völlig ausschließen.

Da in beiden Fällen aber nur gesetzlich vorgesehene Beiträge abgeführt werden, sehe ich Deine Chancen auf eine erfolgreiche Rückforderung bei Null.

Da liegst Du auf Garantie falsch !

Wenn Du in Vollzeit arbeitest, dann zahlst Du deine Beiträge und Abgaben aus deinem Bruttoeinkommen selber, dass Jobcenter zahlt zu 100 % keinen KK - Beitrag für dich.

Da ihr aber eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bildet, wird der KK - Beitrag deiner Partnerin gezahlt, weil jede Person ab Vollendung des 15 Lebensjahres seit 08.2016 ein eigenes Mitglied einer Krankenkasse ist, also eine kostenlose Familienversicherung nur noch unter 15 Jahren möglich ist, oder wenn z.B. ein Kind unter 25 Jahren was noch bei den bedürftigen Eltern lebt, durch anrechenbares eigenes Einkommen selber keinen Anspruch mehr auf Leistungen haben würde.

Also z.B. als Student mit Bafög - dann könnte das Kind unter 25 Jahren noch über ein Elternteil kostenlos in der Familienversicherung mitversichert werden, wenn es keinen Anspruch mehr auf ALG - 2 Leistungen haben würde, weil es seinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken könnte.

Den Bescheid würde ich gerne einmal sehen !

Deine Krankenkasse hätte sich mit Sicherheit schon lange schriftlich bei dir gemeldet, wenn für dich 2 Beiträge gezahlt würden.

Da sie, nur als Freundin, bei Dir nicht familienversichert sein kann, müsst ihr beide zahlen. Ist so.