Muss ich alles zurückzahlen? (Jobcenter, Hartz4)

4 Antworten

Ja, wenn Dein Mann für Dich rückwirkend Unterhalt zahlt, wird der natürlich auf die Hartz IV Leistung angerechnet. Wenn Du dann mehr bekommen hast als Dir eigentlich zugestanden hätte (also wenn Dein Mann direkt mit Deinem Auszug begonnen hätte, Unterhalt zu zahlen), musst Du zurückzahlen.

Aber glaub mir - Du tust Deinem Sohn keinen Gefallen, wenn Du nur seinetwegen wieder zu Deinem Mann zurück gehst! Und bei einer erneuten Trennung wird er dann noch mehr leiden als jetzt schon!

nein, du mußt nichts zurück zahlen, solange du mit deinem kind allein lebst. du mußt dem arbeitsamt lediglich deinen umzug anzeigen. bist du wieder bei deinem mann eingezogen, berechnet das amt deinen bedarfssatz und den deines kindes neu. verdient dein mann ausreichend, sodass er euch mitversorgen kann, dann stellt das amt die zahlung ein. Das arbeitsamt zahlt einen regelbedarfssatz+wohnkosten+zulage kind+regelbedarfssatz kind. unterhaltsvorschuss bekommt ausschließlich ein kind bis zum alter von max. 12 jahren, welches nur mit einem elternteil zusammen lebt, wo der andere elternteil nichts zum unterhalt beitragen kann und dies geld gibts vom jugendamt.

TETTET  12.11.2012, 08:50

Gewagte These. Natürlich muss sie zuerst den Anspruch auf Trennungsunterhalt gegen ihren Mann durchsetzen bevor sie Geld vom Staat bekommt. Dann muss sie für die Zeit, für die sie Unterhaltsansprüche hatte, das ALG2 auch zurückzahlen.

Du willst also zurück, weil dein Sohn unglücklich ist. Ihr habt doch sicherlich dem Amt nicht nur die Trennung vorgeschwindelt, um Geld vom Amt zu erschleichen?. Selten, dass eine Mutter beschließt,"nur" wegen der Kinder zurückzukommen. Weiß denn der Mann überhaupt von der geplanten Rückkehr? Jedenfalls ist er zumindest unterhaltspflichtig gegenüber dem Kind. Wenn das Amt vorübergehend eingesprungen war, so entbindet ihn das nicht von der Rückzahlung des Geldes, das das Amt vorgelegt hatte; egal ob Du bei ihm bist oder nicht. Der Steuerzahler wird dadurch entlastet.

Nein, zumindest nicht von der Zeit her, wie ihr wirklich getrennt Gewohnt habt.