Gibt es die Möglichkeit, dass meine Freundin Mietkosten vom Amt bekommt?
Hallo zusammen,
ich bin in dieser Situation:
Meine Freundin (22, Schülerin) und ich (27, Berufstätig) wohnen im Moment (inoffiziell, sie ist noch bei ihrer Mutter, die vom Amt lebt, gemeldet) gemeinsam in einer Wohnung meiner Familie. Wir bezahlen warm 400€.
Da aber meine Schwester, der die Wohnung gehört, die Wohnung ab Dezember wieder braucht, müssen wir eine neue suchen. Die 400€ warm konnte ich von meinem Momentan Gehalt alleine bezahlen, jedoch, da wir uns nun eine andere Wohnung suchen müssen, werden auch die Kosten natürlich steigen, da wir keine 1ZKB Wohnung wollen.
Meine Frage ist, ist es irgendwie möglich, dass wir gemeinsam umziehen können, diesmal ganz offiziell und sie Teilmiete vom Amt bezahlt bekommt?
6 Antworten
( inoffiziell, sie ist noch bei ihrer Mutter, die vom Amt lebt, gemeldet)
Das ist ganz schlecht, da die Mutter dann vermutlich auch noch Leistungen für ihre Tochter bekommt.
sie Teilmiete vom Amt bezahlt bekommt?
Theoretisch Ja. Als unter 25-jährige wird das Jobcenter jedoch einen Zusammenzug mit dem Lebenspartner nicht zwingend billigen, da sozialrechtlich von ihr erwartet wird, bei der Mutter zu leben bis sie 25 ist oder genug eigenes Einkommen hat.
Falls die Mutter tatsächlich noch Leistungen vom Jobcenter für ihre nicht mehr bei ihr lebende aber bei ihr gemeldete Tochter bekommt, dann solltest Ihr zu allererst mal das in Ordnung bringen.
"Meine Frage ist, ist es irgendwie möglich, dass wir gemeinsam umziehen können, diesmal ganz offiziell und sie Teilmiete vom Amt bezahlt bekommt?"
Die Schülerin? Selbstverständlich nicht, wieso denn auch? Wenn sie schon eine Ausbildung abgeschlossen hat, dann ist ihre weitere schulische Ausbildung jetzt ihr Privatvergnügen (d.h. sie müsste arbeiten gehen um sich Geld zu verdienen). Wenn sie noch keine Ausbildung abgeschlossen hat, dann gibts kein Geld vom Amt. Sei mir nicht böse, aber wieso soll der Steuerzahler da in die Presche springen wenn sich ein Schüler eine eigene Wohnung gönnen will?
Wenn sie Schülerin ist, kann sie Schüler-Bafög beantragen. Dann sollte sie ihren Mietanteil davon bestreiten können. Damit fällt sie natürlich aus der Bedarfsgemeinschaft mit der Mutter raus. Sie kann zudem das Kindergeld an sich abzweigen lassen. Einfach Antrag bei der Zahlstelle stellen- das geht aber nur, wenn sie nicht mehr zu Hause wohnt.
Deine Freundin , ist ja u 25 da zahlt das Job Center nicht , Sie müsste sich beim Einwohnermeldeamt zu erst Wohnungslos melden Dann könnte Sie einen eigenen Hartz 4 Antrag stellen
Dann müsstest du ihr, ein WG Zimmer untervermieten ob das Amt dann kontrolliert,
wie ihr eingerichtet seid ?
Gut möglich.
Nein, das ist schlichtweg Unsinn. Ihre Eltern sind in der Situation noch unterhaltspflichtig, es gibt kein Hartz 4. Und die Mutter muss den Unterhalt natürlich nicht bar auszahlen
Nein ,ich hatte einem 19 jährigen jungen Mann genau so,
eine Wohnung vermietet
Er hatte zu Hause Probleme und hat sich dort abgemeldet jetzt hat er ,eine eigene Wohnung und erhält hartz 4
wenn die Mutter hartz 4 bekommt und die Tochter sich bei der Wohnung abmeldet kann Sie einen Hartz 4 Antrag stellen ,mit 22 ist die Schulzeit vermutilch bald vorbei???
wenn das Geld nicht reicht dann könnt ihr Wohngeld beantragen!
Eher nicht: Als Schülerin steht ihr kein Wohngeld zu, das ist aufstockend zu einer Berufstätigkeit gedacht (bzw. man muss auf jeden Fall selbst Geld verdienen). Und er wird mit 27 Jahren in Berufstätigkeit eher nicht so wenig verdienen, dass er es beantragen könnte
das stimmt, aber es gibt kein Verbot einen Antrag zu stellen!
Sie müsste sich beim Einwohnermeldeamt zu erst Wohnungslos melden Dann könnte Sie einen eigenen Hartz 4 Antrag stellen"
die schicken sie natürlich zurück zur Mutter. Wunschdenken, sie kriegt keinerlei Hartz 4