Hartz4 umzug in günstigere Wohnung? (Nachbarswohnung)?

12 Antworten

Einen Umzug kann dir keiner verbieten !

Wenn deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete angemessen ist und vom Jobcenter voll anerkannt und bei Bedarf auch voll übernommen wird, dann kannst du dir einen Antrag auf Zusicherung zur Kostenübernahme für Umzug und ggf. Kaution usw. sparen.

Denn ein Umzug wäre dann nicht erforderlich und dein Antrag auf Zusicherung ganz sicher abgelehnt, bei einer Ersparnis von 10 € käme sich das Jobcenter verarsch ... vor, kannst es natürlich versuchen, aber viel Hoffnung mache ich dir nicht.

Wie gesagt, den Umzug kann dir das Jobcenter nicht verbieten, du solltest deine Wohnung dann nur so kündigen, dass dir keine Doppelbelastung mit der Miete entsteht und eine evtl. zu zahlende Kaution musst du auch selber zahlen, dafür würdest du vom Jobcenter kein zinsloses Darlehen bekommen, wenn du ohne diese Zusicherung umziehen würdest.

Da deine bisherige Warmmiete höher ist und bewilligt wurde, muss das Jobcenter dann auch deine um 10 € geringere Warmmiete voll anerkennen und bei Bedarf auch weiterhin voll zahlen.

Nur mit einer evtl. später zu zahlenden BK - Nachzahlung könnte es zu Problemen kommen, die müsstest du dann wahrscheinlich selber übernehmen.

Mit dieser geringen Ersparnis wirst du dann je nach anrechenbarem Einkommen so oder so aus dem Leistungsbezug fallen, da spielen diese 10 € auf oder ab sicher keine Rolle.

Wenn du Single bist und deine KDU - derzeit bei 430 € liegt, dann sollte dein Bedarf mit den derzeit min. noch 446 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt bei min. um die 876 € pro Monat liegen.

Selbst wenn man einmal auf 900 € aufrunden würde, wärst du bei einem monatlichen Nettoeinkommen von bzw. über 1200 € aus dem Leistungsbezug raus und könntest dann machen was du willst.

VanilleColi schreibt:

und da ich noch nicht arbeiten gehe müsste erstmal das Jobcenter zu stimmen,

Das ist nicht richtig. Das Jobcenter muss höchstens zustimmen, wenn du unter 25 Jahre alt bist, steht in Absatz 5 § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung SGB II.

Wenn du schon 25 bist, gibt es nur die Empfehlung, du "sollst" besser vorher fragen, ob die neue Wohnung angemessen ist, in Absatz 4 ebenda!

Denn wenn du nicht vorher fragst, oder wenn du vorher fragst und keine Zusicherung nach Absatz 4 bekommst, dann kann es passieren,

  • dass nicht die vollen Kosten der neuen Bude übernommen werden,
  • sondern nur die angemessenen Kosten,
  • oder höchstens die bisherigen Kosten.

Das kann dir aber alles egal sein, da deine bisherigen Kosten ja angemessene Kosten sind! Und die neuen Kosten angeblich sogar niedriger (falls das stimmt).

Also ist kein Grund zu sehen, warum die neuen Kosten nicht in vollem Umfang übernommen werden!

Wenn du aber ganz ganz sicher gehen willst, gehst du mit dem Entwurf deines neuen Mietvertrags zum Jobcenter

und stellst einen Antrag auf Zusicherung der vollen Kosten-Übernahme nach Absatz 4 § 22 SGB II.

Nur so für den Fall, dass etwas faul sein könnte an dem neuen Vertrag und an den damit verbundenen Kosten. Aber das ist eher unwahrscheinlich.

Gruß aus Berlin, Gerd

VanilleColi 
Fragesteller
 25.02.2021, 02:23

oh ok vielen Dank!

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Kann mir nicht vorstellen, dass die da was dagegen haben. Wenn da keine zusätzlichen Kosten anfallen und die Miete sogar ein wenig günstiger ist, kann man sicherlich wenig dagegen sagen.

petebe  13.06.2021, 19:40

Natürlich fallen zusätzliche Kosten an - oder soll der nächste Mieter in die unrenovierte Wohnung einziehen?

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Das sollte kein Problem sein wen es billiger wird Aber Achtung ein neuer Mieter Heist auch das die miete höher werden kann! Also Must du den Vermieter fragen den wen das günstiger bleibt Dan sollte das amt das auch erlauben!

Ist denn der Vermieter bereit, Dir diese Wohnung zu vermieten? Ganze 10 Euro billiger, ist doch nicht sinnvoll, wenn keine anderen Gründe vorliegen. Wenn Du dann Arbeit hast, muß doch auch das Jobcenter gar nicht mehr zustimmen.

VanilleColi 
Fragesteller
 23.02.2021, 18:01

Ja der Vermieter ist bereit mir die Wohnung zu vermieten. Und ja 10€ sind nicht so viel , aber für die Wohnung sind 420€ echt super, die Wohnung ist super geschnitten und hat einen Balkon + Badewanne. Was ich jetzt nicht habe.

und da ich noch nicht arbeiten gehe müsste erstmal das Jobcenter zu stimmen, da ich am besten so schnell wie möglich umziehen muss bevor die wohnung weg ist.

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Liesche  23.02.2021, 18:03
@VanilleColi

Dann geh zum Jobcenter und rede mit ihnen, viel Glück, daß alles klappt!

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petebe  13.06.2021, 19:43
@VanilleColi

Angenommen, deine alte Wohnung ist in Ordnung (renoviert), wird das Amt die Miete für die neue Wohnung, wenn 10 € billiger auf jeden Fall bezahlen.

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